Mittlerweile verwenden fast alle Arztpraxen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), was bedeutet, dass uns die Krankmeldung direkt von der Praxis digital übermittelt wird. Eine Papierbescheinigung mit der Aufschrift „Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse“ entfällt dann. Wenn Ihre Praxis auch daran teilnimmt, brauchen Sie nichts weiter tun – konzentrieren Sie sich einfach auf Ihre Genesung.
In allen anderen Fällen, loggen Sie sich einfach unter Meine KKH ein und laden die Bescheinigung über den AU-Upload hoch. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch noch das Porto und schont die Umwelt.
Selbstverständlich können Sie uns Ihre Krankmeldung auch persönlich in einer unserer Servicestellen abgeben oder per Post zukommen lassen.
Die Anschrift hierfür lautet:
KKH Kaufmännische Krankenkasse
30125 Hannover
Diesen Teil schicken Sie bitte an Ihren Arbeitgeber. Sollten Sie sich im Leistungsbezug der Agentur für Arbeit befinden, senden Sie Ihre Bescheinigung bitte dorthin.
Diesen Teil nehmen Sie bitte zu Ihren Unterlagen.
Ja, die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Patienten sind dem Vertragsarzt/der Vertragsärztin aufgrund einer früheren Behandlung persönlich bekannt.
- Es handelt sich um eine Erkrankung, die keine schwere Symptomatik aufweist.
- Eine Videosprechstunde ist nicht möglich (z. B. technische Gründe).
Die erstmalige telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist für bis zu fünf Kalendertagen möglich. Eine Folgebescheinigung kann nach telefonischer Anamnese nur ausgestellt werden, wenn der Vertragsarzt/die Vertragsärztin die Patienten zwischenzeitlich persönlich untersucht und Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt hat (analog der Regelung zur Videosprechstunde). Die Entscheidung, ob eine telefonische Anamnese für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausreicht, obliegt ausschließlich den Ärzten. Ebenso haben diese auch die Authentifizierung der Versicherten sicherzustellen.

