
Für die Gesundheit Ihrer Familie
Kostenfrei familienversichert werden kann
- der Ehe- / oder Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz-LPartG),
- das leibliche Kind,
- das Adoptivkind,
- das Stief- bzw. Enkelkind, das in Ihrem Haushalt lebt oder für deren Lebensunterhalt Sie überwiegend sorgen und
- das Pflegekind, wenn Sie es nicht beruflich pflegen.
Ehe- /Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz-LPartG) sind familienversichert, wenn
- sie ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland unterhalten,
- für sie keine Krankenversicherungspflicht oder freiwillige Krankenversicherung besteht,
- sie nicht krankenversicherungsfrei (z. B. Beamte) oder nicht von der Krankenversicherungspflicht befreit sind,
- sie nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind,
- sie kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das in 2023 485 Euro im Monat überschreitet.
- für geringfügig Beschäftigte liegt die Einkommensgrenze ab 01.10.2022 bei 520 Euro monatlich.
Kinder sind familienversichert, wenn
- sie ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland unterhalten,
- für sie keine Krankenversicherungspflicht oder freiwillige Krankenversicherung besteht,
- sie nicht krankenversicherungsfrei (z. B. Beamte) oder nicht von der Krankenversicherungspflicht befreit sind,
- sie nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind,
- sie kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das in 2023 485 Euro im Monat überschreitet (für geringfügige Beschäftigte liegt die Einkommensgrenze ab 01.10.2022 bei 520 Euro),
- sie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in Schul- bzw. Berufsausbildung befinden (Zeiten gesetzlicher Dienstpflicht, eines freiwilligen Wehrdienstes oder bestimmter gesetzlicher Freiwilligendienste verlängern ggf. den Anspruch auf Familienversicherung),
- wenn sie als Menschen mit Behinderung (hier gilt keine Altersgrenze) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung muss dafür innerhalb der Altersgrenzen der Familienversicherung eingetreten sein.
Kinder sind nicht familienversichert,
- wenn der mit dem Kind verwandte Ehe- /Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz-LPartG) des Mitglieds nicht gesetzlich krankenversichert ist und
- sein Gesamteinkommen regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600 Euro) überschreitet und regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds.
Ihren Antrag auf Familienversicherung können Sie unmittelbar nach der Geburt schnell und unkompliziert über Ihren persönlichen Bereich „Meine KKH“ stellen.
Ihren Antrag auf Familienversicherung können Sie schnell und unkompliziert über Ihren persönlichen Bereich stellen.
Ihre Angehörigen können wir ab dem Tag, an dem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, mitversichern. Das gilt auch bei einer späteren Antragstellung.
Erfüllen Ihre Angehörigen die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung nicht mehr, endet diese zum Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen.
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben müssen wir regelmäßig Ihre Familienversicherung für rückwirkende und zukünftige Zeiträume auf den aktuellen Stand bringen. Dies erfolgt in der Regel einmal jährlich.
Sie können Ihre persönlichen Angaben schnell und unkompliziert online übermitteln. Das Einmal-Kennwort senden wir Ihnen rechtzeitig per Post zu.
Änderungen, die sich auf den Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung auswirken, können u. a. sein:
- die Änderung Ihres Familienstandes,
- die hauptberufliche Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit Ihres mitversicherten Angehörigen,
- Änderungen des regelmäßigen Einkommens Ihres mitversicherten Angehörigen,
- Änderungen des regelmäßigen Einkommens Ihres nicht gesetzlich versicherten Ehe- / Lebenspartners (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz-LPartG), wenn dieser mit dem familienversicherten Kind verwandt ist,
- der Auszug Ihres Stief- bzw. Enkelkindes aus Ihrem gemeinsamen Haushalt.
Verändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse oder die Ihrer mitversicherten Angehörigen, teilen Sie uns diese Veränderungen bitte gleich mit.




