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Unsere Leistungen für Arbeitnehmende

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wenn Sie monatlich mehr als 520 € verdienen und Ihr Verdienst die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 69.300 € (2024) nicht übersteigt.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent Ihres monatlichen Arbeitsentgeltes (Bruttogehalt bzw. Bruttolohn). Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (1,98 Prozent bei der KKH).

Nach dem sogenannten paritätischen Prinzip tragen Sie und Ihr Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung seit 2019 zu gleichen Teilen – also jeweils 8,29 Prozent, wenn Sie bei uns versichert sind.

Weitere Informationen zu den Beiträgen und Beitragssätzen für Arbeitnehmer finden Sie hier.

Ihr Versicherungsbeitrag ergibt sich aus der Höhe Ihres Bruttogehalts bzw. Ihres Bruttolohns (Beitragsbemessung). Ab einem bestimmten Brutto-Arbeitsentgelt steigen die Beiträge jedoch nicht weiter.

Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gibt die Höhe des Arbeitsentgelts an, das bei der Berechnung des Beitrags höchstens zugrunde gelegt werden darf. Sie liegt 2024 bei 62.100 € jährlich. Wenn Sie mehr verdienen, zahlen Sie also trotzdem keine höheren Beiträge.

Am schnellsten direkt online – einfach Beitrittserklärung ausfüllen, abschicken, fertig.

Selbstverständlich können Sie uns die Beitrittserklärung auch per Post oder Fax zukommen lassen.

Ehepartner oder Ehepartnerinnen, eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sowie Kinder können kostenfrei mitversichert werden, wenn sie nicht selbst krankenversichert sind und ihr monatliches Einkommen höchstens 485 Euro beträgt. Die beitragsfreie Familienversicherung müssen Sie separat beantragen.

Informieren Sie sich über die Vorteile der Familienversicherung.

Wir beantworten gern Ihre Fragen zu einer Mitgliedschaft bei der KKH und zur gesetzlichen Krankenversicherung im Allgemeinen. Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 5548640554 oder persönlich in unserer Servicestelle vor Ort.

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