
Fragen & Antworten
Sie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit wegen Krankheit nicht ausüben können oder auf Kosten der KKH stationär behandelt werden.
Mittlerweile verwenden fast alle Arztpraxen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), was bedeutet, dass uns die Krankmeldung direkt von der Praxis digital übermittelt wird. Wenn Ihre Praxis auch daran teilnimmt, brauchen Sie nichts weiter tun – konzentrieren Sie sich einfach auf Ihre Genesung.
Rechtzeitig vor Auszahlung des ersten Krankengeldes bitten wir Sie um Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung. In diesem Zusammenhang erhalten Sie weitere Informationen zum Krankengeld.
Verwendet Ihre Praxis die eAU noch nicht, lassen Sie uns bitte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Aufschrift „Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse" zukommen. Loggen Sie sich hierfür einfach unter Meine KKH ein und laden die Bescheinigung über den AU-Upload hoch. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch noch das Porto und schont die Umwelt.
Sie erhalten 70 Prozent Ihres Bruttoarbeitsentgeltes, höchstens jedoch 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes. Das kalendertägliche Höchstkrankengeld liegt im Jahr 2022 bei 112,88 € brutto. Davon führen wir gleich Ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge ab – Sie müssen sich um nichts kümmern!
Die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengeldes können Sie ganz einfach mit unserem Krankengeld-Rechner unten auf der Seite selbst ermitteln.
Sie haben in einem Zeitraum von 3 Jahren bis zu 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung. Auf die Dauer werden hierbei alle Tage, die Sie wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig waren, angerechnet. Krankheiten, die während Ihrer Erkrankung hinzutreten, werden ebenso berücksichtigt.
Schreibt Ihr Arzt Sie krank, haben Sie bereits ab diesem Tag einen Anspruch auf Krankengeld. Werden Sie stationär in einem Krankenhaus behandelt, beginnt Ihr Krankengeldanspruch am Aufnahmetag.
In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihnen in der Regel jedoch Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Für diese Zeit wird Ihnen Ihr Krankengeld nicht ausgezahlt, es „ruht“, wie es im rechtlichen Sprachgebrauch heißt. Sind Sie auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung noch arbeitsunfähig, erhalten Sie von der KKH ab dem nächsten Tag Krankengeld.
Mit dieser Erklärung geben Sie uns die Bankverbindung an, auf die Sie Ihr Krankengeld überwiesen haben möchten. Damit stellen wir sicher, dass Sie über Ihr Krankengeld auch dann zeitnah verfügen können, wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat oder Sie über mehrere Konten verfügen. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Sie Umstände, die Einfluss auf Ihr Krankengeld haben können, kennen und uns unverzüglich darüber informieren.
Dadurch können wir Überzahlungen von Krankengeld und damit verbundene Unannehmlichkeiten von vornherein vermeiden.
Sie erhalten Krankengeld von Ihrer KKH rückwirkend bis zu dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arzt/Ärztin festgestellt worden ist. Sobald uns Ihre Krankmeldung vorliegt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld.
Sie bekommen das Krankengeld für jeden Kalendertag. Ein voller Kalendermonat (jeder Tag ist mit Krankengeld belegt) wird dabei mit 30 Tagen berücksichtigt. Bei angebrochenen Monaten (mindestens 1 Tag ist nicht mit Krankengeld belegt) darf das Krankengeld hingegen nur für die tatsächliche Anzahl an Tagen gezahlt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ausgeschlossen von einer digitalen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind Privatärzte und Ärzte im Ausland.
Bitte beachten Sie in diesen Fällen, dass Ihre AU oder zumindest eine Information darüber innerhalb einer Woche bei uns vorliegen muss. Eine verspätet gemeldete AU kann hier zum Krankengeldverlust führen.
Lassen Sie bitte eine eventuell fortdauernde Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag, der auf den letzten Tag der vorangegangenen Bescheinigung folgt, erneut ärztlich feststellen. Eine spätere Feststellung kann zum teilweisen oder vollständigen Verlust Ihres Krankengeldanspruchs und ggf. Ihres beitragsfreien Versicherungsschutzes führen.