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KKH Kaufmännische
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Zahnersatz zu Sonderkonditionen

Über unseren Kooperationspartner, die biodentis GmbH, erhalten Sie hochwertigen Zahnersatz „Made in Germany“ mit sechs Jahren Garantie zum günstigen Preis.

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Optimale Versorgung

Bei vielen Krankheiten wie Krebs, Depressionen oder Migräne ermöglichen wir Ihnen besondere Behandlungsangebote. Sie können sich auch in kooperierenden Privatkliniken behandeln lassen.

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Facharzt-Terminservice

Wir bemühen uns für Sie, einen zeitnahen Termin beim Facharzt wie z. B. beim Orthopäden oder Kardiologen zu organisieren.

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Attraktive Wahltarife

Mit unseren Wahltarifen sind Sie im Krankheitsfall bestens abgesichert und erhalten attraktive Geldprämien bis zu 600 Euro, wenn Sie gesundheitsbewusst leben und nur selten krank sind.

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Krankengeld

Wir zahlen Ihnen üblicherweise bis zu 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit wegen Krankheit nicht ausüben können. Insgesamt haben Sie Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld.

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Keine unnötige Bürokratie

Viele Dokumente wie z. B. Ihre AU-Bescheinigung, Rechnungen und Anträge können Sie ganz einfach über „Meine KKH“ hochladen und online übermitteln.

  • Wie bin ich als Arbeitnehmer versichert?

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die monatlich mehr als 520 Euro verdienen und deren Verdienst eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von aktuell 66.600 Euro (2023) nicht übersteigt, sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

    Nach dem paritätischen Prinzip werden die Beiträge zur Krankenversicherung seit dem 01.01.2019 von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen. Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6% sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag (1,5% bei der KKH) teilen.

  • Wonach bemisst sich mein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

    Es gilt ein allgemeiner Beitragssatz in Höhe von 14,6 % vom monatlichen Arbeitsentgelt (Bruttolohn). Davon tragen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils die Hälfte, also 7,3 %. Außerdem wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen ein Zusatzbeitrag erhoben, der ebenfalls vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen (paritätisch) getragen wird. Bei der KKH liegt der aktuelle Zusatzbeitrag bei 1,5 %.

    Detailierte Informationen zu den Beiträgen und Beitragssätzen für Arbeitnehmer finden Sie hier.

  • Wo liegt die Grenze zur Bemessung meiner Beiträge?

    Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse legt die Höhe des Arbeitsentgelts fest, bis zu dem die Beiträge berechnet werden. Das bedeutet, wer mehr verdient, zahlt keine höheren Beiträge.

    Beträgt das monatliche Gehalt also mehr als 4.987,50 Euro (BBG 2023), dann gibt es keine Steigerung der Beitragslast zur gesetzlichen Krankenversicherung, denn: Die Beiträge zur Krankenversicherung werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro monatlich bzw. 56.250 Euro jährlich ermittelt.

  • Wie kann ich mich versichern?

    Ihren Antrag können Sie schnell und unkompliziert über unser Online-Formular übermitteln. So sparen Sie Zeit und Porto.

    Selbstverständlich können Sie die Beitrittserklärung auch per Post oder Fax zukommen lassen, kein Problem.

  • Kann ich meine Familie mitversichern?

    Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst auch eine beitragsfreie Familienversicherung, die separat beantragt werden muss. Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder können kostenfrei mitversichert werden, wenn deren monatliches Einkommen höchstens 485 Euro beträgt und sie nicht selbst krankenversichert sind.

    Informieren Sie sich über die Vorteile der Familienversicherung.

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

    Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zur Mitgliedschaft bei der KKH haben. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0800 5548640554 oder in unserer Servicestelle vor Ort.

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