
So einfach gibt es Geld zurück
Der Tarif richtet sich an alle volljährigen Mitglieder, die Ihre Beiträge selber bezahlen.
Es erfolgt keine Rückzahlung, wenn:
- Krankengeld bezogen wird,
- ein Arztbesuch abgerechnet wird (außer Vorsorgeuntersuchungen), das gilt für alle Ärzte – auch Haus- und Zahnärzte,
- Rezepte (Arznei- und Verhütungsmittel) und Hilfs- und Heilmittel in Anspruch genommen werden,
- Kosten für eine Krankenhausbehandlung (z. B. Sportunfall, ambulante OP etc.) anfallen, unabhängig von der Höhe der jeweiligen Leistung.
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