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Wer kann einen Tarif beantragen?
Grundsätzlich gelten die Angebote für alle Mitglieder, die ihre Beiträge zumindest teilweise selbst tragen. Je nach Tarif kann es weitere Voraussetzungen geben.
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Warum kann nur ich als Mitglied den Tarif wählen, aber nicht mein Kind/mein Partner?
Der Gesetzgeber schreibt leider vor, dass ausschließlich Mitglieder, die mindestens teilweise ihre Beiträge selbst tragen, Tarife wählen können.
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Kann ich jederzeit in einen der Tarife einsteigen?
Der Tarifeinstieg ist nur quartalsweise möglich. Er erfolgt zum Beginn des nächsten Quartals, wenn der Antrag bis zum letzten Tag des laufenden Quartals an die KKH geschickt wurde. Entscheidend ist dabei das Datum des Poststempels. Bei einem unterjährigen Tarifeinstieg erfolgt dann die Prämienzahlung anteilig.
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Warum beträgt die Vertragsdauer 3 Jahre?
Der Gesetzgeber schreibt eine solche Bindungsdauer für die Wahltarife vor. Beim Beitragsrückzahlungs-Tarif besteht lediglich eine einjährige Bindefrist.
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Können die Wahltarife auch online abgeschlossen werden?
Den Vital-Tarif können Sie jederzeit online wählen und abschließen. Zu allen anderen Wahltarifen beraten wir Sie gern unter: 0800 55 48 64 05 54 oder in einer Servicestelle bei Ihnen vor Ort.