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Wann bin ich über meine Eltern bzw. über meinen Ehe-/Lebenspartner familienversichert?
Folgende Voraussetzungen hast du zu erfüllen:
- Du hast das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet (Zeiten gesetzlicher Dienstpflicht, freiwilligen Wehrdienstes oder bestimmter gesetzlicher Freiwilligendienste verlängern ggf. den Anspruch auf Familienversicherung). Unter Ehe-/Lebenspartnern gilt keine Altersgrenze.
- Du verdienst in 2023 regelmäßig nicht mehr als 485 Euro im Monat.
- Deine Eltern sind bzw. dein Ehe-/Lebenspartner ist gesetzlich krankenversichert.
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Wann muss ich mich als Studierender selbst versichern?
Du musst dich selbst versichern, wenn du
- dein 25. Lebensjahr vollendet hast (Zeiten gesetzlicher Dienstpflicht, freiwilligen Wehrdienstes oder bestimmter gesetzlicher Freiwilligendienste verlängern ggf. den Anspruch auf Familienversicherung).
- in 2023 regelmäßig mehr als 485 Euro im Monat verdienst,
- nicht familienversichert bist.
Wer als Studierender arbeitet (sog. Werkstudent), hat folgendes zu beachten:
Vom Erscheinungsbild eines Studierenden ist nicht mehr auszugehen, wenn eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden ohne zeitliche Befristung ausgeübt wird. In einem solchen Fall tritt die Zugehörigkeit zum Kreis der Beschäftigten in den Vordergrund. Es tritt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein.Bitte wende dich bei Fragen hierzu direkt an uns.
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Wann ist eine studentische Krankenversicherung ausgeschlossen?
Die studentische Krankenversicherung ist u. a. ausgeschlossen, wenn du
- hauptberuflich selbstständig tätig bist,
- Arbeitslosengeld beziehst oder
- als Arbeitnehmender krankenversicherungspflichtig bist.
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Wie lange bin ich als Studierender pflichtversichert?
Du bist als Studierender pflichtversichert, bis du
- dein Studium abschließt,
- längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem du das 30. Lebensjahr vollendet hast.
Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine Verlängerung rechtfertigen. In Betracht kommen u. a. folgende Gründe:
- Der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Zweiten Bildungsweg.
- Die Geburt/Betreuung eines Kindes.
- Die Nichtzulassung zur Ausbildung im Auswahlverfahren.
- Die Betreuung oder Pflege erkrankter/behinderter Familienangehöriger.
Bitte wende dich bei Fragen hierzu direkt an uns.
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Welche Besonderheiten gelten bei einem Dualen Studium?
Teilnehmende dualer Studiengänge sind den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt. Du bist als Arbeitnehmender versicherungspflichtig.
Absolvierst du ein unentgeltliches Duales Studium, besteht unter Erfüllung der Voraussetzungen ein Anspruch auf Familienversicherung oder es tritt für dich die studentische Krankenversicherung in Kraft.
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Bin ich im Auslandssemester abgesichert?
Studierst du an einer ausländischen Hochschule innerhalb der EU, bist in Deutschland aber weiterhin an einer anerkannten Hochschule eingeschrieben, dann bleibst du in Deutschland als Studierender weiterhin krankenversichert. Auch während deines Auslandssemesters zahlst du weiterhin deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Bist du als Studierender familienversichert, ändert sich für dich ebenfalls nichts.
Auf der Seite „Versichert im Auslandssemester“ findest du detaillierte Informationen zur gesundheitlichen Absicherung im Ausland.
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Was gilt für ausländische Studierende in Deutschland?
Für ausländische Studierende, die ihr Studium in Deutschland beginnen oder fortsetzen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Die studentische Krankenversicherung beginnt frühestens mit der Einschreibung an der deutschen Hoch- bzw. Fachhochschule.
Ein Sprachkurs oder die Ablegung einer Feststellungsprüfung begründen noch keine studentische Krankenversicherung.
Um Doppelversicherungen zu vermeiden, entfällt für ausländische Studierende mit einem Anspruch auf Sachleistungen nach über- bzw. zwischenstaatlichem Recht die studentische Krankenversicherung in Deutschland.
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Welche Beiträge muss ich in der studentischen Krankenversicherung zahlen?
Für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gelten ab dem 01. Oktober 2022 folgende Beiträge:
mit Kindern
ohne Kinder
Krankenversicherung
95,17 Euro/Monat 95,17 Euro/Monat Pflegeversicherung 24,77 Euro/Monat 27,61 Euro/Monat Gesamt 119,94 Euro/Monat 122,78 Euro/Monat




