Skip to main content
Rückrufservice

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Gern rufen wir Sie zurück.

Rückruf anfordern
Terminservice

Vereinbaren Sie eine Beratung in Ihrer Servicestelle.

Termin vereinbaren

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

0800 55 48 64 05 54 24 Stunden/7 Tage

KKH Kaufmännische
Krankenkasse
30125 Hannover

Kontaktformular

Schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Zum Kontaktformular
Öffnungszeiten vor Ort

Finden Sie schnell Ihre nächst-
gelegene KKH Servicestelle.

Servicestelle finden
Cookie-Einstellungen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Impressum | Datenschutz

Cookie-Einstellungen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Einstellungen verwalten

Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. Sie ermöglichen Grundfunktionen, wie den Zugriff auf gesicherte Bereiche der Webseite. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber möglicherweise nicht.

Mehr dazu
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Speicherung der Zustimmung für Cookies

    Cookie Name
    kkh_mark_1
    kkh_analytics_1
    kkh_preferences_1

    Speicherdauer
    1 Jahr

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Zuordnung der laufenden Session zu einem Nutzer

    Cookie Name
    JSESSIONID

    Speicherdauer
    Sitzung

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Kennzeichnung des Servers, der die Seite ausliefert

    Cookie Name
    renderid

    Speicherdauer
    Sitzung

    Mehr Erfahren

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Alle von diesen Cookies erfassten Informationen werden aggregiert. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.

Mehr dazu
  • Anbieter
    etracker GmbH

    Zweck der Datenerhebung
    Reichweitenmessung

    Cookie Name
    et_allow_cookies, _et_coid, isSdEnabled, BT_pdc, BT_sdc

    Speicherdauer
    Sitzung / 24 Stunden / 1 Jahr

    Mehr Erfahren

Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind. Durch das Unterdrücken von Marketing Cookies können Sie auch weiterhin Werbung der KKH sehen, diese ist dann aber möglicherweise weniger relevant für Sie.

Mehr dazu
  • Anbieter
    Meta Platforms Ireland Ltd.

    Zweck der Datenerhebung
    Werbung, Analyse, Marketing, Retargeting, Tracking

    Cookie Name
    _fbp

    Speicherdauer
    90 Tage

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Google Ireland Limited

    Zweck der Datenerhebung
    Conversion-Tracking, Analyse, Marketing, Remarketing

    Cookie Name
    _gcl_au
    IDE

    Speicherdauer
    90 Tage / 1 Jahr

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Google Ireland Limited

    Zweck der Datenerhebung
    Anzeigen und Abspielen von YouTube-Videos

    Cookie Name
    yt-remote-cast-installed
    yt-remote-connected-devices
    yt-remote-device-id
    yt-remote-fast-check-period
    yt-remote-session-app
    yt-remote-session-name
    yt.innertube::nextId
    yt.innertube::requests
    ytidb::LAST_RESULT_ENTRY_KEY

    Speicherdauer
    Sitzung / Persistent

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    The UK Trade Desk Ltd.

    Zweck der Datenerhebung
    Werbung, Personalisierung, Analyse, Optimierung, Genutzte Technologien

    Cookie Name
    TDID, TDCPM

    Speicherdauer
    1 Jahr

    Mehr Erfahren
Vorteil check-white
Bonusprogramm

Du interessierst dich für gesunde Ernährung oder Sport? Sicher dir Geldprämien oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget bei aktiver Teilnahme am KKH Bonus.

Vorteil check-white
Reiseschutzimpfung

Doppelt profitieren – neben den Reiseschutzimpfungen übernehmen wir auch 80 % der Kosten für die Malariaprophylaxe. Sicher auf Reisen mit der richtigen Impfung im Gepäck.

Vorteil check-white
Online-Coaches

Du hast wenig Zeit und möchtest trotzdem fit bleiben? Kein Problem – mit unseren kostenfreien Online-Coaches zu Themen wie Rücken, Bewegung, u.v.m. unterstützen wir dich jederzeit.

Vorteil check-white
Facharzt-Terminservice

Wir unterstützen dich bei der zeitnahen Terminvereinbarung bei Fachärzten, z. B. Kardiologen oder Orthopäden.

Vorteil check-white
Hautkrebs-Screening

Bereits ab 18 Jahre übernehmen wir einen Teil der Kosten für das Screening. Dabei wird die gesamte Haut auf Veränderungen hin untersucht, um Krebserkrankungen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.

Vorteil check-white
Präventionskurse

Gesundheit durch Vorsorge – wir bezuschussen bis zu 160 € im Jahr für zertifizierte Gesundheitskurse oder bis zu 200 € im Jahr für zertifizierte Online-Kurse, z. B. Online-Yoga.

  • Wann bin ich über meine Eltern bzw. über meinen Ehe-/Lebenspartner familienversichert?

    Folgende Voraussetzungen hast du zu erfüllen:

    • Du hast das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet (Zeiten gesetzlicher Dienstpflicht, freiwilligen Wehrdienstes oder bestimmter gesetzlicher Freiwilligendienste verlängern ggf. den Anspruch auf Familienversicherung). Unter Ehe-/Lebenspartnern gilt keine Altersgrenze.
    • Du verdienst in 2023 regelmäßig nicht mehr als 485 Euro im Monat.
    • Deine Eltern sind bzw. dein Ehe-/Lebenspartner ist gesetzlich krankenversichert.
  • Wann muss ich mich als Studierender selbst versichern?

    Du musst dich selbst versichern, wenn du

    • dein 25. Lebensjahr vollendet hast (Zeiten gesetzlicher Dienstpflicht, freiwilligen Wehrdienstes oder bestimmter gesetzlicher Freiwilligendienste verlängern ggf. den Anspruch auf Familienversicherung).
    • in 2023 regelmäßig mehr als 485 Euro im Monat verdienst,
    • nicht familienversichert bist.

    Wer als Studierender arbeitet (sog. Werkstudent), hat folgendes zu beachten:

    Vom Erscheinungsbild eines Studierenden ist nicht mehr auszugehen, wenn eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden ohne zeitliche Befristung ausgeübt wird. In einem solchen Fall tritt die Zugehörigkeit zum Kreis der Beschäftigten in den Vordergrund. Es tritt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein.

    Bitte wende dich bei Fragen hierzu direkt an uns.

  • Wann ist eine studentische Krankenversicherung ausgeschlossen?

    Die studentische Krankenversicherung ist u. a. ausgeschlossen, wenn du

    • hauptberuflich selbstständig tätig bist,
    • Arbeitslosengeld beziehst oder
    • als Arbeitnehmender krankenversicherungspflichtig bist.
  • Wie lange bin ich als Studierender pflichtversichert?

    Du bist als Studierender pflichtversichert, bis du

    • dein Studium abschließt,
    • längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem du das 30. Lebensjahr vollendet hast.

    Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine Verlängerung rechtfertigen. In Betracht kommen u. a. folgende Gründe:

    • Der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Zweiten Bildungsweg.
    • Die Geburt/Betreuung eines Kindes.
    • Die Nichtzulassung zur Ausbildung im Auswahlverfahren.
    • Die Betreuung oder Pflege erkrankter/behinderter Familienangehöriger.

    Bitte wende dich bei Fragen hierzu direkt an uns.

  • Welche Besonderheiten gelten bei einem Dualen Studium?

    Teilnehmende dualer Studiengänge sind den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt. Du bist als Arbeitnehmender versicherungspflichtig.

    Absolvierst du ein unentgeltliches Duales Studium, besteht unter Erfüllung der Voraussetzungen ein Anspruch auf Familienversicherung oder es tritt für dich die studentische Krankenversicherung in Kraft.

  • Bin ich im Auslandssemester abgesichert?

    Studierst du an einer ausländischen Hochschule innerhalb der EU, bist in Deutschland aber weiterhin an einer anerkannten Hochschule eingeschrieben, dann bleibst du in Deutschland als Studierender weiterhin krankenversichert. Auch während deines Auslandssemesters zahlst du weiterhin deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

    Bist du als Studierender familienversichert, ändert sich für dich ebenfalls nichts.

    Auf der Seite „Versichert im Auslandssemester“ findest du detaillierte Informationen zur gesundheitlichen Absicherung im Ausland.

  • Was gilt für ausländische Studierende in Deutschland?

    Für ausländische Studierende, die ihr Studium in Deutschland beginnen oder fortsetzen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Die studentische Krankenversicherung beginnt frühestens mit der Einschreibung an der deutschen Hoch- bzw. Fachhochschule.

    Ein Sprachkurs oder die Ablegung einer Feststellungsprüfung begründen noch keine studentische Krankenversicherung.

    Um Doppelversicherungen zu vermeiden, entfällt für ausländische Studierende mit einem Anspruch auf Sachleistungen nach über- bzw. zwischenstaatlichem Recht die studentische Krankenversicherung in Deutschland.

  • Welche Beiträge muss ich in der studentischen Krankenversicherung zahlen?

    Für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gelten ab dem 01. Oktober 2022 folgende Beiträge:

      mit Kindern
    ohne Kinder
    Krankenversicherung
    95,17 Euro/Monat 95,17 Euro/Monat
    Pflegeversicherung 24,77 Euro/Monat 27,61 Euro/Monat
    Gesamt 119,94 Euro/Monat 122,78 Euro/Monat
Dieses Feld muss ausgefüllt sein. (< 1500 Zeichen)

Für konkrete Fragen oder Anliegen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Ihre Nachricht wird gesendet