Unsere Leistungen für Arbeitnehmende
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wenn Sie monatlich mehr als 556 € verdienen und Ihr Verdienst die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 73.800 € (2025) nicht übersteigt.
Der Beitrag der KKH liegt 2025 bei 18,38 % und setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 3,78 % zusammen. Seit dem 01.01.2019 tragen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber jeweils 9,19 % (= paritätische Finanzierung).
Weitere Informationen zu den Beiträgen und Beitragssätzen für Arbeitnehmer finden Sie hier.
Ihr Versicherungsbeitrag ergibt sich aus der Höhe Ihres Bruttogehalts bzw. Ihres Bruttolohns (Beitragsbemessung). Ab einem bestimmten Brutto-Arbeitsentgelt steigen die Beiträge jedoch nicht weiter.
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gibt die Höhe des Arbeitsentgelts an, das bei der Berechnung des Beitrags höchstens zugrunde gelegt werden darf. Sie liegt 2025 bei 66.150 € jährlich. Wenn Sie mehr verdienen, zahlen Sie also trotzdem keine höheren Beiträge.
Am schnellsten direkt online – einfach Beitrittserklärung ausfüllen, abschicken, fertig.
Selbstverständlich können Sie uns die Beitrittserklärung auch per Post oder Fax zukommen lassen.
Ehepartner oder Ehepartnerinnen, eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sowie Kinder können kostenfrei mitversichert werden, wenn sie nicht selbst krankenversichert sind und ihr monatliches Einkommen höchstens 535 Euro beträgt. Die beitragsfreie Familienversicherung müssen Sie separat beantragen.
Informieren Sie sich über die Vorteile der Familienversicherung.
Wir beantworten gern Ihre Fragen zu einer Mitgliedschaft bei der KKH und zur gesetzlichen Krankenversicherung im Allgemeinen. Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 5548640554 oder persönlich in unserer Servicestelle vor Ort.
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