Informationen zur Zahlung von Krankengeld
Gemeinsamerziehende |
Alleinerziehende |
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Anzahl Kinder |
Tage je Elternteil |
Tage gesamt |
Tage gesamt |
1 Kind | max. 15 | max. 30 | max. 30 |
2 Kinder | max. 30 | max. 60 | max. 60 |
3 Kinder und mehr | max. 35 | max. 70 | max. 70 |
- Sie sind berufstätig, erhalten kein Arbeitsentgelt in der Zeit, während Sie Ihr Kind pflegen und Sie sind mit Krankengeldanspruch bei uns versichert.
- Ihr erkranktes Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder
- Ihr erkranktes Kind hat das 12. Lebensjahr vollendet, ist behindert und auf Hilfe angewiesen.
- Das erkrankte Kind ist selbst oder in der Familienversicherung gesetzlich versichert.
- Sie haben eine ärztliche Bescheinigung (Muster 21), dass die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes krankheitsbedingt erforderlich ist.
- Keine andere Person in Ihrem Haushalt kann Ihr erkranktes Kind betreuen oder pflegen.
Ab dem 01.07.2024 reicht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anruf in der kinderärztlichen Praxis aus und die ärztliche Bescheinigung wird Ihnen per Post nach Hause geschickt.
Voraussetzungen sind:
- das Kind muss in der Praxis persönlich bekannt sein und
- eine telefonische Krankschreibung ist medizinisch vertretbar.
Die telefonische Krankschreibung kann für bis zu 5 Kalendertage ausgestellt werden.
Die Anspruchstage für das Kalenderjahr 2024 können Sie der oben abgebildeten Übersichtstabelle entnehmen.
Wenn nur ein Elternteil den Anspruch auf Kinderkrankengeld wahrnehmen möchte, kann das andere Elternteil – je nach persönlicher Situation – seine Ansprüche übertragen. Zu den Einzelheiten beraten wir Sie gern.
Das Kinderkrankengeld berechnet sich aus dem tatsächlich während der Betreuung Ihres erkrankten Kindes ausgefallenen Arbeitsentgelt. Es entspricht 90 Prozent Ihres entfallenen Nettoarbeitsentgelts bzw. 100 Prozent, wenn Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) erhalten haben. Davon führen wir gleich Ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge ab.
Sie brauchen sich um nichts kümmern.
Sie beantragen das Kinderkrankengeld mit der „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21).
Je nach Format befindet sich der Antrag im unteren Teil oder auf der Rückseite der Bescheinigung. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und laden Sie ihn direkt unter „Krankmeldung hochladen“ in der KKH-App oder mit dem AU-Upload unter Meine KKH hoch.
Danach brauchen Sie nichts weiter zu tun!
In der Regel kann Ihr Arbeitgeber das entfallende Arbeitsentgelt erst mit der Monatsabrechnung ermitteln. Die abschließende Bearbeitung Ihres Krankengeldes bei uns richtet sich also nach dem Abrechnungsmodus Ihres Arbeitgebers, erfolgt unsererseits aber sehr kurzfristig und in aller Regel innerhalb weniger Arbeitstage.
Erfolgt die Betreuung des erkrankten Kindes über einen Monats- bzw. Abrechnungswechsel, wird Ihnen das Kinderkrankengeld ggf. in mehreren Teilen ausgezahlt, abhängig davon, wann Ihrem Arbeitgeber die Ermittlung des ausgefallenen Arbeitsentgelts möglich ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH-Servicestelle.
Der Anspruch besteht unbegrenzt für die Dauer der medizinisch notwendigen Mitaufnahme eines Elternteils zur stationären Behandlung des Kindes.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH-Servicestelle.
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