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KKH Kaufmännische
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30125 Hannover

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Krankengeld Comfort
  • Krankengeldanspruch ab der 7. Krankheitswoche
  • geringe Beitragsbelastung von 0,6 %
  • Unterstützung bei notwendiger Betreuung Ihres erkrankten Kindes
Krankengeld Premium
  • nur in Verbindung mit Krankengeld Comfort wählbar
  • Krankengeldanspruch bereits ab der 4. Krankheitswoche
  • Prämie in Höhe von 1 % Ihres Einkommens
  • Wie sehen meine Möglichkeiten der Absicherung aus?

    Die Absicherung im Krankheitsfall variiert danach, ab wann Sie Krankengeld erhalten möchten. Ihre Krankengeldzahlung beginnt mit dem gesetzlichen Krankengeld, dem „Krankengeld Comfort“, ab der siebten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Möchten Sie sich zusätzlich bereits ab der vierten Woche der Arbeitsunfähigkeit finanziell absichern, bieten wir Ihnen den exklusiven Wahltarif „Krankengeld Premium“ an. Bei einer Absicherung mit Krankengeld unterstützt Sie die KKH gleichzeitig auch bei der notwendigen Betreuung Ihres erkrankten Kindes. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Krankengeld Kind.

  • Welche Leistungen werden mir gezahlt?
    • Bei Arbeitsunfähigkeit: Sie erhalten 70 % Ihres Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Bitte beachten Sie, dass eine Krankengeldzahlung nur erfolgen kann, wenn aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet wird. Davon führen wir gleich Ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge ab.
    • Bei Erkrankung eines Kindes: In diesem Fall erhalten Sie ebenso 70 % Ihres der Beitragspflicht zugrunde gelegten Arbeitseinkommens als Ersatzleistung. Bitte beachten Sie, dass eine Krankengeldzahlung nur erfolgen kann, wenn aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet wird. Weitere Informationen haben wir hier aufgeführt.
    • Bei Schwangerschaft: Wir zahlen Ihnen Mutterschaftsgeld, wenn Sie zum Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Krankengeld haben. Sie erhalten ebenfalls 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Sie bekommen somit Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Ergänzende Informationen finden Sie hier
  • Ab wann beginnt meine Absicherung mit Krankengeldanspruch bzw. gibt es Wartefristen?

    Die Wahl Ihres Krankengeldanspruchs wird mit Beginn des Monats, welcher auf die Antragstellung folgt, frühestens jedoch mit Beginn der KKH Mitgliedschaft wirksam.

    Der Tarif Krankengeld Premium beginnt nach Ablauf von drei Kalendermonaten nach Abgabe der Wahlerklärung, wenn Sie vor der Wahl des Tarifs nicht mit einem gleichwertigen oder weitergehenden Krankengeldanspruch abgesichert waren.  

  • Kann ich den Anspruch auf Krankengeld auch wählen, wenn ich bereits arbeitsunfähig erkrankt bin?

    Ja, Sie können das Krankengeld Comfort und das Krankengeld Premium auch wählen, wenn Sie bereits arbeitsunfähig erkrankt sind, jedoch beginnt die Absicherung mit Krankengeldanspruch erst nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit.

  • Wie beantrage ich die Krankengeldabsicherung?

    Für beide Varianten (Krankengeld Comfort und Krankengeld Premium) nutzen Sie bitte den Teilnahmeantrag auf Krankengeld.

    Sie können gerne unseren Dokumenten-Upload nutzen und uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag online übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken!

     

  • Was kostet mich das Krankengeld Comfort?

    Der Beitrag für den gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit, das Krankengeld Comfort, berechnet sich aus dem jeweils gültigen allgemeinen Beitragssatz. Sie zahlen somit lediglich einen geringfügigen Aufschlag von nur 0,6 Prozentpunkten auf den ermäßigten Beitragssatz (ohne Absicherung im Krankheitsfall).

  • Was kostet mich das Krankengeld Premium?

    Das Krankengeld Premium bekommen Sie schon für eine monatliche Prämie in Höhe von 1% Ihres Einkommens, soweit es der Beitragsbemessung zur Krankenversicherung unterliegt. Das Krankengeld Premium können Sie immer zusammen mit dem Krankengeld Comfort wählen.

  • Wie hoch ist das Krankengeld Comfort bzw. Premium?

    Sie erhalten 70 % Ihres Arbeitseinkommens, soweit es der Beitrags- bzw. Prämienberechnung unterliegt. Bitte beachten Sie, dass eine Krankengeldzahlung nur erfolgen kann, wenn aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet wird. Davon führen wir gleich Ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge ab.

    Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

  • Ab wann und wie lange bekomme ich Krankengeld Comfort?

    Krankengeld Comfort bekommen Sie mit Beginn der siebten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

    Die KKH zahlt Ihnen Ihr Krankengeld grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Für dieselbe Krankheit ist der Krankengeldanspruch jedoch auf 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren begrenzt. Tritt während einer Arbeitsunfähigkeit zu einer Krankheit eine weitere Krankheit hinzu, wird die weitere Krankheit auf die Dauer von 78 Wochen angerechnet.

  • Ab wann und wie lange bekomme ich Krankengeld Premium?

    Mit dem Krankengeld Premium können Sie bereits mit Beginn der vierten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen. Auch dieser Zeitraum wird auf die Dauer von 78 Wochen angerechnet. 

  • Wie lange bin ich an die Wahl des Krankengeldes Comfort gebunden?

    Mit der Wahlerklärung für das gesetzliche Krankengeld Comfort entsteht eine dreijährige  Bindungsfrist an die Krankengeldabsicherung. Diese Bindungsfrist bleibt auch bei einem Kassenwechsel bestehen.

  • Wie lange bin ich an die Wahl des Krankengeldes Premium gebunden?

    Mit der Wahlerklärung für den Wahltarif Krankengeld Premium entsteht eine dreijährige  Bindungsfrist an die KKH. Ein Kassenwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich.

  • Wie teile ich der KKH meine Arbeitsunfähigkeit mit bzw. wie beantrage ich mein Krankengeld?

    Mittlerweile verwenden fast alle Arztpraxen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), was bedeutet, dass uns die Krankmeldung direkt von der Praxis digital übermittelt wird. Wenn Ihre Praxis auch daran teilnimmt, brauchen Sie nichts weiter tun – konzentrieren Sie sich einfach auf Ihre Genesung.

    Rechtzeitig vor Auszahlung des ersten Krankengeldes bitten wir Sie um Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung. In diesem Zusammenhang erhalten Sie weitere Informationen zum Krankengeld.

    Verwendet Ihre Praxis die eAU noch nicht, lassen Sie uns bitte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Aufschrift „Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse" zukommen. Loggen Sie sich hierfür einfach unter Meine KKH ein und laden die Bescheinigung über den AU-Upload hoch. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch noch das Porto und schont die Umwelt.

     

  • Welche Funktion hat die „Erklärung des Mitglieds“?

    Mit dieser Erklärung geben Sie uns die Bankverbindung an, auf die Sie Ihr Krankengeld überwiesen haben möchten. Damit stellen wir sicher, dass Sie über Ihr Krankengeld auch dann zeitnah verfügen können, wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat oder Sie über mehrere Konten verfügen. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Sie Umstände, die Einfluss auf Ihr Krankengeld haben können, kennen und uns unverzüglich darüber informieren.

    Dadurch können wir Überzahlungen von Krankengeld und damit verbundene Unannehmlichkeiten von vornherein vermeiden.

  • Wie und wann erfolgt die Krankengeldauszahlung an mich?

    Sie erhalten Krankengeld von Ihrer KKH rückwirkend bis zu dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arzt/Ärztin festgestellt worden ist. Sobald uns Ihre Krankmeldung vorliegt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld.

    Sie bekommen das Krankengeld für jeden Kalendertag. Ein voller Kalendermonat wird dabei mit 30 Tagen berücksichtigt.

    Weitere Informationen finden Sie hier: Krankengeldzahlung bei Arbeitsunfähigkeit | KKH

  • Was muss ich während der Arbeitsunfähigkeit noch beachten?

    Ausgeschlossen von einer digitalen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind Privatärzte und Ärzte im Ausland.

    Bitte beachten Sie in diesen Fällen, dass Ihre AU oder zumindest eine Information darüber innerhalb einer Woche bei uns vorliegen muss. Eine verspätet gemeldete AU kann hier zum Krankengeldverlust führen.

    Lassen Sie bitte eine eventuell fortdauernde Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag, der auf den letzten Tag der vorangegangenen Bescheinigung folgt, erneut ärztlich feststellen. Eine spätere Feststellung kann zum teilweisen oder vollständigen Verlust Ihres Krankengeldanspruchs und ggf. Ihres beitragsfreien Versicherungsschutzes führen.

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