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Wer kann kostenfrei mitversichert werden?
Über die kostenlose Familienversicherung können
- Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
- leibliche Kinder,
- Kinder von familienversicherten Kindern (Kindeskinder),
- Stiefkinder und Enkel, die in Ihrem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt Sie überwiegend sorgen und
- Pflegekinder, wenn Sie diese nicht beruflich pflegen,
familienversichert werden.
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Welche Voraussetzungen müssen Kinder bzw. Ehe-/Lebenspartner erfüllen?
Kinder bzw. Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) sind familienversichert, wenn
- sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten,
- sie nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse sind,
- für sie keine Pflicht- oder freiwillige Versicherung besteht,
- sie mit Ausnahme von geringfügigen Beschäftigungen nicht versicherungsfrei (z. B. als Beamte) bzw. nicht von der Versicherungspflicht befreit sind,
- sie nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind,
- sie kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 470,00 Euro (im Jahr 2021) monatlich überschreitet. Als Einkommen zählen z. B. Einnahmen aus einer Beschäftigung (beispielsweise einer geringfügig entlohnten Beschäftigung) oder einer selbstständigen Tätigkeit, Renten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen.
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Welche Besonderheiten bestehen bei Kindern?
Kinder können
- bis zum vollendeten 23. Lebensjahr familienversichert werden, wenn sie nicht beschäftigt (Ausnahme: sie üben einen Minijob aus) oder nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind,
- während der Schul-/Berufsausbildung oder einem Studium bis zum vollendeten 25. Lebensjahr familienversichert werden,
- über das 25. Lebensjahr hinaus um die tatsächliche Dauer des gesetzlichen Dienstes - höchstens um 12 Monate - familienversichert werden, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch diesen Dienst unterbrochen oder verzögert wurde,
- während eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres bis zum vollendeten 25. Lebensjahr familienversichert werden, wenn hieraus kein Einkommen bezogen wird,
- ohne Altersgrenze familienversichert werden, wenn sie wegen einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und sie bei Eintritt der Behinderung familienversichert waren.
Kinder können nicht versichert werden,
- wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) nicht gesetzlich krankenversichert ist und
- sein Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350,00 Euro) überschreitet und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.
Beispiel:
Herr Hofmann ist Angestellter und verdient monatlich 2.700 Euro (brutto). Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Seine Ehefrau ist als Führungskraft in einem Unternehmen beschäftigt und erhält ein jährliches Arbeitsentgelt in Höhe von 120.000,00 Euro (monatlich 10.000,00 Euro). Ihr Entgelt liegt deutlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350,00 Euro; monatlich somit 5.362,50 Euro). Sie ist privat krankenversichert.
Die beiden minderjährigen Kinder des Ehepaars können nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung von Herr Hofmann familienversichert werden.
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Wie läuft die Familienversicherung von Neugeborenen ab?
Den Antrag auf Familienversicherung können Sie bereits vor der Entbindung ausfüllen und an uns schicken. Wir bereiten dann alles vor. Nach der Entbindung benötigen wir nur noch die Geburtsurkunde. Diese reichen Sie zur Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes sowieso ein – so können Sie gleich beides zusammen erledigen. Innerhalb von ca. 10 Tagen erhalten Sie dann die Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte – eGK) für Ihr Kind.
Noch schneller geht es, wenn Sie den Antrag auf Familienversicherung einfach und unkompliziert online übermitteln und anschließend die Geburtsurkunde in „Meine KKH“ hochladen. Dieser Antrag ist auch ohne Unterschrift gültig, so sparen Sie Zeit und Portokosten.
Gut zu wissen
Die Versichertenkarte des Neugeborenen wird für die U2 in der Regel noch nicht vorliegen – aber keine Sorge: Die Abrechnung darf für die U2 noch über die Versichertenkarte eines Elternteils erfolgen (geregelt im Bundesmantelvertrag der Ärzte). - Wie kann ich meine Angehörigen mitversichern?
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Wann beginnt die Familienversicherung und wann endet sie?
Ihre Angehörigen können wir ab dem Tag, an dem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, mitversichern. Das gilt auch bei einer späteren Antragstellung.
Erfüllen Ihre Angehörigen die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung nicht mehr, endet diese zum Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen.
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Warum führt die KKH eine regelmäßige Prüfung der Familienversicherung durch?
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben müssen wir regelmäßig Ihre Familienversicherung für rückwirkende und zukünftige Zeiträume auf den aktuellen Stand bringen. Dies erfolgt in der Regel einmal jährlich. Hierzu werden Sie von uns rechtzeitig angeschrieben.
Bitte teilen Sie uns die persönlichen Angaben für Ihre Angehörigen zeitnah mit, damit Ihre Familie auch weiterhin kostenfrei familienversichert bleibt.
Sie können Ihre persönlichen Angaben schnell und unkompliziert online übermitteln. So sparen Sie Zeit und Porto. Das Einmal-Kennwort senden wir Ihnen rechtzeitig per Post zu.
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Welche Änderungen in den persönlichen Verhältnissen können sich auf die Familienversicherung auswirken?
Änderungen, die sich auf den Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung auswirken, können sein:
- Änderung Ihres Familienstandes,
- hauptberufliches Ausüben einer selbstständigen Tätigkeit Ihres mitversicherten Angehörigen,
- Änderungen des regelmäßigen Einkommens Ihres nicht gesetzlich versicherten Ehegatten oder Lebenspartners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Auszug Ihres Stief- bzw. Enkelkindes aus Ihrem gemeinsamen Haushalt.
Verändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse oder die Ihrer mitversicherten Angehörigen, teilen Sie uns diese Veränderungen bitte gleich mit.
Bei der KKH sind Ihre Kinder und Ihr Ehepartner – anders als in der privaten Krankenversicherung – unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert.
Sie profitieren von zahlreichen Sonderleistungen wie der Hebammenrufbereitschaft, dem Streptokokkentest, der Haushaltshilfe sowie dem Geburtsvorbereitungskurs für Partner.
Wir bezahlen zusätzlich zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern die U10 und U11. Für Jugendliche übernehmen wir die Kosten der J2-Untersuchung.
Gerne unterstützt Sie unser ElternCoach in alltäglichen Konfliktsituationen mit Kindern. Hier werden Themen behandelt wie das Zubettgehen, die Hausaufgaben, der Geschwisterstreit und vieles mehr.
Bei der Teilnahme am KKH Bonus belohnen wir Sie bereits ab drei Gesundheitsaktivitäten mit einer Geldprämie oder einer zusätzlichen Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen.
Wir bieten Ihnen qualifizierte medizinische Beratung am Telefon zu Krankheiten, Medikamenten und anderen Gesundheitsthemen. Alternativ können Sie die Möglichkeit einer Videoberatung nutzen.




