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Gesundheitscheck beim Physiotherapeuten

Einen einmaligen Anspruch haben Versicherte ab 18 Jahren mit beginnenden Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Verspannungen, gelegentliche Rücken- oder Gelenkschmerzen, Steifigkeit der Gelenke, leichte Bewegungseinschränkungen). Sie befinden sich noch nicht mit einer orthopädischen Diagnose in ärztlicher Behandlung bzw. haben sich nicht in den letzten 12 Monaten in eine solche begeben.

Es entstehen Ihnen keine Kosten. Der Physiotherapeut rechnet den Gutschein nach der Leistungserbringung direkt mit uns ab.

Fordern Sie Ihren Gutschein einfach über Ihre KKH Servicestelle an und machen Sie einen Termin bei einem der teilnehmenden Physiotherapeuten.

Voraussetzungen:

  • Eine gültige Versichertenkarte liegt vor.
  • Es bestehen keine diagnostizierten orthopädischen Vorerkrankungen.
  • Der Gutschein und der ausgefüllte Fragebogen werden dem Physiotherapeuten vorgelegt.

Ein Anruf oder eine kurze E-Mail genügt.

Wenden Sie sich einfach an Ihre KKH Servicestelle.

Über die Umkreissuche am Seitenende finden Sie alle teilnehmenden Physiotherapeuten.

Sofern eine der folgenden Kontraindikationen bei Ihnen festgestellt wurde, können Sie PhysioPlus leider zur Zeit nicht in Anspruch nehmen.

Sie möchten als Physiotherapeut den Versicherten der KKH  diesen exklusiven Gesundheits-Check anbieten?

Hier finden Sie als IFK-Mitglied alle weiterführenden Informationen:

Auch Nicht-ZVK- oder IFK-Mitglieder haben die Möglichkeit, am Vertrag teilzunehmen!

Die Grundvoraussetzung fürs Mitmachen: Sie gehören zu den Physiotherapeuten, die nach § 124 SGB V zur Leistungserbringung bei den Krankenkassen zugelassen sind. Dank dem ZVK ist das Beitrittsverfahren ganz einfach. Ausschließlich zugelassene Physiotherapeuten können ihre Teilnahme erklären, Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Wenn Sie zu den möglichen Leistungserbringern gehören und Interesse haben, den PhysioPlus in das Angebot Ihrer Praxis aufzunehmen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Machen Sie sich mit den relevanten Inhalten der Leistungserbringung und des Vertrages vertraut und prüfen Sie, ob Sie sich zur Einhaltung verpflichten wollen.
  • Füllen Sie die Teilnahmeerklärung aus.
  • Senden Sie die ausgefüllte Teilnahmeerklärung an den ZVK (Deutscher Verband für Physiotherapie, Deutzer Freiheit 72-74, 50679 Köln) und treten Sie so dem Vertrag bei.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung des ZVK über Ihren Beitritt.

Die Abrechnung der erbrachten Leistung erfolgt dann auf Grundlage eines Gutscheins direkt über die zentrale Abrechnungsstelle der KKH in Rostock unter der Anschrift: KKH, ZR Rostock, Warnowallee 31b, 18107 Rostock

Das Abrechnungsverfahren ist ganz einfach: Abgerechnet wird über einen Gutschein direkt mit der KKH im Anschluss an die Leistungserbringung.

Der Gutschein ist vom Versicherten zum Termin bei Ihnen mitzubringen. Bitte schicken Sie die Rechnung zusammen mit dem Gutschein an folgende Adresse:

KKH Kaufmännische Krankenkasse
ZR Rostock
Warnowallee 31b
18107 Rostock

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