Informationen zu Behandlungen mit Zahnfüllungen
Zahnfüllungen sind für Versicherte bestimmt, die eine behandlungsbedürftige Kariesläsion (kariöser Zahn) aufweisen oder die einen Austausch ihrer - nicht mehr intakten - Füllungen vornehmen lassen müssen.
Grundsätzlich übernehmen wir, unabhängig von der gewählten Füllung, die Kosten für eine medizinisch notwendige plastische Füllung. Diese rechnet Ihr Zahnarzt direkt mit uns ab. Alle darüber hinausgehenden Kosten, z. B. für ein Inlay oder eine Füllung in Mehrschichttechnik müssen von Ihnen selbst bezahlt werden.
Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich (ab Zahn 4) gehören nur in bestimmten Ausnahmefällen zur vertragszahnärztlichen Versorgung:
- bei einer mit Epikutantest nachgewiesenen Allergie gegenüber Amalgam bzw. dessen Inhaltsstoffe,
- bei einer schweren Niereninsuffizienz,
- bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,
- bei Schwangeren und stillenden Müttern.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre KKH Servicestelle oder an Ihren Zahnarzt.
Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?