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Für Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I)

In der Regel erhalten wir von Ihrer behandelnden Praxis eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dadurch wissen wir automatisch Bescheid und Sie brauchen nichts weiter zu tun.

Bevor wir Ihnen das erste Krankengeld zahlen, schicken wir Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema sowie ein Formular zum Ausfüllen (sogenannte „Erklärung des Mitglieds“).

Hinweis: Sollte Ihre ärztliche Praxis nicht am eAU-Verfahren teilnehmen, schicken Sie uns bitte wie bisher einen Ausdruck Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post.

Ihr Krankengeld ist genauso hoch wie Ihr Arbeitslosengeld.

Solange Sie Krankengeld erhalten, übernehmen wir außerdem die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Sie sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung. Davon ausgenommen ist der Beitragszuschlag für Kinderlose. Diesen müssen Sie selbst tragen. Wir ziehen den entsprechenden Betrag gegebenenfalls gleich von Ihrem Krankengeld ab und behalten ihn ein.

Sie erhalten zunächst für bis zu sechs Wochen weiter die Leistungen der Agentur für Arbeit. Danach können wir Ihnen Krankengeld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes zahlen.

Sie haben Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Dafür werden alle Tage, die Sie wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig waren, zusammengerechnet. Kommen während dieser Erkrankung weitere Krankheiten hinzu, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, werden auch diese Tage mitgezählt.

Dort geben Sie uns die Bankverbindung an, auf die wir Ihr Krankengeld überweisen sollen, damit es nicht zu Fehlüberweisungen oder Verzögerungen kommt.

Außerdem informieren wir Sie über weitere Faktoren, die Einfluss auf Ihr Krankengeld haben. So können Sie Überzahlungen und eventuelle Rückforderungen von vornherein vermeiden.

Wir zahlen das Krankengeld stets rückwirkend bis zu dem Tag, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit von einer ärztlichen Praxis festgestellt wurde. Sobald uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, überweisen wir den entsprechenden Betrag.

Sie bekommen das Krankengeld für jeden Kalendertag. Ein voller Kalendermonat wird dabei mit 30 Tagen berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Private Arztpraxen und Praxen im Ausland können uns keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) übermitteln. In diesem Fall müssen Sie uns innerhalb einer Woche eine ausgedruckte Bescheinigung einreichen oder uns zumindest über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Sollten Sie diese Frist versäumen, kann es sein, dass wir Ihnen Krankengeld streichen müssen.

Lassen Sie sich spätestens am ersten Werktag nach dem letzten Tag der vorangegangenen Bescheinigung eine neue Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Falls die Arbeitsunfähigkeit erst später festgestellt wird, kann es sein, dass Sie Ihren Krankengeldanspruch teilweise oder ganz verlieren. Eventuell verlieren Sie sogar Ihren beitragsfreien Versicherungsschutz bei uns.

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