-
Gibt es immer 60 bzw. 120 € Zuschuss?
- Das sind Maximalbeträge. Falls Ihre sportmedizinische Untersuchung mehr als 60 € kostet bzw. zusammen mit der Zusatzuntersuchung mehr als 120 € anfallen, müssen Sie den Rest selbst bezahlen.
- Sollten die Untersuchungen weniger als 60 bzw. 120 € kosten, so zahlen wir den genauen Rechnungsbetrag als Zuschuss.
-
„Alle zwei Jahre“ – wie muss ich das verstehen?
Das bedeutet, dass nach einer Untersuchung mindestens ein Kalenderjahr vergangen sein muss, bevor Sie erneut einen Zuschuss für eine solche sportmedizinische Untersuchung erhalten können.
Hier ein Beispiel: Sie lassen sich im Jahr 2021 untersuchen. Dann darf Ihre nächste sportmedizinische Untersuchung frühestens 2023 sein. Das Jahr 2022 muss also komplett „frei“ bleiben.
-
Wie bekomme ich meinen Zuschuss?
Reichen Sie uns einfach die Original-Rechnung per Post ein oder laden Sie sie im Online-Portal „Meine KKH“ hoch. Wir prüfen sie und überweisen Ihnen anschließend den Zuschuss.
Sie haben noch keinen Zugang zu „Meine KKH“? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei.
-
Woher weiß ich, ob ich eine Zusatzuntersuchung brauche?
Zusatzuntersuchungen sind dann erforderlich, wenn bei Ihnen ein gesundheitliches Risiko vorliegt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:
- Übergewicht
- Bluthochdruck
- kardiovaskuläre Vorerkrankungen
- Skelettvorerkrankungen
- Atemwegserkrankungen
- Diabetes
- Raucher-Status
-
Wo kann ich eine sportmedizinische Untersuchung durchführen lassen?
Die Untersuchung muss von einer Arztpraxis mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Ansonsten können Sie keinen Zuschuss erhalten.
Rechnungen von physiotherapeutischen Praxen, Heilpraktikern, Fitnessstudios o.ä. können wir nicht akzeptieren.