Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der KKH mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von mindestens 6.400 Euro.
Die Beiträge dürfen nicht vollständig von Dritten getragen werden. Teilnahmeberechtigt sind somit z. B. Arbeitnehmer, Selbstständige und andere freiwillig Versicherte, Azubis, Rentner.
Generell gilt: keine eigene Mitgliedschaft – kein Wahltarif!
Tarifstart ist mit Beginn des nächsten Kalendervierteljahres nach Antragstellung.
Der Tarif läuft 3 Jahre und endet nach Ablauf ohne Kündigung.
Nein, es erfolgt keine automatische Tarifverlängerung. Der Tarif ist neu zu wählen.
Die Prämie im Vital-Tarif beträgt pro Kalenderjahr 100 Euro.
Zum Tarifstart wird die Prämie als Vorschuss gezahlt. Auch bei unterjährigem Einstieg erfolgt die vollständige Auszahlung von 100 Euro. In allen weiteren Jahren erfolgt die Zahlung der Prämie nach Jahresende (im zweiten Quartal des Folgejahres), gekürzt um die angefallenen Leistungskosten des Versicherten. Die Leistungskosten des ersten und zweiten Tarifjahres werden zusammengefasst und bei der ersten Abrechnung berücksichtigt.
Beispiel:
Tarifstart ist am 01.01.2020, die Prämie von 100 Euro wird zu Tarifbeginn ausgezahlt. Die erste Abrechnung für die Tarifjahre 2020 und 2021 erfolgt im zweiten Quartal 2022.
Die Prämie und auch der maximale Selbstbehalt werden bei einem unterjährigen Tarifeinstieg anteilig berechnet.
Eine vorzeitige Kündigung ist nur in folgenden Fällen möglich:
- bei Eintritt von Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit,
- wenn das beitragspflichtige Jahreseinkommen unter 6.400 Euro sinkt,
- wenn die Beiträge durch Statuswechsel vollständig durch Dritte getragen werden.
Die Kündigung des Mitgliedes wirkt jeweils zum Ende des laufenden Quartals.
Für jeden Kalendertag einer stationären Krankenhausbehandlung beträgt die Selbstbeteiligung des Mitgliedes 20 Euro. Diese ist auf insgesamt 160 Euro (8 Kalendertage je 20 Euro) je Teilnahmejahr begrenzt.
Alle anderen Leistungen der KKH werden nicht auf den Selbstbehalt des Vital-Tarifs angerechnet.
- Entbindungsanstaltspflege,
- teilstationäre Krankenhausaufenthalte,
- ein ambulanter oder stationärer Rehabilitationsaufenthalt,
- eine ambulante Vorsorgekur,
- eine Anschlussheilbehandlung,
- eine ambulante Operation im Krankenhaus,
- eine vor- und/oder nachstationäre Behandlung (weil der in diesem Zusammenhang notwendige Krankenhausaufenthalt einen Selbstbehalt ausgelöst hat),
- Krankenhausaufenthalte aufgrund von anerkannten Arbeitsunfällen,
- stationäre Krankenhausaufenthalte von Familienversicherten unabhängig von deren Alter,
- sogenannte „Mitaufnahmen" von Eltern bei Krankenhausaufenthalten ihrer Kinder finden keine Berücksichtigung.
Ihr Risiko ist auf jeden Fall begrenzt – es beträgt maximal 60 Euro.
Die KKH trägt natürlich weiterhin die Kosten für Ihre Behandlung im Krankenhaus. Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil von 20 Euro pro Tag. Allerdings werden nur maximal acht Tage angerechnet, so dass der Eigenanteil im Jahr höchstens 160 Euro beträgt. Abzüglich der Jahresprämie von 100 Euro reduziert sich damit das Risiko auf 60 Euro.
Beantragen Sie jederzeit den Vital-Tarif online. Den Service finden Sie unten auf der Seite. Loggen Sie sich dafür einfach mit Ihren „Meine KKH“ Zugangsdaten ein.