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An wen richtet sich die Leistung?
Zahnfüllungen sind für Versicherte bestimmt, die eine behandlungsbedürftige Kariesläsion (kariöser Zahn) aufweisen oder die einen Austausch ihrer - nicht mehr intakten - Füllungen vornehmen lassen müssen.
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Welche Kosten trägt die KKH?
Grundsätzlich übernehmen wir, unabhängig von der gewählten Füllung, die Kosten für eine medizinisch notwendige plastische Füllung. Diese rechnet Ihr Zahnarzt direkt mit uns ab. Alle darüber hinausgehenden Kosten, z. B. für ein Inlay oder eine Füllung in Mehrschichttechnik müssen von Ihnen selbst bezahlt werden.
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Gibt es Ausnahmen, in denen die Kosten für eine Komposit/Kunststoff-Füllung übernommen werden?
Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich (ab Zahn 4) gehören nur in bestimmten Ausnahmefällen zur vertragszahnärztlichen Versorgung:
- bei einer mit Epikutantest nachgewiesenen Allergie gegenüber Amalgam bzw. dessen Inhaltsstoffe,
- bei einer schweren Niereninsuffizienz,
- bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,
- bei Schwangeren und stillenden Müttern.
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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre KKH Servicestelle oder an Ihren Zahnarzt.
Komposit ist ein mit Füllstoffen verstärkter Kunststoff. Komposit-Füllungen kommen bei kleinen Zahn-Defekten sowohl im Front- als auch im Seitenzahnbereich zur Anwendung. Komposit wird auch als Kunststoff-Füllung bezeichnet.
Kompositfüllungen werden im Gegensatz zu Amalgamfüllungen nicht gestopft, sondern geklebt und schichtweise aufgetragen. Nach jeder Schicht wird das Komposit, welches in einem zähflüssigen Zustand in die Kavität (Loch/Defekt) eingebracht wird, mit einer Polymerisationslampe (spezielle Lichtquelle) ausgehärtet.
Im Frontzahnbereich sind in der Regel Komposit-Füllungen das Mittel der Wahl. Sie können direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden. Dies gilt nicht für sogenannte Mehrschicht-Komposit-Füllungen. Hierfür können zusätzliche Kosten entstehen.
Bei kleinen und mittelgroßen Defekten eignen sie sich auch für den hinteren Zahnbereich. Für Komposit-Füllungen werden in den meisten Fällen Mehrkosten berechnet, d. h., dass der Zahnarzt die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung mit der Krankenkasse abrechnet und Ihnen die Mehrkosten privat in Rechnung stellt.
Amalgamfüllungen bestehen aus einem langlebigen und sehr belastbaren Material, was insbesondere für den kaubelasteten Seitenzahnbereich von hoher Bedeutung ist. Seit Jahren wird über die Verwendung von Amalgam diskutiert. Zahlreiche Studien haben jedoch gezeigt, dass die Zahnfüllungen nicht mit Gesundheitsschäden in Verbindung gebracht werden können.
Die Kosten für plastische Füllungen (z. B. Amalgamfüllungen) werden von uns zu 100 % übernommen und direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Ein Inlay ist eine im Labor gefertigte Einlagefüllung, die anschließend in den Zahn eingesetzt wird. Inlays können aus verschiedenen Materialien wie z. B. Keramik oder Gold gefertigt werden.
In den meisten Fällen handelt es sich um Keramik-Inlays, vereinzelt werden aber auch gegossene Füllungen mit hohem Goldanteil gefertigt. Die zahnfarbenen Keramik-Inlays sind von echten Zähnen kaum zu unterscheiden.
Inlays sind grundsätzliche keine Kassenleistung. Allerdings ist der Zahnarzt verpflichtet, die Kosten für eine medizinisch notwendige konventionelle Füllung bei der Berechnung des Inlays abzuziehen.
Medizinische Voraussetzungen, bei denen wir die Kosten übernehmen:
- eine mit Epikutantest (Allergietest) nachgewiesene Allergie gegen Amalgam bzw. dessen Inhaltsstoffe und gegen Füllungskunststoffe, oder
- eine eingeschränkte Nierenfunktion.
Ein Onlay kann als Teilkrone benannt sein und ist eine weitere Form des Zahnersatzes. Im Gegensatz zu einem Inlay wird bei einer Versorgung mit einem Onlay ein großer Teil oder sogar die ganze Kaufläche mit einbezogen. Ein Onlay kann dann zum Einsatz kommen, wenn der Schaden am Zahn für ein Inlay zu groß ist und Zahnhöcker mit einbezogen werden müssen.
Ein Onlay kann aus verschiedenen Materialien gefertigt werden (z. B. aus Keramik oder Gold).