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Wer kann sich freiwillig versichern?
- Hauptberuflich Selbstständige (unabhängig vom Einkommen)
- Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt von mehr als 64.350 Euro (2020: 62.550 Euro)
- Studenten ab dem 30. Geburtstag
- Rentner (wenn nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner - KVdR). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Krankenversicherung als Rentner.
- Beamte
- Nichterwerbstätige Menschen (z. B. ehrenamtlich tätig)
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Früher wurde bei Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder bei der Beendigung der Familienversicherung ein Nachweis der Vorversicherungszeit gefordert. Diese ist heute nur noch für den Beitritt Neugeborener (ohne Anspruch auf Familienversicherung) oder für EU/EWR-Ausland Zugezogene (ohne Beschäftigung) erforderlich.
Für Neugeborene besteht kein Anspruch auf gesetzliche Familienversicherung, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist und
- das Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (von mehr als 64.350 Euro [2020: 62.550 Euro]) übersteigt und
- regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des gesetzlich Krankenversicherten
In beiden genannten Fällen muss die Vorversicherungszeit des § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V erfüllt sein. Diese beträgt entweder:
- insgesamt 24 Monate in den letzten fünf Jahren vor Beendigung der Pflichtversicherung oder
- ununterbrochen 12 Monate unmittelbar vor Ihrem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung
- das Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (von mehr als 64.350 Euro [2020: 62.550 Euro]) übersteigt und
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Wie beantrage ich die freiwillige Versicherung?
Als Mitglied können Sie die freiwillige Versicherung mit dem Antrag auf einkommensabhängige Beitragsbemessung schnell und einfach online über „Meine KKH“ beantragen.
Darüber hinaus können Sie den Antrag mit nachstehendem Formular auch schriftlich bei uns stellen. Sofern Sie noch kein Mitglied der KKH sind, füllen Sie bitte zusätzlich eine KKH Beitrittserklärung aus.
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Wie erfolgt die Abrechnung von Leistungen in der freiwilligen Versicherung?
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung von erbrachten Leistungen direkt zwischen dem behandelnden Arzt und der KKH - bequem über die elektronische Gesundheitskarte. Die eGK ist Ihre personalisierte Krankenversichertenkarte, auf der Ihre Versichertenstammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.) gespeichert sind.
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Wie berechnen sich die Beiträge und was kostet die freiwillige Versicherung?
Die gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind umfangreich. Hierbei sind neben der Höhe der beitragspflichtigen Einkünfte auch unterschiedliche Beitragssätze sowie die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis maßgebend.
Neben der Höhe der Einkünfte ist der vom Gesetzgeber verschiedene Mindestbeitragsbemessungswert zu berücksichtigen. Aus diesem Wert sind die Beiträge mindestens zu berechnen. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber mit der Beitragsbemessungsgrenze einen Höchstbemessungswert vor, bis zu dem Beiträge berechnet werden dürfen. Sind Einkünfte höher als dieser Wert, steigt der Beitrag deshalb nicht weiter an.
Der nachfolgenden Beitragstabelle können Sie die aktuellen Beitragssätze und Bemessungswerte entnehmen:
Detaillierte Informationen zu den beitragspflichtigen Einnahmen und Beiträgen sowie zu den Beitragssätzen für freiwillig Versicherte finden Sie hier.
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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zur Mitgliedschaft bei der KKH haben. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0800 5548640554 oder in unserer Servicestelle vor Ort.
Mit dem Krankengeld Premium können Selbstständige bereits mit Beginn der vierten Woche der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen. Auch bei Erkrankung Ihres Kindes erhalten Sie von uns Krankengeld.
Mit unseren Wahltarifen sind Sie im Krankheitsfall bestens abgesichert und erhalten attraktive Geldprämien bis zu 600 Euro, wenn Sie gesundheitsbewusst leben und nur selten krank sind.
Über unseren Kooperationspartner, die biodentis GmbH, erhalten Sie hochwertigen Zahnersatz „Made in Germany“ mit sechs Jahren Garantie zum günstigen Preis.
Sie möchten mit dem Rauchen aufhören, sich gesund ernähren oder Ihren Stress abbauen? Mit den Online-Coaches der KKH können Sie – wann und wo Sie wollen – etwas Gutes für Ihre Gesundheit tun.
Viele Dokumente wie z. B. Ihre AU-Bescheinigung, Rechnungen und Anträge können Sie ganz einfach über „Meine KKH“ hochladen und online übermitteln.
Wir bemühen uns für Sie, einen zeitnahen Termin beim Facharzt wie z. B. beim Orthopäden oder Kardiologen zu organisieren.