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Medizinische Leistung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt

Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt medizinische Rehabilitationen für Versicherte, die in der Regel dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.

Sollte dies für Sie nicht zutreffen, erbringt die Deutsche Rentenversicherung vorrangig Leistungen zur Rehabilitation. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier

Den Antrag stellt das verlegende Krankenhaus für Sie. Dies erfolgt formlos oder über geeignete Antragsformulare.

Sie werden in einem Rehazentrum mit Krankenkassenzulassung behandelt. Am Therapieort stehen Ihnen Ärzte und Therapeuten zur Verfügung. Die Behandlung umfasst notwendige Therapien wie zum Beispiel Krankengymnastik, Elektrotherapie, Massagen, Entspannungstechniken und Beratungen.

In der Regel dauert ein Aufenthalt bis zu drei Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden.

Die Kosten der stationären Anschlussrehabilitation übernimmt die KKH. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt pro Aufenthaltstag 10 Euro für maximal 28 Tage. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Leistung zuzahlungsfrei.

Die medizinisch notwendigen Reisekosten die im Zusammenhang mit einer Rehabilitationsmaßnahme entstehen, werden durch die KKH im Rahmen des § 73 SGB IX im Zusammenhang mit dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Zu den Reisekosten gehören die notwendigen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Kosten des erforderlichen Gepäcktransports. Zu den Reisekosten gehören auch die Aufwendungen für eine medizinisch erforderliche Begleitperson. Eine Zuzahlung für Reisekosten ist dabei nicht zu leisten. Die Beantragung erfolgt über einen formlosen Antrag.

Es besteht auch die Möglichkeit sich von den Zuzahlungen befreien zu lassen oder Zuzahlungen erstattet zu bekommen. 

Bei Vorliegen des kompletten Antrages beginnt die Bearbeitung unverzüglich. Sollte die Einschaltung des Medizinischen Dienst (MD) notwendig sein, erhält die KKH in der Regel innerhalb von bis zu 5 Tagen eine medizinische Einschätzung.

Bitte stellen Sie den Antrag für eine stationäre Anschlussrehabilitation vor Antritt der Maßnahme. Vor Beginn der Leistung muss die KKH ihre Kostenübernahme erklärt haben. Nachträgliche Kostenerstattungen bzw. Teilkostenübernahmen sind bei einer Anschlussrehabilitation nicht möglich.

Zu beachten ist außerdem, dass die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach der Krankenhausentlassung angetreten wird. In dringenden medizinischen Einzelfällen kann diese Frist auch überschritten werden (Fristende jedoch nach 6 Wochen).

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständige KKH Servicestelle.

Beim MD handelt es sich um eine neutrale ärztliche Stelle, die der Gesetzgeber damit beauftragt hat, die Kran­kenkassen bei der Beurteilung von Leistungsanträgen zur stationären Rehabilitation und Kur mit medizinischem Expertenwissen zu unterstützen.

Die Antragsunterlagen sowie die medizinischen Befunde sollten aussagekräftig sein, sodass eine persönliche Begutachtung in der Regel nicht erforderlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden ggf. weitere medizinische Unterlagen angefordert oder ein Untersuchungstermin beim MD mit Ihnen vereinbart.

Ein Aufnahmetermin wird Ihnen von der Rehabilitationseinrichtung mitgeteilt. Gern können Sie sich bei Fragen zur Aufnahme auch direkt an die Einrichtung oder an die KKH wenden.

Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes benötigen wir Ihr Einverständnis, der behandelnden Klinik Ihre Unterlagen zukommen zu lassen. Eine entsprechende Einverständniserklärung stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Servicestelle gern zur Verfügung.

Welches Beförderungsmittel benötigt wird, richtet sich nach der Schwere Ihrer Erkrankung. Der behandelnde Arzt bestimmt dabei das jeweils notwendige Beförderungsmittel. Die An- und Abreise kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zum Krankentransportwagen erfolgen. Die Organisation erfolgt entweder durch Sie selbst oder durch den Arzt bzw. die Rehabilitationseinrichtung.

Damit für Sie ein optimales Behandlungsprogramm erstellt werden kann, sollten aktuelle Befunde (z. B. Facharztberichte, Krankenhausentlassungsberichte) zum Aufnahmetag der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden.

Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen, müssen mitgenommen werden. Ein Medikamentenplan wäre für die Einrichtung hilfreich. Bestimmte Medikamente, die Sie aufgrund Ihrer Rehabilitationserkrankung benötigen, stellt Ihnen die Einrichtung zur Verfügung.

Sollten eigene Hilfsmittel zur Verfügung stehen, sind diese nach Rücksprache mit der Rehabilitationseinrichtung mitzubringen, da der Umgang mit dem Hilfsmittel geübt werden kann.

In bestimmten Einrichtungen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Tier mitzubringen. Informationen hierzu erhalten Sie von der Einrichtung.

Als gesetzlich Versicherter haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Bei Verfügbarkeit bieten die Einrichtungen ihren Patienten Einzelzimmer aber kostenfrei an. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, ein Einzelzimmer privat in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dafür werden von Ihnen getragen. Eine Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht möglich.

Sollte der behandelnde Arzt eine Verlängerung der Maßnahme bei Ihnen für notwendig halten, stellt die Einrichtung einen entsprechenden Antrag bei der KKH. Schnellstmöglich werden wir die Prüfung aufnehmen und Sie über das Ergebnis informieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien zu lassen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen zum Thema Zuzahlungsbefreiung.

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