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Wie hoch ist der Anspruch?
Der Anspruch umfasst je Kalendermonat seit dem 01.01.2017:
- Pflegegrad 2
Pflegesachleistung: 689 EUR - Pflegegrad 3
Pflegesachleistung: 1.298 EUR - Pflegegrad 4
Pflegesachleistung: 1.612 EUR - Pflegegrad 5
Pflegesachleistung: 1.995 EUR
- Pflegegrad 2
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Wie hoch ist der Anspruch bei Teilmonaten?
Sofern Pflegesachleistungen nicht den ganzen Monat, sondern nur für eine begrenzte Dauer (Teilmonat) in Anspruch genommen wurden, erfolgt keine Kürzung des Sachleistungsanspruchs. Vielmehr kann der volle Sachleistungshöchstbetrag auch für einen Teilzeitraum ausgeschöpft werden.
Wird der Pflegesachleistungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, kann ggf. ein anteiliges Pflegegeld im Rahmen einer Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden.
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An wen richtet sich die Leistung?
Sie richtet sich an pflegebedürftige Personen mit einem zuerkannten Pflegegrad 2 bis 5, bei denen aufgrund fehlender privater Pflegepersonen die häusliche Pflege ausschließlich durch einen Vertragspflegedienst sichergestellt wird.
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Welche Kosten entstehen mir?
Sofern die Sachleistungsrechnungen des Leistungserbringers den jeweiligen Höchstbetrag der Pflegesachleistung übersteigen, trägt der Versicherte die Mehrkosten selbst. Sofern dies nicht möglich ist, greift unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialhilfeträger ein.
Kostenaufstellungen der einzelnen Pflegeeinrichtungen finden Sie übrigens über den Pflegelotsen.
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Wie erhalte ich Pflegesachleistungen?
Die Pflegesachleistungen können Sie auf dem Antragsformular wählen, wenn Sie einen Pflegegrad beantragen. Die Umstellung der Leistungsart (z. B. von Pflegesachleistung in eine Pflegegeldleistung) zu einem späteren Zeitpunkt beantragen Sie bitte ebenfalls schriftlich.
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung erfolgt selbstverständlich schnellstmöglich und unverzüglich.
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An wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.