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Die ambulante Anschlussrehabilitation ist eine medizinische Leistung am Wohnort im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.

Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt medizinische Rehabilitationen für Versicherte, die in der Regel dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.

Sollte dies für Sie nicht zutreffen, erbringt die Deutsche Rentenversicherung vorrangig Leistungen zur Rehabilitation. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier

Den Antrag stellt das verlegende Krankenhaus für Sie. Dies erfolgt formlos oder über geeignete Antragsformulare.

Vom Inhalt her gleicht die ambulante Anschlussrehabilitation der einer stationären Maßnahme. Der Unterschied besteht darin, dass bei der ambulanten Anschlussrehabilitation keine Unterbringung in einer Einrichtung erfolgt. Die tägliche Rückkehr an den Wohnort ist dabei gewährleistet.

Sie werden in einem ambulanten örtlichen Rehazentrum mit Krankenkassenzulassung tagsüber ungefähr vier bis sechs Stunden behandelt. Am Therapieort stehen Ihnen Ärzte und Therapeuten zur Verfügung. Die Behandlung umfasst notwendige Therapien wie zum Beispiel Krankengymnastik, Elektrotherapie, Massagen, Entspannungstechniken und Beratungen.

Die Kosten der stationären Anschlussrehabilitation übernimmt die KKH. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt pro Aufenthaltstag 10 Euro für maximal 28 Tage. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Leistung zuzahlungsfrei.

Die medizinisch notwendigen Reisekosten die im Zusammenhang mit einer Rehabilitationsmaßnahme entstehen, werden durch die KKH im Rahmen des § 73 SGB IX im Zusammenhang mit dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Zu den Reisekosten gehören die notwendigen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Kosten des erforderlichen Gepäcktransports. Zu den Reisekosten gehören auch die Aufwendungen für eine medizinisch erforderliche Begleitperson. Eine Zuzahlung für Reisekosten ist dabei nicht zu leisten. Die Beantragung erfolgt über einen formlosen Antrag.

Es besteht auch die Möglichkeit sich von den Zuzahlungen befreien zu lassen oder Zuzahlungen erstattet zu bekommen.

Bei Vorliegen des kompletten Antrages beginnt die Bearbeitung unverzüglich. Sollte die Einschaltung des Medizinischen Dienst (MD) notwendig sein, erhält die KKH in der Regel innerhalb von bis zu 5 Tagen eine medizinische Einschätzung.

Bitte stellen Sie den Antrag für eine ambulante Anschlussrehabilitation vor Antritt der Maßnahme. Vor Beginn der Leistung muss die KKH ihre Kostenübernahme erklärt haben. Nachträgliche Kostenerstattungen bzw. Teilkostenübernahmen sind bei einer Anschlussrehabilitation nicht möglich.

Zu beachten ist außerdem, dass die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach der Krankenhausentlassung angetreten wird. In dringenden medizinischen Einzelfällen kann diese Frist auch überschritten werden (Fristende jedoch 6 Wochen).

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständige KKH Servicestelle.

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