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Für gesunde Zähne & ein schönes Lächeln

Die Leistung richtet sich an Kinder, die sich in der 2. Phase des Wechselgebisses befinden (ca. 9. Lebensjahr). Nur in wenigen Ausnahmefällen sollte die kieferorthopädische Behandlung bereits in der 1. Wechselgebissphase begonnen werden (vom Milchgebiss zum bleibenden Gebiss – etwa bis zum 8. Lebensjahr). Bei der Behandlung in diesem Alter spricht man von der frühen Behandlung - nicht zu verwechseln mit der Frühbehandlung. Anhand von kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) stellt der Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung die Kosten von uns übernommen werden dürfen.

Die aktive Behandlung (Umstellung der Zähne/des Kiefers) dauert in der Regel 12 bis 16 Quartale, also ca. drei bis vier Jahre. Im Nachgang schließt sich die sogenannte Retentionszeit an, in der das erreichte Behandlungsziel gesichert wird.

Während der Behandlung rechnet Ihr Kieferorthopäde 80 % der vertraglich anfallenden Kosten mit uns ab. Die übrigen 20 % zahlen Sie zunächst selber an Ihren Kieferorthopäden. Sobald die Behandlung einschließlich der Retentionsphase (welche zur Sicherung des Behandlungsergebnisses dient) abgeschlossen ist, stellt Ihr Kieferorthopäde eine Abschlussbescheinigung aus. Diese reichen Sie dann inkl. der Eigenanteilsrechnungen bei uns ein und wir erstatten Ihnen die übrigen 20 %.

Ausnahme: Wenn Sie zwei oder mehr versicherte Kinder unter 18 Jahren haben, die gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung sind und im gemeinsamen Haushalt leben, bezahlen wir für das zweite und jedes weitere Kind 90 % der vertraglichen Kosten direkt. In diesem Fall würden Sie die übrigen 10 % der Kosten direkt an Ihren Kieferorthopäden zahlen.

Der Kieferorthopäde erstellt einen Behandlungsplan und reicht diesen zur Prüfung bei uns ein.

Die Bearbeitung wird schnellstmöglich und unverzüglich vorgenommen. Um über einen Antrag für eine kieferorthopädische Behandlung entscheiden zu können, kann es erforderlich sein, dass wir uns eine ergänzende medizinische Einschätzung eines Gutachters einholen. Hierbei unterstützt uns der Medizinische Dienst (MD) bzw. ein einvernehmlich bestellter Vertragsgutachter. Die Begutachtung ist für Versicherte kostenfrei.

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