Zahnfehlstellungen beheben
Die Leistung richtet sich an Versicherte ab 18 Jahren, bei denen eine vertragliche kombinierte kieferorthopädische/kieferchirurgische Behandlung erforderlich ist. Ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung wir uns an den Kosten beteiligen dürfen, stellt Ihr Kieferorthopäde anhand von kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) fest.
Die aktive kieferorthopädische Erwachsenenbehandlung dauert in der Regel zwischen 12 und 16 Quartale, also rund 3 bis 4 Jahre. Im Nachgang schließt sich die sogenannte Retentionszeit an, in der das erreichte Behandlungsziel gesichert wird.
Während des Behandlungszeitraums rechnet Ihr Kieferorthopäde 80 % der vertraglich anfallenden Kosten mit uns ab. Die übrigen 20 % zahlen Sie zunächst direkt an Ihren Kieferorthopäden. Sobald die Behandlung einschließlich der Retentionsphase (welche zur Sicherung des Behandlungsergebnisses dient) abgeschlossen ist, stellt Ihr Kieferorthopäde eine Abschlussbescheinigung aus. Diese reichen Sie dann inkl. der Eigenanteilsrechnungen bei uns ein und wir erstatten Ihnen die übrigen 20 % der Vertragskosten zurück.
Der Kieferorthopäde erstellt einen Behandlungsplan und reicht diesen zusammen mit dem kieferchirurgischen Behandlungskonzept zur Genehmigung bei uns ein. Um über einen Antrag für eine kombinierte kieferorthopädische/kieferchirurgische Behandlung entscheiden zu können, kann es erforderlich sein, dass wir uns eine ergänzende medizinische Einschätzung eines Gutachters einholen. Hierbei unterstützt uns der Medizinische Dienst (MD) bzw. einvernehmlich bestellte Vertragsgutachter. Die Begutachtung ist für Versicherte kostenfrei.
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