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Festsitzende Unterkiefer-Frontzahnretainers

Die Leistung richtet sich an alle Versicherten, die sich in einer vertragszahnärztlichen, kieferorthopädischen Behandlung befinden. Der Anspruch ist beschränkt auf eine Beteiligung von max. 150 Euro sowie max. 50 Euro Zuschuss für anfallende Reparaturleistungen.

Wir beteiligen uns mit insgesamt max. 150 Euro an den Kosten des festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers (Retainer). Die darüber hinausgehenden Kosten können nicht erstattet werden und stellen damit den Eigenbetrag dar. Die Kosten für anfallende Reparaturen werden von uns mit max. 50 Euro bezuschusst.

Grundsätzlich ist es so, dass alle Kosten zuerst von Ihnen bezahlt werden müssen und erst anschließend von uns anteilig erstattet werden.

Um die Leistung zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie sich in einer kieferorthopädischen Behandlung befinden, an deren Kosten wir uns beteiligen.

Alle Kosten werden zunächst von Ihnen selbst getragen. Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie bitte die Originalrechnung der Praxis zur anteiligen Erstattung bei uns ein. Teilen Sie uns bitte gleichzeitig Ihre Bankverbindung mit.

Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder an Ihren behandelnden Zahnarzt.

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