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KKH Kaufmännische
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30125 Hannover

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  • Ab wann habe ich Anspruch auf eine Hebamme?

    Sie haben einen Anspruch darauf, in der Schwangerschaft und nach der Entbindung Ihres Kindes von einer Hebamme unterstützt zu werden. Und zwar ab der Ausstellung des Mutterpasses bis zu zwölf Wochen nach der Geburt.

    In Ausnahmefällen wie bei einer Frühgeburt ist auch u. a. nach ärztlicher Anordnung eine längere Betreuung durch eine Hebamme möglich.

  • Welche Leistungen erbringt die Hebamme und wie erfolgt die Abrechnung?

    Die Leistungen der Hebammen im Überblick:

    • Vorsorge
    • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
    • Geburtsvorbereitung
    • Geburtshilfe
    • Wochenbettbetreuung
    • Rückbildungsgymnastik
    • Stillberatung
    • Beratung bei der Umstellung auf Beikost für Ihr Kind

    Die Hebamme rechnet direkt über Ihre Versichertenkarte mit uns ab. Sie müssen sich um die Kosten also keine Gedanken machen.

    Ausnahmen bilden eventuelle Extraleistungen. Über solche Extraleistungen und die für Sie entstehenden Kosten muss Ihre Hebamme Sie vor Inanspruchnahme der Leistung auf jeden Fall informieren.

  • Werden die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft übernommen?

    Einige Hebammen möchten mit Ihnen eine Rufbereitschaft vereinbaren. Diese wird in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Trotzdem müssen Sie nicht darauf verzichten, wenn Sie bei uns versichert sind:

    Gern erstatten wir Ihnen die Hebammenrufbereitschaft über das KKH Familienpaket.

    Das 300 € Extra-Budget können Sie für bis zu sieben Leistungen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft einsetzen. Und das geht ganz einfach: Sie zahlen die Rechnung und reichen diese anschließend bei uns ein.

  • Wie finde ich eine Hebamme?

    Oftmals halten Frauenärzte Unterlagen mit Infos über Hebammen aus der Umgebung bereit. Sie können z. B. die Hebammensuche des GKV-Spitzenverbandes nutzen.

    Auch wir unterstützen Sie bei der Suche! Nutzen Sie dafür einfach unser Formular zur Hebammenvermittlung und wir informieren Sie innerhalb der nächsten 14 Tage über das Ergebnis unserer Recherche.

  • Führen Hebammen auch Geburtsvorbereitungskurse durch?

    Geburtsvorbereitungskurse werden grundsätzlich von Hebammen durchgeführt. Sprechen Sie Ihre Hebamme also einfach an, ob auch sie einen Geburtsvorbereitungskurs anbietet. Auch Krankenhäuser und Hebammenpraxen bieten Geburtsvorbereitungskurse an. Die Kosten für den Kurs werden direkt mit uns abgerechnet. Für Sie entstehen also dadurch keine Kosten und Wege.

  • Bezuschusst die KKH auch den Geburtsvorbereitungskurs für meinen Partner/meine Partnerin?

    Oft besteht der Wunsch, dass die Person mit der Sie in einer Partnerschaft leben, am Geburtsvorbereitungskurs teilnimmt. Das ist kein Problem. Wir können den Geburtsvorbereitungskurs für bei uns versicherte Partner und Partnerinnen über Ihr KKH Familienpaket bezuschussen.

    Reichen Sie uns dafür einfach die Rechnung ein. Wir erstatten Ihnen die Kosten von Ihrem Extra-Budget in der Schwangerschaft.

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