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Eine Impfung gegen das Coronavirus bietet den besten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und möglichen Langzeitfolgen (Long-COVID). Alle in Deutschland verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 gelten als gut wirksam. 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Grundimmunität für alle Personen ab 18 Jahren, auch für Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch. Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 empfiehlt die STIKO zurzeit keine COVID-19-Impfung.

Den folgenden Personengruppen werden darüber hinaus jährliche Auffrischungsimpfungen empfohlen, da bei ihnen das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Long-COVID größer ist als bei anderen:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Kinder ab sechs Monaten und Erwachsene mit Vorerkrankungen, durch die das Risiko steigt, schwer an COVID-19 zu erkranken (z. B. COPD, Diabetes mellitus, starkes Übergewicht, Down-Syndrom, Immunsuppression).
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen betreut werden.
  • Beschäftigte, die in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen direkten Kontakt zu den Bewohnern und Bewohnerinnen haben.
  • Kontaktpersonen von Menschen mit einem geschwächten Immunsystem

Für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gelten besondere Empfehlungen. Betroffene sollten ihre individuelle Situation mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen.

Detaillierte Informationen liefert das Epidemiologische Bulletin des Robert Koch Instituts (RKI). 

Man spricht von Grund- oder auch Basisimmunität, wenn Personen mindestens drei Kontakte mit Bestandteilen des Coronavirus hatten. Als Kontakte gelten sowohl Impfungen als auch durchgemachte Infektionen. Idealerweise sind mindestens zwei der drei Kontakte in Form einer Impfung erfolgt.

Seit dem 8. April 2023 gehören COVID-19-Schutzimpfungen zur sogenannten Regelversorgung. Dabei finanziert der Bund zunächst auch weiterhin die Impfstoffe, während die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Leistung übernehmen.

Für gesetzlich Krankenversicherte heißt das: Wenn Sie gemäß der STIKO-Empfehlung zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, wird die Impfung einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.

Fragen zur Kostenübernahme beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Ihrer KKH-Servicestelle.

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