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An wen richtet sich die Leistung?
Die Palliativversorgung begleitet sehr kranke und sterbende Versicherte.
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Welche Kosten entstehen mir?
Es entstehen Ihnen keine Kosten.
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Wie kann ich teilnehmen?
Der behandelnde Hausarzt oder ein Krankenhaus stellt eine entsprechende Verordnung aus, die Sie bitte bei uns einreichen.
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An wen kann ich mich wenden?
Unsere Mitarbeiter in Ihrer KKH Servicestelle stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Seite.
Weitere Informationen finden Sie bei Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. oder unter der Richtlinie zur spezialisierten, ambulanten Palliativversorgung.
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Welche Einrichtungen stehen mir zur Verfügung?
Alle zugelassenen Einrichtungen, die als Leistungserbringer nach § 132d SGB V zugelassen sind. Bitte fragen Sie ggf. den Leistungserbringer nach der Zulassung oder sprechen Sie unsere Mitarbeiter an.
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Gibt es Alternativen zur ambulanten Palliativversorgung?
Ja, die sogenannte stationäre Hospizversorgung.