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Informationen zur Zahlung von Krankengeld

  • Ihre Versicherung bei der KKH schließt den Krankengeldanspruch ein.
  • Sie sind berufstätig und erhalten kein Arbeitsentgelt in der Zeit, während Sie Ihr Kind pflegen.
  • Ihr erkranktes Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, besteht der Anspruch jedoch auch nach Vollendung des 12. Lebensjahres.
  • Das erkrankte Kind ist selbst oder in der Familienversicherung gesetzlich versichert.
  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, dass die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes krankheitsbedingt erforderlich ist.
  • Keine andere Person in Ihrem Haushalt kann Ihr erkranktes Kind betreuen oder pflegen.
  • ACHTUNG: Bitte beachten Sie hierzu die Sonderregelungen für das Jahr 2021/2022/2023 (Kinderkrankengeld 2021/2022/2023).

Nähere Informationen zu den Sonderregelungen für das Jahr 2021/2022/2023 finden Sie hier.

  • Der Krankengeldanspruch besteht pro Kind und Elternteil für zehn Arbeitstage im Kalenderjahr. 
  • Alleinerziehende haben Anspruch auf Krankengeld für 20 Arbeitstage im Kalenderjahr. 
  • Bei Familien mit drei und mehr Kindern liegt die Höchstgrenze je Elternteil bei 25 Arbeitstagen, bei Alleinerziehenden bei 50 Arbeitstagen jährlich. 
  • ACHTUNG: Bitte beachten Sie hierzu die Sonderregelungen für das Jahr 2021/2022/2023 (Kinderkrankengeld 2021/2022/2023).

Wenn nur ein Elternteil den Anspruch auf Krankengeld Kind wahrnehmen möchte, kann der andere Elternteil seine Ansprüche von bis zu zehn Arbeitstagen pro Jahr und Kind übertragen. Zu den Einzelheiten beraten wir Sie gern.

Das Krankengeld Kind berechnet sich aus dem tatsächlich während der Betreuung Ihres erkrankten Kindes ausgefallenen Arbeitsentgelt. Es entspricht 90 % Ihres entfallenen Nettoarbeitsentgelts bzw. 100 % dessen, wenn Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) erhalten haben. Davon führen wir gleich Ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge ab.

Sie brauchen sich um nichts kümmern.

Der Antrag befindet sich auf der Rückseite des ärztlichen Attestes („Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“). Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und reichen Sie ihn bei uns ein. Dazu können Sie gerne unseren Dokumenten-Upload nutzen und uns Ihren Antrag einfach online übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken!

Die Ermittlung des während der Betreuung Ihres erkrankten Kindes entfallenen Arbeitsentgelts wird Ihrem Arbeitgeber in der Regel erst mit der Monatsabrechnung möglich sein. Die abschließende Bearbeitung Ihres Krankengeldes bei uns richtet sich also nach dem Abrechnungsmodus Ihres Arbeitgebers, erfolgt unsererseits aber sehr kurzfristig und in aller Regel innerhalb weniger Arbeitstage.

Erfolgt die Betreuung des erkrankten Kindes über einen Monats- bzw. Abrechnungswechsel, wird Ihnen das Kinderkrankengeld ggf. in mehreren Teilen ausgezahlt, abhängig davon, wann Ihrem Arbeitgeber die Ermittlung des ausgefallenen Arbeitsentgelts möglich ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

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