
Anspruch auf Pflegeleistungen
Genießen Sie den Schutz der Pflegekasse
Oft kommt es ganz plötzlich, dass ein Pflegefall eintritt, zum Beispiel durch einen Unfall, einen Sturz oder einen Schlaganfall. Meist werden ältere Menschen pflegebedürftig, aber auch einen jungen Menschen kann es treffen. In so einem Fall treten häufig viele Fragen auf. Einige Entscheidungen müssen schnell getroffen werden und Fristen sollten nicht versäumt werden.
Grundsätzlich gilt: Sind Sie Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse, genießen Sie auch dort den Schutz der Pflegeversicherung.
Erfahren Sie mehr über Mitgliedschaften, Beiträge & Pflegegrade

Mitgliedschaft & Beiträge
In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Definitionen, Voraussetzungen & Begriffsklärung
Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellte Fragen. Zudem erklären wir Ihnen grundlegende Begriffe aus dem Bereich der Pflege.

Pflegestärkungsgesetz II
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) stellt die bisher grundlegendste Reform der seit 1995 bestehenden sozialen Pflegeversicherung dar. Das Gesetz trat bereits am 01.01.2016 mit kleineren Auswirkungen in Kraft. Die größten Veränderungen sind mit der zweiten Stufe des Gesetzes ab 01.01.2017 gültig.