Unsere Pflegeleistungen auf einen Blick
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die pflegerische Versorgung bestmöglich sicherzustellen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen und Unterstützungsangebote der Pflegekasse.
Überblick der Pflegeleistungen
Pflegegeld
Wird die Pflege von Familienmitgliedern, Nachbarn, Bekannten oder freiwilligen Helfern im häuslichen Bereich durchgeführt und sichergestellt, so stellen wir ein monatliches Pflegegeld bereit. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Dabei wird die Leistung durch geeignete Pflegekräfte von ambulanten Vertrags-Pflegediensten erbracht. Dies wird als Pflegesachleistung bezeichnet.
Kombinationsleistungen
Sofern Pflegebedürftige eine Sachleistung (z. B. Pflegedienst) nur teilweise in Anspruch nehmen, erhalten sie darüber hinaus anteilig Pflegegeld für die Pflege durch eine vorhandene private Pflegeperson.
Verhinderungspflege
Die Pflegekasse bei der KKH unterstützt Sie finanziell, wenn die bisherige Pflegeperson ausfällt und sie daher für einen begrenzten Zeitraum die Pflege nicht mehr durchführen kann. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige einen zuerkannten Pflegegrad 2 bis 5 hat.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbeitrag ist zweckgebunden für die Entlastung pflegender Angehöriger einzusetzen und dient der Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Ambulant betreute Wohngruppen
Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngruppe zusammenleben und ambulant betreut werden, bezuschusst die Pflegekasse diese Wohngemeinschaft.
Tages- & Nachtpflege
Ein Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.
Häusliche Krankenpflege
Sofern eine Behandlung im Krankenhaus nicht möglich ist oder vermieden werden soll, haben Sie Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch geeignetes Pflegepersonal.
Kurzzeitpflege
Sofern eine häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht ausreichend erfolgen kann und eine teilstationäre Pflege ebenfalls nicht möglich ist, hilft der vorübergehende Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung.
Vollstationäre Pflege
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf eine vollstationäre Pflege, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.
Pflegehilfsmittel
Unter Pflegehilfsmitteln versteht man alle notwendigen Hilfsmittel, die die Pflege oder selbstständige Lebensführung einer pflegebedürftigen Person erleichtern. Außerdem dienen Hilfsmittel der Linderung von Beschwerden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Um die häusliche Pflegesituation von Pflegebedürftigen zu verbessern, kann die Pflegekasse bestimmte Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich finanziell unterstützen.
Unsere Online-Services
Hier finden Sie Anträge, Formulare und Broschüren zum Thema Pflege.
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