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Informationen zur freiwilligen Versicherung der KKH

  • Hauptberuflich Selbstständige (unabhängig vom Einkommen)
  • Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt von mehr als 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro)
  • Studenten ab dem 30. Geburtstag
  • Rentner (wenn nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner - KVdR). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Krankenversicherung als Rentner.
  • Beamte
  • Nichterwerbstätige Menschen (z. B. ehrenamtlich tätig)

Früher wurde bei Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder bei der Beendigung der Familienversicherung ein Nachweis der Vorversicherungszeit gefordert. Diese ist heute nur noch für den Beitritt Neugeborener (ohne Anspruch auf Familienversicherung) oder für EU/EWR-Ausland Zugezogene (ohne Beschäftigung) erforderlich.

Für Neugeborene besteht kein Anspruch auf gesetzliche Familienversicherung, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist und

  • das Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (von mehr als 69.300 Euro [2023: 66.600 Euro]) übersteigt und
  • regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des gesetzlich Krankenversicherten

In beiden genannten Fällen muss die Vorversicherungszeit des § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V erfüllt sein. Diese beträgt entweder:

  • insgesamt 24 Monate in den letzten fünf Jahren vor Beendigung der Pflichtversicherung oder
  • ununterbrochen 12 Monate unmittelbar vor Ihrem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung

Als Mitglied können Sie die freiwillige Versicherung mit dem Antrag auf einkommensabhängige Beitragsbemessung schnell und einfach online über „Meine KKH“ beantragen.

Darüber hinaus können Sie den Antrag mit nachstehendem Formular auch schriftlich bei uns stellen. Sofern Sie noch kein Mitglied der KKH sind, füllen Sie bitte zusätzlich eine KKH Beitrittserklärung aus.

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung von erbrachten Leistungen direkt zwischen dem behandelnden Arzt und der KKH bequem über die elektronische Gesundheitskarte. Die eGK ist Ihre personalisierte Krankenversichertenkarte, auf der Ihre Versichertenstammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.) gespeichert sind.  

Die gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind umfangreich. Hierbei sind neben der Höhe der beitragspflichtigen Einkünfte auch unterschiedliche Beitragssätze sowie die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis maßgebend.

Neben der Höhe der Einkünfte ist der vom Gesetzgeber verschiedene Mindestbeitragsbemessungswert zu berücksichtigen. Aus diesem Wert sind die Beiträge mindestens zu berechnen. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber mit der Beitragsbemessungsgrenze einen Höchstbemessungswert vor, bis zu dem Beiträge berechnet werden dürfen. Sind Einkünfte höher als dieser Wert, steigt der Beitrag deshalb nicht weiter an.

Der nachfolgenden Beitragstabelle können Sie die aktuellen Beitragssätze und Bemessungswerte entnehmen:

Detaillierte Informationen zu den beitragspflichtigen Einnahmen und Beiträgen sowie zu den Beitragssätzen für freiwillig Versicherte finden Sie hier.

Ihre freiwillige Versicherung endet, wenn eine andere Versicherungsart Vorrang hat. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit wieder versicherungspflichtig werden. Ihre freiwillige Versicherung endet aber auch, wenn Sie bei uns kündigen.

Sollten Sie zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln oder ins Ausland ziehen, müssen Sie Ihre Kündigung schriftlich bei uns einreichen. Wir brauchen dann von Ihnen einen Nachweis Ihrer neuen Versicherung beziehungsweise über Ihren Umzug. Die Bindefrist von 12 Monaten besteht in diesem Fall nicht.

Bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übermittelt uns die neue Krankenkasse Ihre Kündigung maschinell.

Sie können gerne unseren Dokumenten-Upload nutzen und uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag online übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken!

Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zur Mitgliedschaft bei der KKH haben. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0800 5548640554 oder in unserer Servicestelle vor Ort.

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