
Sie können mehrere Hundert Euro pro Jahr erhalten!
- Mit dem KKH Bonus belohnen wir Sie nicht nur, sondern Sie tun gleichzeitig auch sich selbst und Ihrer Gesundheit etwas Gutes.
- Unser KKH Familienpaket unterstützt Sie bereits ab der Schwangerschaft. Nutzen Sie 300 € als Extra-Budget für ausgewählte Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen und Services, die Sie und Ihr Baby jetzt brauchen.
- Sie beanspruchen nur wenige Leistungen? Dann haben wir auch für Sie den passenden Wahltarif. Informieren Sie sich jetzt!
- Erhalten Sie für qualitätsgeprüfte Präventionskurse einen Zuschuss von bis 200 € pro Jahr.

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Mit unseren Angeboten unterstützen wir Sie, damit das auch so bleibt.
- Wir bezuschussen jährlich zwei qualitätsgeprüfte Präventionskurse. Egal ob zum Thema Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung und Erholung, Ernährung oder Suchtprävention – das entscheiden Sie!
- Bei uns erfahren Sie, welche Impfungen wirklich sinnvoll sind und welche Kosten wir übernehmen.
- Das Hautkrebs-Screening steht Ihnen ab 35 Jahren alle zwei Jahre zu. Bei uns erhalten Sie bereits ab 18 Jahren einen Zuschuss, um Hautkrebs frühestmöglich zu erkennen.
- Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun und dabei zeitlich unabhängig bleiben? Nutzen Sie unsere Online-Coaches – wann und wo immer Sie wollen.
- Gesundheit ist wichtig und das von Anfang an. Wir übernehmen die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10, J1 und J2 für Kinder und Jugendliche.

Wir möchten Sie mit unseren Angeboten rund um die Gesundheit bestmöglich unterstützen, damit Sie schnell wieder gesund werden.
- Kennen Sie schon unsere Suchfunktion für Spezialkliniken? Finden Sie ganz einfach die richtige Klinik, die Sie jetzt für Ihre Behandlung brauchen.
- Wir unterstützen Sie, wenn Sie einen Termin in einer fachärztlichen Praxis brauchen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Facharztterminservice.
- Die Mitarbeitenden unserer Gesundheitshotline sind für Sie da! Egal, ob Sie Fragen zu Krankheiten, Medikamenten oder weiteren Gesundheitsthemen haben.
- Sie leiden an Blockaden oder Verspannungen und möchten eine alternative Behandlungsmethode versuchen? Wir bezuschussen Osteopathie.
- Bei Ihnen steht eine Operation an? Nutzen Sie bei Bedarf unser Angebot und holen sich eine fachärztliche Zweitmeinung ein.

Profitieren Sie von unseren bequemen und unkomplizierten Services.
- Unter „Meine KKH“ können Sie Dokumente bequem online hochladen und viele weitere Vorteile nutzen.
- Unsere Apps unterstützen Sie im Alltag. Zum Beispiel als Erinnerung an Impf-und Vorsorgetermine, elektronische Patientenakte und vieles mehr!
- Wir sind rund um die Uhr für Sie da! Mit unserer 24-Stunden-Hotline können Sie uns Tag und Nacht erreichen.
- Service wird bei uns groß geschrieben und das in mehreren Sprachen! Egal ob Englisch, Polnisch oder Türkisch – wir helfen Ihnen gern weiter.
- Mit unserem Auslands-Notruf-Telefon beraten wir Sie vor und während Ihrer Reise. Dazu gehören zum Beispiel die richtige Reiseapotheke oder medizinische Hilfe vor Ort.
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Wer kann sich freiwillig versichern?
- Hauptberuflich Selbstständige (unabhängig vom Einkommen)
- Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt von mehr als 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro)
- Studenten ab dem 30. Geburtstag
- Rentner (wenn nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner - KVdR). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Krankenversicherung als Rentner.
- Beamte
- Nichterwerbstätige Menschen (z. B. ehrenamtlich tätig)
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Früher wurde bei Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder bei der Beendigung der Familienversicherung ein Nachweis der Vorversicherungszeit gefordert. Diese ist heute nur noch für den Beitritt Neugeborener (ohne Anspruch auf Familienversicherung) oder für EU/EWR-Ausland Zugezogene (ohne Beschäftigung) erforderlich.
Für Neugeborene besteht kein Anspruch auf gesetzliche Familienversicherung, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist und
- das Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (von mehr als 66.600 Euro [2022: 64.350 Euro]) übersteigt und
- regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des gesetzlich Krankenversicherten
In beiden genannten Fällen muss die Vorversicherungszeit des § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V erfüllt sein. Diese beträgt entweder:
- insgesamt 24 Monate in den letzten fünf Jahren vor Beendigung der Pflichtversicherung oder
- ununterbrochen 12 Monate unmittelbar vor Ihrem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung
- das Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (von mehr als 66.600 Euro [2022: 64.350 Euro]) übersteigt und
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Wie beantrage ich die freiwillige Versicherung?
Als Mitglied können Sie die freiwillige Versicherung mit dem Antrag auf einkommensabhängige Beitragsbemessung schnell und einfach online über „Meine KKH“ beantragen.
Darüber hinaus können Sie den Antrag mit nachstehendem Formular auch schriftlich bei uns stellen. Sofern Sie noch kein Mitglied der KKH sind, füllen Sie bitte zusätzlich eine KKH Beitrittserklärung aus.
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Wie erfolgt die Abrechnung von Leistungen in der freiwilligen Versicherung?
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung von erbrachten Leistungen direkt zwischen dem behandelnden Arzt und der KKH bequem über die elektronische Gesundheitskarte. Die eGK ist Ihre personalisierte Krankenversichertenkarte, auf der Ihre Versichertenstammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.) gespeichert sind.
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Wie berechnen sich die Beiträge und was kostet die freiwillige Versicherung?
Die gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind umfangreich. Hierbei sind neben der Höhe der beitragspflichtigen Einkünfte auch unterschiedliche Beitragssätze sowie die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis maßgebend.
Neben der Höhe der Einkünfte ist der vom Gesetzgeber verschiedene Mindestbeitragsbemessungswert zu berücksichtigen. Aus diesem Wert sind die Beiträge mindestens zu berechnen. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber mit der Beitragsbemessungsgrenze einen Höchstbemessungswert vor, bis zu dem Beiträge berechnet werden dürfen. Sind Einkünfte höher als dieser Wert, steigt der Beitrag deshalb nicht weiter an.
Der nachfolgenden Beitragstabelle können Sie die aktuellen Beitragssätze und Bemessungswerte entnehmen:
Detaillierte Informationen zu den beitragspflichtigen Einnahmen und Beiträgen sowie zu den Beitragssätzen für freiwillig Versicherte finden Sie hier.
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Wie endet meine freiwillige Versicherung?
Ihre freiwillige Versicherung endet, wenn eine andere Versicherungsart Vorrang hat. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit wieder versicherungspflichtig werden. Ihre freiwillige Versicherung endet aber auch, wenn Sie bei uns kündigen.
Sollten Sie zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln oder ins Ausland ziehen, müssen Sie Ihre Kündigung schriftlich bei uns einreichen. Wir brauchen dann von Ihnen einen Nachweis Ihrer neuen Versicherung beziehungsweise über Ihren Umzug. Die Bindefrist von 12 Monaten besteht in diesem Fall nicht.
Bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übermittelt uns die neue Krankenkasse Ihre Kündigung maschinell.
Sie können gerne unseren Dokumenten-Upload nutzen und uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag online übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken!
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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zur Mitgliedschaft bei der KKH haben. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0800 5548640554 oder in unserer Servicestelle vor Ort.