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An wen richtet sich die Leistung?
Die Leistung richtet sich an alle Versicherten, die sich in einer vertragszahnärztlichen, kieferorthopädischen Behandlung befinden. Der Anspruch ist beschränkt auf eine Beteiligung von max. 150 Euro sowie max. 50 Euro Zuschuss für anfallende Reparaturleistungen.
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Welche Kosten entstehen mir?
Wir beteiligen uns mit insgesamt max. 150 Euro an den Kosten des festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers (Retainer). Die darüber hinausgehenden Kosten können nicht erstattet werden und stellen damit den Eigenbetrag dar. Die Kosten für anfallende Reparaturen werden von uns mit max. 50 Euro bezuschusst.
Grundsätzlich ist es so, dass alle Kosten zuerst von Ihnen bezahlt werden müssen und erst anschließend von uns anteilig erstattet werden.
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Wie erhalte ich die Leistung?
Um die Leistung zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie sich in einer kieferorthopädischen Behandlung befinden, an deren Kosten wir uns beteiligen.
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Wie erfolgt die Abrechnung?
Alle Kosten werden zunächst von Ihnen selbst getragen. Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie bitte die Originalrechnung der Praxis zur anteiligen Erstattung bei uns ein. Teilen Sie uns bitte gleichzeitig Ihre Bankverbindung mit.
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder an Ihren behandelnden Zahnarzt.