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KKH Kaufmännische
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30125 Hannover

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  • Was genau wird bezuschusst?

    Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen

    Das Zusammenleben in einem gemeinsamen häuslichen Bereich (Gemeinschaft) wird finanziell unterstützt. Zusätzlich zum Pflegegeld, der Pflegesachleistung oder der Kombinationsleistung kann ein ergänzender Geldbetrag von 214 EUR gewährt werden.

    Diesen erhalten Sie zusätzlich zu den ambulanten Geld- oder Sachleistungen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    • In einer ambulant betreuten Wohngruppe leben mindestens drei und maximal 12 Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) zusammen.
    • Es ist eine Person vorhanden, die unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine, organisatorische oder verwaltende Aufgaben übernimmt oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet.
    • Der Anbieter der Wohngruppe oder ein Dritter bietet keine Leistungen an, die dem jeweiligen Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege weitgehend entsprechen. Innerhalb einer Wohngruppe soll die Versorgung durch die aktive Einbindung der eigenen Ressourcen und des sozialen Umfeldes sichergestellt werden.

    Förderung neuer Wohngruppen

    Pflegebedürftige möchten meist so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung verbleiben. Ihre Pflegekasse bei der KKH fördert deshalb auch die Gründung neuer Wohngruppen:

    • Finanzielle Zuschüsse können für die Gründung neuer ambulant betreuter Wohngruppen gewährt werden.
    • Der Zuschuss beträgt bis zu 2.500 EUR pro Pflegebedürftigen, max. jedoch 10.000 EUR für die gesamte Wohngruppe.
  • An wen richtet sich die Leistung?

    Sie richtet sich an Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die in ambulant betreuten Wohngruppen mit mindestens zwei und elf weiteren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung leben und ambulant versorgt werden.

  • Wie erhalte ich die Bezuschussung?

    Sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, stellen Sie bitte einen Antrag. Der Leistungsbeginn richtet sich nach dem Monat der Antragstellung.

    Der Betrag wird nach Bewilligung des Antrages automatisch jeden Monat an den Pflegebedürftigen überwiesen.

    Sie können gerne unseren Dokumenten-Upload nutzen und uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag online übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken!

     

  • An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

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