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Welche Kosten entstehen mir?
In der Regel entstehen Ihnen keine Kosten. Die normale Vorsorgeuntersuchung rechnet Ihr Zahnarzt über Ihre Gesundheitskarte ab. Sollte sich aus der Vorsorgeuntersuchung ein Behandlungsbedarf ergeben, werden die Kosten in der Regel auch von uns übernommen. Ausnahmen bilden ggf. einige aufwendige Behandlungen wie z. B. Kunststoff-Füllungen oder Wurzelkanalbehandlungen, bei denen Mehrkosten entstehen können. Die sind vorab separat mit dem Zahnarzt zu vereinbaren und müssen selber bezahlt werden.
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Wie oft findet die Vorsorgeuntersuchung statt?
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, sollten Sie 1x jährlich zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Personen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren sollten die Vorsorgeuntersuchung 2 x jährlich in Anspruch nehmen. Bitte denken Sie daran, sich die Vorsorgeuntersuchung von Ihrem Zahnarzt in Ihrem Bonusheft abstempeln zu lassen.
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Muss ich die Vorsorgeuntersuchung beantragen?
Nein, Vorsorgeuntersuchungen müssen nicht beantragt werden.
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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt, Ihre KKH Servicestelle oder an die Patientenberatungsstelle der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung.