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KKH Kaufmännische
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30125 Hannover

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  • Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es?

    Sind Sie arbeitsunfähig, erhalten Sie grundsätzlich nach sechs Wochen Krankengeld. Mit dem Tarif Krankengeld Künstler können Sie bereits ab der dritten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen.

  • Ab wann beginnt mein Wahltarif Krankengeld Künstler bzw. gibt es Wartefristen?

    Der Wahltarif Krankengeld Künstler wirkt mit Beginn des Monats, welcher auf die Antragstellung folgt, frühestens jedoch mit Beginn der KKH Mitgliedschaft. Des Weiteren bestehen keine Wartefristen.

  • Kann ich den Anspruch auf Krankengeld auch wählen, wenn ich bereits arbeitsunfähig erkrankt bin?

    Ja, Sie können das Krankengeld Künstler auch wählen, wenn Sie bereits arbeitsunfähig sind. Der vorzeitige Krankengeldbeginn ab der dritten Woche wird jedoch erst nach Ende der aktuellen Arbeitsunfähigkeit wirksam.

  • Wie beantrage ich den Wahltarif Krankengeld Künstler?

    Für den Wahltarif Krankengeld Künstler steht Ihnen der Teilnahmeantrag auf Krankengeld zur Verfügung.

    Sie können gerne unseren Dokumenten-Upload nutzen und uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag online übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken!

  • Was kostet mich der Wahltarif Krankengeld Künstler?

    Die Prämie für den Wahltarif Krankengeld Künstler ist einkommens- und altersunabhängig und beträgt monatlich 5,85 Euro.

  • Wie hoch ist das Krankengeld Künstler?

    Sie erhalten Ihr Krankengeld Künstler in Höhe Ihres tatsächlich entgangenen Arbeitseinkommens, höchstens jedoch 20 Euro täglich. Haben Sie aus Ihrem Krankengeld Beiträge an andere Sozialversicherungsträger zu zahlen, übernehmen wir das für Sie.

  • Wie hoch ist das gesetzliche Krankengeld?

    Als gesetzliches Krankengeld erhalten Sie 70 Prozent Ihres durchschnittlichen Arbeitseinkommens der letzten 12 Monate. Bitte beachten Sie, dass eine Krankengeldzahlung nur erfolgen kann, wenn aus der künstlerischen Erwerbstätigkeit ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet wird. Davon führen wir gleich Ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge ab – Sie müssen sich um nichts kümmern!

  • Ab wann und wie lange bekomme ich Krankengeld Künstler?

    Ihr Krankengeld Künstler erhalten Sie ergänzend zum gesetzlichen Krankengeld von der dritten bis zum Ende der sechsten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

  • Ab wann und wie lange bekomme ich das gesetzliche Krankengeld?

    Das gesetzliche Krankengeld bekommen Sie mit Beginn der siebten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

    Die KKH zahlt Ihnen Ihr Krankengeld grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Für dieselbe Krankheit ist der Krankengeldanspruch jedoch auf 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren begrenzt. Tritt während einer Arbeitsunfähigkeit zu einer Krankheit eine weitere Krankheit hinzu, wird die weitere Krankheit auf die Dauer von 78 Wochen angerechnet.

  • Wie lange bin ich an die Wahl des Krankengeldes Künstler gebunden?

    Mit der Wahlerklärung für den Wahltarif Krankengeld Künstler entsteht eine dreijährige Bindungsfrist an die KKH. Ein Kassenwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich.

  • Wie teile ich der KKH meine Arbeitsunfähigkeit mit bzw. wie beantrage ich mein Krankengeld?

    Alle Vertragsärzte sind dazu verpflichtet Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an die KKH zu übermitteln.

    Sollte eine Übermittlung im Einzelfall nicht möglich sein, erhalten Sie die Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse und reichen diese eigenständig ein.

    Sie können uns Ihre AU-Bescheinigung ganz einfach online über unseren Service übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken.

    Rechtzeitig vor Auszahlung des ersten Krankengeldes bitten wir Sie um Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung. In diesem Zusammenhang erhalten Sie weitere Informationen zum Krankengeld.

  • Welche Funktion hat die „Erklärung des Mitglieds“?

    Mit dieser Erklärung geben Sie uns die Bankverbindung an, auf die Sie Ihr Krankengeld überwiesen haben möchten. Damit stellen wir sicher, dass Sie über Ihr Krankengeld auch dann zeitnah verfügen können, wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat oder Sie über mehrere Konten verfügen. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Sie Umstände, die Einfluss auf Ihr Krankengeld haben können, kennen und uns unverzüglich darüber informieren.

    Dadurch können wir Überzahlungen von Krankengeld und damit verbundene Unannehmlichkeiten von vornherein vermeiden.

  • Wie und wann erfolgt die Krankengeldauszahlung an mich?

    Sie erhalten Krankengeld von Ihrer KKH rückwirkend bis zu dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arzt/Ärztin festgestellt worden ist. Sobald uns Ihre Krankmeldung vorliegt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld.

    Sie bekommen das Krankengeld für jeden Kalendertag. Ein voller Kalendermonat wird dabei mit 30 Tagen berücksichtigt.

    Weitere Informationen finden Sie hier: Krankengeldzahlung bei Arbeitsunfähigkeit | KKH

  • Was muss ich während der Arbeitsunfähigkeit noch beachten?

    Ausgeschlossen von einer digitalen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind Privatärzte und Ärzte im Ausland.

    Bitte beachten Sie in diesen Fällen, dass Ihre AU oder zumindest eine Information darüber innerhalb einer Woche bei uns vorliegen muss. Eine verspätet gemeldete AU kann hier zum Krankengeldverlust führen.

    Lassen Sie bitte eine eventuell fortdauernde Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag, der auf den letzten Tag der vorangegangenen Bescheinigung folgt, erneut ärztlich feststellen. Eine spätere Feststellung kann zum teilweisen oder vollständigen Verlust Ihres Krankengeldanspruchs und ggf. Ihres beitragsfreien Versicherungsschutzes führen.

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