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KKH Kaufmännische
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30125 Hannover

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  • An wen richtet sich die Leistung?

    An alle Versicherten, die sich aktiv für ihre Gesundheit einsetzen und bereits präventive Maßnahmen am Wohnort in Anspruch genommen haben.

  • Wie erhalte ich eine Vorsorge?

    In der Regel erfolgt die Initiative über Ihren Hausarzt. Ihr behandelnder Arzt berät Sie über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten* und leitet bei Bedarf eine stationäre Vorsorge ein. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie von der KKH. Den Leistungsantrag füllen Sie im Anschluss bitte mit Ihrem behandelnden Arzt aus.

    Bei Fragen können Sie sich auch an die KKH direkt wenden. Wir beraten Sie gern.

    *Die gesetzliche Krankenversicherung ist vom sogenannten „gestuften Leistungssystem“ geprägt. Dieses zeichnet sich durch den Vorrang von ambulanten Leistungen am Wohnort aus. Sind diese Leistungen ausgeschöpft bzw. nicht ausreichend, kommen weitergehende Behandlungen zur Anwendung.

     

  • Welche Kosten entstehen mir?

    Die Kosten der stationären Vorsorge übernimmt die KKH. Sie zahlen entsprechend der gesetzlichen Zuzahlung 10 Euro je Aufenthaltstag dazu. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Leistung zuzahlungsfrei.

    Etwaige Fahrkosten werden durch die KKH erstattet. Sie zahlen entsprechend der gesetzlichen Zuzahlung 10 % je Fahrt dazu. Die Zuzahlung je Fahrt beträgt dabei jedoch nicht mehr als 10 Euro.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bei Vorliegen Ihres Antrages beginnt die Bearbeitung unverzüglich. Nach ca. zwei Wochen können wir Ihnen in der Regel bereits das Ergebnis mitteilen. Sollte die Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD) notwendig sein, ist ggf. mit einer Entscheidung nach drei Wochen zu rechnen.

  • Welche Fristen sind zu beachten?

    Bitte stellen Sie den Antrag für eine stationäre Vorsorge vor Antritt der Maßnahme. Vor Beginn der Leistung muss die KKH ihre Kostenübernahme erklärt haben. Nachträgliche Kostenerstattungen bzw. Teilkostenübernahmen sind bei einer stationären Vorsorge nicht möglich.

    Stationäre Vorsorgemaßnahmen können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen übernommen oder bezuschusst werden. Ausnahme: Aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich.

  • An wen kann ich mich wenden?

    Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre KKH Servicestelle.

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