
Mitgliedsbescheinigung erstellen
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Wofür brauche ich eine Mitgliedsbescheinigung?
Immer, wenn Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben, erhalten Sie von dieser eine Mitgliedsbescheinigung. Diese Bescheinigung benötigen Sie zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, der Arbeitsagentur usw., um die Daten Ihrer Krankenkasse bekannt zu geben.
Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber oder werden Sie Kunde der Arbeitsagentur, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nachweisen. Dann brauchen Sie die Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Sozialversicherungsbeiträge an die richtige Krankenkasse überwiesen werden.
In den meistens Fällen handelt es sich um
- den Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses und somit um einen neuen Arbeitgeber,
- den Wechsel von der Familienversicherung in eine eigene Mitgliedschaft,
- Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit,
- Krankenkassenwechsel.
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Was passiert, wenn keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt?
- Als Mitglied einer Krankenkasse wollen Sie die Krankenkasse wechseln, dann muss die Mitgliedsbescheinigung spätestens zum Beginn der neuen Mitgliedschaft bei Ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur vorliegen. Geschieht das nicht, kommt es nicht zum Wechsel der Krankenkasse.
- Endet Ihre Familienversicherung und werden Sie Mitglied einer Krankenkasse, dann muss die Mitgliedsbescheinigung spätestens 14 Tage nach Eintritt der Versicherungspflicht beim Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur vorliegen. Liegt sie nicht vor, werden Sie automatisch Mitglied der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren.
- Als Mitglied einer Krankenkasse wollen Sie die Krankenkasse wechseln, dann muss die Mitgliedsbescheinigung spätestens zum Beginn der neuen Mitgliedschaft bei Ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur vorliegen. Geschieht das nicht, kommt es nicht zum Wechsel der Krankenkasse.
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Welche Daten enthält die Mitgliedsbescheinigung?
Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse enthält Ihre Sozialdaten wie den Namen, das Geschlecht, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer der Rentenversicherung, die auch als Sozialversicherungsnummer bezeichnet wird.
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Brauche ich als freiwillig versicherter Selbstständiger eine Mitgliedsbescheinigung?
Wenn Sie selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen Sie bei einem Kassenwechsel die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse an die alte Krankenkasse schicken. Dies muss spätestens zum Beginn der Mitgliedschaft geschehen sein.
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Wie bekomme ich eine Mitgliedsbescheinigung?
Ihre Mitgliedsbescheinigung können Sie gerne telefonisch bei Ihrer KKH anfordern.
Sie erreichen uns telefonisch 24 Stunden unter der Telefonnummer 0800 55 48 64 05 54 (kostenfrei).
Selbstverständlich sind wir auch in einer unserer 110 Servicestellen bundesweit für Sie da. Alle Kontaktdaten und Öffnungszeiten unserer Servicestellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.kkh.de/servicestelle
Die Mitgliedsbescheinigung schicken wir Ihnen auf Wunsch nach Hause oder gleich an Ihren Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit.