Beiträge der KKH
Gültig ab 1. Januar 2022
Der Beitrag der KKH liegt bei 16,1 % und setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 1,5 % zusammen. Der ermäßigte Beitragssatz (ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch) liegt bei 15,5%. Der Beitrag aus Renten und Versorgungsbezügen liegt ebenfalls bei 16,1 %.
Alles wird teurer – wir nicht.
Auch 2023 bleibt unser Beitragssatz stabil – zum 6. Mal in Folge. Inklusive verbesserter Leistungen und aktiver Beratung.
So unterstützen wir Sie verlässlich in allen Fragen Ihrer Gesundheit.
Beiträge für Arbeitnehmer
In Deutschland besteht für Berufstätige eine allgemeine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten wird. Wir informieren Sie über die Berechnung & die Abführung der Beiträge.
Beiträge für freiwillig Versicherte
Wer nicht versicherungspflichtig ist, aus der Familienversicherung ausscheidet bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllt oder selbstständig erwerbstätig ist, kann sich bei der KKH freiwillig versichern. Wir informieren Sie über die Berechnung & Abführung der Beiträge.
Besondere Hinweise für Selbstständige & Existenzgründer
Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (kurz: GKV-VEG) sieht der Gesetzgeber für freiwillig versicherte Selbstständige eine Gleichstellung bei den Mindestbeiträgen mit den übrigen freiwillig Versicherten vor.
Beitragsbescheinigung für das Finanzamt
Seit Januar 2010 kann jeder Versicherte seine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer in vollem Umfang absetzen.
Beitragstabellen zum Download
- Allgemeiner Beitragssatz: 16,1 %
Mitglied hat Anspruch auf Krankengeld frühestens ab der 7. Woche. Seit dem 01.01.2019 tragen sowohl das Mitglied als auch der Arbeitgeber jeweils 8,05 % (= paritätische Finanzierung). Bis zum 31.12.2018 haben die Mitglieder 8,8 % und die Arbeitgeber 7,3 % getragen.
- Ermäßigter Beitragssatz: 15,5 %
Seit dem 01.01.2019 tragen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber jeweils 7,75 % (= paritätische Finanzierung). Bis zum 31.12.2018 haben die Arbeitnehmer 8,5 % und die Arbeitgeber 7,0 % getragen. Mitglied hat keinen Anspruch auf Krankengeld, für die Absicherung des Einkommensausfalls bietet die KKH den Selbstständigen und Existenzgründern attraktive Krankengeld-Wahltarife.
- Beitrag aus Renten und Versorgungsbezügen: 16,1 %