Skip to main content
Rückrufservice

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Gern rufen wir Sie zurück.

Rückruf anfordern
Terminservice

Vereinbaren Sie eine Beratung in Ihrer Servicestelle.

Termin vereinbaren

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

0800 55 48 64 05 54 24 Stunden/7 Tage

KKH Kaufmännische
Krankenkasse
30125 Hannover

Kontaktformular

Schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Zum Kontaktformular
Öffnungszeiten vor Ort

Finden Sie schnell Ihre nächst-
gelegene KKH Servicestelle.

Servicestelle finden
Cookie-Einstellungen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Impressum | Datenschutz

Cookie-Einstellungen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Einstellungen verwalten

Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. Sie ermöglichen Grundfunktionen, wie den Zugriff auf gesicherte Bereiche der Webseite. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber möglicherweise nicht.

Mehr dazu
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Speicherung der Zustimmung für Cookies

    Cookie Name
    kkh_mark_1
    kkh_analytics_1
    kkh_preferences_1

    Speicherdauer
    1 Jahr

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Zuordnung der laufenden Session zu einem Nutzer

    Cookie Name
    JSESSIONID

    Speicherdauer
    Sitzung

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Kennzeichnung des Servers, der die Seite ausliefert

    Cookie Name
    renderid

    Speicherdauer
    Sitzung

    Mehr Erfahren

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Alle von diesen Cookies erfassten Informationen werden aggregiert. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.

Mehr dazu
  • Anbieter
    etracker GmbH

    Zweck der Datenerhebung
    Reichweitenmessung

    Cookie Name
    et_allow_cookies, _et_coid, isSdEnabled, BT_pdc, BT_sdc

    Speicherdauer
    Sitzung / 24 Stunden / 1 Jahr

    Mehr Erfahren

Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind. Durch das Unterdrücken von Marketing Cookies können Sie auch weiterhin Werbung der KKH sehen, diese ist dann aber möglicherweise weniger relevant für Sie.

Mehr dazu
  • Anbieter
    Meta Platforms Ireland Ltd.

    Zweck der Datenerhebung
    Werbung, Analyse, Marketing, Retargeting, Tracking

    Cookie Name
    _fbp

    Speicherdauer
    90 Tage

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Google Ireland Limited

    Zweck der Datenerhebung
    Conversion-Tracking, Analyse, Marketing, Remarketing

    Cookie Name
    _gcl_au
    IDE

    Speicherdauer
    90 Tage / 1 Jahr

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Google Ireland Limited

    Zweck der Datenerhebung
    Anzeigen und Abspielen von YouTube-Videos

    Cookie Name
    yt-remote-cast-installed
    yt-remote-connected-devices
    yt-remote-device-id
    yt-remote-fast-check-period
    yt-remote-session-app
    yt-remote-session-name
    yt.innertube::nextId
    yt.innertube::requests
    ytidb::LAST_RESULT_ENTRY_KEY

    Speicherdauer
    Sitzung / Persistent

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    The UK Trade Desk Ltd.

    Zweck der Datenerhebung
    Werbung, Personalisierung, Analyse, Optimierung, Genutzte Technologien

    Cookie Name
    TDID, TDCPM

    Speicherdauer
    1 Jahr

    Mehr Erfahren
  • Wer sollte sich impfen lassen?

    Grundsätzlich sollte sich jeder impfen lassen. Die Impfungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Zudem ist die Überprüfung des Impfstatus in jedem Lebensalter sinnvoll. Fehlende Impfungen sollten sofort, entsprechend den Empfehlungen für das jeweilige Lebensalter, nachgeholt werden.

    Je nach Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand unterscheiden sich die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

  • Woher weiß ich, ob und wann ich geimpft wurde?

    Alle Impfungen mit den genauen Angaben zum Impfstoff werden in der Regel vom behandelnden Arzt in Ihren Impfpass eingetragen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten und den Impfpass auf Vollständigkeit prüfen. Die Frage, welche Impfungen für Sie oder Ihre Familie aktuell notwendig sind (wenn Sie z. B. chronisch krank sind), kann Ihnen Ihr Arzt ebenfalls beantworten.

  • Kann in der Schwangerschaft bzw. während der Stillzeit geimpft werden?

    Grundsätzlich nicht durchzuführen sind Impfungen z. B. gegen Röteln bzw. Masern-Mumps-Röteln oder Windpocken. Auch sollten Frauen nach derartigen Impfungen noch drei Monate warten, bevor sie schwanger werden.

    Im ersten Schwangerschaftsdrittel sollten generell nur Impfungen vorgenommen werden, die dringend erforderlich sind. Lassen Sie sich deshalb von Ihrem behandelnden Arzt beraten.

    Während einer Schwangerschaft können Impfungen gegen Tetanus, Influenza sowie Hepatitis A und B im Allgemeinen problemlos gegeben werden. Dabei werden einige davon sogar ausdrücklich empfohlen. Außerdem sind sie auch kein Grund für das Aufschieben einer geplanten Schwangerschaft.

    Für die Stillzeit gilt eine Einschränkung – Gelbfieberimpfung. Alle anderen Impfungen können verabreicht werden.

  • Muss ich eine Schutzimpfung beantragen?

    Grundsätzlich nicht, wenn es sich um eine Schutzimpfung im Sinne der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) handelt und die dafür notwendigen Voraussetzungen/Indikationen erfüllt sind. In diesen Fällen werden die Kosten direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet (Sachleistungsprinzip). Wenn Sie unsicher sind, ob die Kosten von der KKH übernommen werden, dann kontaktieren Sie uns bitte vor Durchführung der jeweiligen Schutzimpfung.

  • Wer übernimmt die Kosten für eine Schutzimpfung?

    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bezahlen wir unseren Versicherten alle Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen wurden. Die Kosten werden direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

    Notwendige Voraussetzungen sind zum Beispiel:

    • altersbezogene Indikationen (falls eine bestimmte Altersgruppe die Impfung benötigt)
    • medizinische Indikationen (z. B. bei einer Grunderkrankung)
    • berufliche Indikationen (bei Empfehlung der Impfung für bestimmte Berufsgruppen)

    Die Kosten für private Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese müssen Sie also zunächst selbst tragen. Ab dem 01.11.2020 bezuschussen wir jedoch die private Reiseschutzimpfung mit 80 Prozent. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt die Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Zudem müssen Sie sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.

  • Von wem werden Schutzimpfungen empfohlen?

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut gibt Impfempfehlungen für Deutschland ab, wonach der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegt, welche Impfungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden und welche nicht.

    Erst mit Aufnahme der jeweiligen Schutzimpfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des G-BA wird die betreffende Impfung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und somit auch der KKH. Die Impfempfehlungen der STIKO sowie die SI-RL liegen Ihrem behandelnden Arzt vor. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten, welche Impfungen für Sie notwendig oder sinnvoll sind.

  • Kann die KKH die Impfkosten bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt übernehmen?

    Wenn Ihr Arbeitgeber Sie zu einer beruflichen Reise ins Ausland beauftragt hat, übernehmen wir die Kosten für eine empfohlene Schutzimpfung. Die Voraussetzung ist jedoch, dass das Reiseland für die Krankheit als Infektionsgebiet mit einem hohen Risiko ausgewiesen wurde (im Sinne der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes).

    Dies gilt im Einzelfall ggf. auch für Studenten im Auslandssemester oder wenn der Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung durch eine Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.

    Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an eine unserer Servicestellen. Wir beraten Sie gern.

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

    Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
    Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme (beispielsweise zu den beruflich bedingten Indikationen) haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.

    Weitere Informationen finden Sie auch beim Robert-Koch-Institut (RKI).

    Eine Übersicht in Form eines Impfkalenders sowie die Schutzimpfungs-Richtlinie finden Sie hier:

Dieses Feld muss ausgefüllt sein. (< 1500 Zeichen)

Für konkrete Fragen oder Anliegen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Ihre Nachricht wird gesendet