Regelmäßige Untersuchung von Zähnen und Mundraum
In der Regel entstehen Ihnen keine Kosten. Die normale Vorsorgeuntersuchung rechnet Ihr Zahnarzt über Ihre Gesundheitskarte ab. Sollte sich aus der Vorsorgeuntersuchung ein Behandlungsbedarf ergeben, werden die Kosten in der Regel auch von uns übernommen. Ausnahmen bilden ggf. einige aufwendige Behandlungen wie z. B. Kunststoff-Füllungen oder Wurzelkanalbehandlungen, bei denen Mehrkosten entstehen können. Die sind vorab separat mit dem Zahnarzt zu vereinbaren und müssen selber bezahlt werden.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, sollten Sie 1 x jährlich zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Personen im Alter zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 72. Lebensmonat sollten die Früherkennungsuntersuchung 1 x jährlich und Personen vom 6 und 18 Jahren sollten die Vorsorgeuntersuchung 2 x jährlich in Anspruch nehmen. Bitte denken Sie daran, sich die Vorsorgeuntersuchung von Ihrem Zahnarzt in Ihrem Bonusheft abstempeln zu lassen. Dies gilt für die Vorsorgeuntersuchungen ab dem 12. Lebensjahr.
Nein, Vorsorgeuntersuchungen müssen nicht beantragt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt, Ihre KKH Servicestelle oder an die Patientenberatungsstelle der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung.
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