Navigation überspringen

Entgeltfortzahlung von weniger als 6 Wochen

Die Absicherung im Krankheitsfall variiert danach, ab wann Sie Krankengeld erhalten möchten. Ihre Krankengeldzahlung beginnt mit dem gesetzlichen Krankengeld, dem „Krankengeld Comfort“, ab der siebten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Möchten Sie sich zusätzlich bereits ab der vierten Woche der Arbeitsunfähigkeit finanziell absichern, bieten wir Ihnen den exklusiven Wahltarif „Krankengeld Premium“ an.

Die Wahl Ihres Krankengeldanspruchs wird mit Beginn des Monats, welcher auf die Antragstellung folgt, frühestens jedoch mit Beginn der KKH Mitgliedschaft wirksam. Des Weiteren bestehen keine Wartefristen.

Ja, Sie können das Krankengeld Comfort und Krankengeld Premium auch wählen, wenn Sie bereits arbeitsunfähig erkrankt sind, jedoch beginnt die Absicherung mit Krankengeldanspruch erst nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit.

Für beide Varianten (Krankengeld Comfort und Krankengeld Premium) nutzen Sie bitte den Teilnahmeantrag auf Krankengeld.

Der Beitrag für den gesetzlichen Krankengeldanspruch, das Krankengeld Comfort, berechnet sich aus dem jeweils gültigen allgemeinen Beitragssatz. Nutzen Sie die Krankengeldtarife für den Fall der Fälle und sichern Sie Ihren Verdienstausfall im Krankheitsfall ab.

Wenn Sie den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen, entstehen Ihnen für das Krankengeld Comfort ab der siebten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit keine zusätzlichen Kosten.

Das Krankengeld Premium bekommen Sie schon für eine monatliche Prämie in Höhe von 1% Ihres Einkommens, soweit es der Beitragsbemessung zur Krankenversicherung unterliegt. Das Krankengeld Premium können Sie immer zusammen mit dem Krankengeld Comfort wählen.

Sie erhalten 70% Ihres Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90% Ihres Nettoarbeitsentgelts, soweit es der Beitrags- bzw. Prämienberechnung unterliegt. Ihren Beitragsanteil zu anderen Sozialversicherungsträgern aus dem Krankengeld führen wir für Sie ab – Sie müssen sich um nichts kümmern!

Krankengeld Comfort bekommen Sie mit Beginn der siebten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Die KKH zahlt Ihnen Ihr Krankengeld grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Für dieselbe Krankheit ist der Krankengeldanspruch jedoch auf 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren begrenzt. Tritt während einer Arbeitsunfähigkeit zu einer Krankheit eine weitere Krankheit hinzu, wird die weitere Krankheit auf die Dauer von 78 Wochen angerechnet.

Mit dem Krankengeld Premium können Sie bereits mit Beginn der vierten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen. Auch dieser Zeitraum wird auf die Dauer von 78 Wochen angerechnet. 

Mit der Wahlerklärung für das gesetzliche Krankengeld Comfort entsteht eine dreijährige  Bindungsfrist an die Krankengeldabsicherung. Diese Bindungsfrist bleibt auch bei einem Kassenwechsel bestehen.

Mit der Wahlerklärung für den Wahltarif Krankengeld Premium entsteht eine dreijährige  Bindungsfrist an die KKH. Ein Kassenwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich.

Alle Vertragsärzte sind dazu verpflichtet Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an die KKH zu übermitteln.

Sollte eine Übermittlung im Einzelfall nicht möglich sein, erhalten Sie die Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse und reichen diese eigenständig ein.

Sie können uns Ihre AU-Bescheinigung ganz einfach online über unseren Service übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken.

Rechtzeitig vor Auszahlung des ersten Krankengeldes bitten wir Sie um Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung. In diesem Zusammenhang erhalten Sie weitere Informationen zum Krankengeld.

Mit dieser Erklärung geben Sie uns die Bankverbindung an, auf die Sie Ihr Krankengeld überwiesen haben möchten. Damit stellen wir sicher, dass Sie über Ihr Krankengeld auch dann zeitnah verfügen können, wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat oder Sie über mehrere Konten verfügen. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Sie Umstände, die Einfluss auf Ihr Krankengeld haben können, kennen und uns unverzüglich darüber informieren.

Dadurch können wir Überzahlungen von Krankengeld und damit verbundene Unannehmlichkeiten von vornherein vermeiden.

Sie erhalten Krankengeld von Ihrer KKH rückwirkend bis zu dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arzt/Ärztin festgestellt worden ist. Sobald uns Ihre Krankmeldung vorliegt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld.

Sie bekommen das Krankengeld für jeden Kalendertag. Ein voller Kalendermonat wird dabei mit 30 Tagen berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie unter Krankengeldzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Ausgeschlossen von einer digitalen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind Privatärzte und Ärzte im Ausland.

Bitte beachten Sie in diesen Fällen, dass Ihre AU oder zumindest eine Information darüber innerhalb einer Woche bei uns vorliegen muss. Eine verspätet gemeldete AU kann hier zum Krankengeldverlust führen.

Lassen Sie bitte eine eventuell fortdauernde Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag, der auf den letzten Tag der vorangegangenen Bescheinigung folgt, erneut ärztlich feststellen. Eine spätere Feststellung kann zum teilweisen oder vollständigen Verlust Ihres Krankengeldanspruchs und ggf. Ihres beitragsfreien Versicherungsschutzes führen.

Kranke Frau im Bett

AU-Begleitung

Mehr erfahren
Krankengeld

Krankengeld

Mehr erfahren

Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?