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So einfach gibt es Geld zurück

Der Tarif richtet sich an alle volljährigen Mitglieder, die Ihre Beiträge selber bezahlen.

Es erfolgt keine Rückzahlung, wenn:

  • Krankengeld bezogen wird (auch bei Erkrankung des Kindes),
  • ein Arztbesuch abgerechnet wird (außer Vorsorgeuntersuchungen), das gilt für alle Ärzte – auch Haus- und Zahnärzte,
  • Rezepte (Arznei- und Verhütungsmittel) und Hilfs- und Heilmittel in Anspruch genommen werden,
  • Kosten für eine Krankenhausbehandlung (z. B. Sportunfall, ambulante OP etc.) anfallen, unabhängig von der Höhe der jeweiligen Leistung.

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