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  • Veröffentlichung im aktiv+ 2022

    Zur Verbesserung der Transparenz veröffentlichen wir gemäß Paragraf 35a SGB IV die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der KKH sowie des GKV-Spitzenverbands. Bei der KKH ist zu beachten, dass es zum 01.07.2021 in der Stellvertreterposition zu einem Wechsel gekommen war.

    Der Vorstandsvorsitzende der KKH erhielt im Jahr 2021 eine Grundvergütung in Höhe von 251.040 Euro. Darüber hinaus wurde ihm für das Jahr 2019 eine anteilige Prämie in Höhe von 6.720 Euro gewährt. Für seine zusätzliche betriebliche Altersversorgung wurden 28.095,84 Euro aufgewendet. Der geldwerte Vorteil für die erlaubte Privatnutzung des Dienstwagens betrug nach der Fahrtenbuchmethode 3.084,14 Euro. Für alle Vorstandsmitglieder wurde der Wert des Anspruchs auf Beihilfe mit 112,71 Euro für die ganzjährige und mit 56,36 Euro für die halbjährige Tätigkeit ermittelt. Daraus ergibt sich für den Vorstandsvorsitzenden eine Gesamtvergütung für 2021 in Höhe von 289.052,69 Euro.

    Der ausgeschiedene stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KKH bezog im Jahr 2021 eine Grundvergütung in Höhe von 120.000 Euro. In diesem Jahr wurde zudem die Prämie für das Jahr 2019 in Höhe von 23.700 Euro nachgezahlt. Für die zusätzliche betriebliche Altersversorgung wurden 15.663,30 Euro aufgewendet. Der geldwerte Vorteil für die erlaubte Privatnutzung des Dienstwagens betrug 4.932,46 Euro (Fahrtenbuchmethode), der Wert des Anspruchs auf Beihilfe 56,36 Euro. Daraus ergibt sich für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden eine Gesamtvergütung für 2021 in Höhe von 164.352,12 Euro.

    Die neu hinzugekommene stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KKH bezog im Jahr 2021 eine Grundvergütung in Höhe von 120.000 Euro. Die Aufwendungen für die zusätzliche betriebliche Altersversorgung betrugen 12.000 Euro, der Wert der erlaubten Privatnutzung des Dienstwagens beläuft sich nach der 1-%-Methode auf 7.989,66 Euro und der Wert des Anspruchs auf Beihilfe auf 56,36 Euro. Die Gesamtvergütung für 2021 beträgt somit 140.046,02 Euro.

    Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) erhielt im Jahr 2021 262.000 Euro. Für ihre zusätzliche Altersversorgung wurden 49.260 Euro aufgewendet. Die Gesamtvergütung betrug 311.260 Euro.

    Für die Position des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden meldet der GKV-SV für 2021 einen Aufwand von 254.000 Euro für die Grundvergütung und von 71.952 Euro für die zusätzliche Altersversorgung. Daraus errechnet sich eine Gesamtvergütung in Höhe von 325.952 Euro.

    Dem weiteren Vorstandsmitglied hat der GKV-SV 2021 eine Grundvergütung in Höhe von 250.000 Euro gezahlt, darüber hinaus 29.763 Euro für die zusätzliche Altersversorgung. Insgesamt betrug die Vergütung also 279.763 Euro.

    Quelle: Auszug aus aktiv+ Heft 02/2022

  • Veröffentlichung im aktiv+ 2021

    Zur Verbesserung der Transparenz veröffentlichen wir gemäß Paragraf 35a SGB IV die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der KKH sowie des GKV-Spitzenverbands.

    Der Vorstandsvorsitzende der KKH erhielt im Jahr 2020 eine Grundvergütung von 247.320 Euro. Darüber hinaus wurde ihm für das Vorjahr eine anteilige Prämie in Höhe von 6.720 Euro gewährt. Für seine zusätzliche betriebliche Altersversorgung wurden 26.420,16 Euro aufgewendet. Der geldwerte Vorteil für die erlaubte Privatnutzung des Dienstwagens betrug 3.621,04 Euro.
    Für beide Vorstandsmitglieder wurde der Wert des Anspruchs auf Beihilfe mit 131,63 Euro ermittelt. Daraus ergibt sich für den Vorstandsvorsitzenden eine Gesamtvergütung für 2020 in Höhe von 284.212,83 Euro.

    Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KKH bezog im Jahr 2020 eine Grundvergütung in Höhe von 236.400 Euro. Die Prämie für das Vorjahr wird erst im laufenden Jahr ausgezahlt. Für seine zusätzliche betriebliche Altersversorgung wurden 24.585,60 Euro aufgewendet. Der geldwerte Vorteil für die erlaubte Privatnutzung des Dienstwagens betrug 8.326,08 Euro, der Wert des Anspruchs auf Beihilfe 131,63 Euro.
    Daraus ergibt sich für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden eine Gesamtvergütung für 2020 in Höhe von 269.443,31 Euro.

    Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) erhielt im Jahr 2020 262.000,00 Euro. Für ihre zusätzliche Altersversorgung wurden 49.728,00 Euro aufgewendet. Die Gesamtvergütung betrug 311.728,00 Euro.

    Für die Position des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden meldet der GKV-SV für 2020 einen Aufwand von 254.000,00 Euro für die Grundvergütung und von 72.679,00 Euro für die zusätzliche Altersversorgung. Daraus errechnet sich eine Gesamtvergütung von 326.679,00 Euro.

    Dem weiteren Vorstandsmitglied hat der GKV-SV 2020 eine Grundvergütung von 250.000,00 Euro gezahlt, darüber hinaus 30.484,00 Euro für die zusätzliche Altersversorgung. Insgesamt betrug die Vergütung also 280.484,00 Euro.

    Quelle: Auszug aus aktiv+ Heft 02/2021

  • Veröffentlichung im aktiv+ 2020

    Zur Verbesserung der Transparenz veröffentlichen wir gemäß Paragraf 35a SGB IV die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der KKH, sowie des GKV-Spitzenverbandes.

    Der Vorstandsvorsitzende der KKH erhielt im Jahr 2019 für dieses Jahr eine Grundvergütung von 214.440 Euro. Daneben wurde ihm für das Vorjahr eine Prämie in Höhe von 22.978,56 Euro gewährt. Für seine zusätzliche betriebliche Altersversorgung wurden 23.741,86 Euro aufgewendet. Außerdem wurden Nachzahlungen für 2018 wie folgt geleistet: auf die Grundvergütung 3.120 Euro und für die betriebliche Altersversorgung 312 Euro. Der geldwerte Vorteil für die erlaubte Privatnutzung des Dienstwagens betrug 3.306,89 Euro. Für beide Vorstandsmitglieder wurde der Wert des Anspruchs auf Beihilfe mit 119,97 Euro ermittelt. Daraus ergibt sich für den Vorstandsvorsitzenden eine Gesamtvergütung für 2019 in Höhe von 268.019,28 Euro.

    Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KKH bezog im Jahr 2019 eine Grundvergütung von 204.960 Euro. Daneben erhielt er für das Vorjahr eine Prämie in Höhe von 21.966,39 Euro. Für seine zusätzliche betriebliche Altersversorgung wurden 22.692,64 Euro aufgewendet. Der geldwerte Vorteil für die erlaubte Privatnutzung des Dienstwagens betrug 4.588,97 Euro, der Wert des Anspruchs auf Beihilfe 119,97 Euro. Daraus ergibt sich für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden eine Gesamtvergütung für 2019 in Höhe von 254.327,97 Euro.

    Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) erhielt im Jahr 2019 262.000 Euro. Für ihre zusätzliche Altersversorgung wurden 50.290 Euro aufgewendet. Die Gesamtvergütung betrug 312.290 Euro.

    Für die Position des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden meldet der GKV-SV für 2019 einen Gesamtaufwand von 309.953 Euro. Im ersten Halbjahr lag der Aufwand bei 128.500 Euro Grundvergütung und 20.463 Euro zusätzlicher Altersversorgung; im zweiten Halbjahr bei 124.952 Euro Grundvergütung und 36.038 Euro zusätzlicher Altersversorgung.

    Für die Position des weiteren Vorstandsmitglieds hat der GKV-SV für 2019 einen Gesamtaufwand von 304.197 Euro veröffentlicht. Im ersten Halbjahr lag der Aufwand bei 127.000 Euro Grundvergütung und 36.775 Euro zusätzlicher Altersversorgung; im zweiten Halbjahr bei 125.000 Euro Grundvergütung und 15.422 Euro zusätzlicher Altersversorgung.

    Quelle: Auszug aus aktiv+ Heft 02/2020
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