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Krankengeldanspruch bei Krankheit des Kindes

  • Ihre Versicherung bei der KKH schließt den Krankengeldanspruch ein.
    Hier finden Sie mehr Infos: Krankengeld-Tarif für Selbstständige
  • Sie sind erwerbstätig und erwirtschaften kein Arbeitseinkommen in der Zeit, in der Sie Ihr erkranktes Kind pflegen.
  • Ihr erkranktes Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, besteht der Anspruch jedoch auch nach Vollendung des 12. Lebensjahres.
  • Das erkrankte Kind ist selbst oder in der Familienversicherung gesetzlich versichert.
  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, dass die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes krankheitsbedingt erforderlich ist.
  • Keine andere Person in Ihrem Haushalt kann Ihr erkranktes Kind betreuen oder pflegen.
  • ACHTUNG: Bitte beachten Sie hierzu die Sonderregelungen für das Jahr 2021/2022/2023 (Kinderkrankengeld 2021/2022/2023).

Nähere Informationen zu den Sonderregelungen für das Jahr 2021/2022/2023 finden Sie hier.

  • Der Krankengeldanspruch besteht pro Kind und Elternteil für zehn Arbeitstage im Kalenderjahr. 
  • Alleinerziehende haben Anspruch auf Krankengeld für 20 Arbeitstage im Kalenderjahr.
  • Bei Familien mit drei und mehr Kindern liegt die Höchstgrenze je Elternteil bei 25 Arbeitstagen, bei Alleinerziehenden bei 50 Arbeitstagen jährlich. 
  • ACHTUNG: Bitte beachten Sie hierzu die Sonderregelungen für das Jahr 2021/2022/2023 (Kinderkrankengeld 2021/2022/2023).

Wenn nur ein Elternteil den Anspruch auf Krankengeld Kind wahrnehmen möchte, kann der andere Elternteil seine Ansprüche von bis zu zehn Arbeitstagen pro Jahr und Kind übertragen. Zu den Einzelheiten beraten wir Sie gern.

Sie erhalten 70 % Ihres Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Bitte beachten Sie, dass eine Krankengeldzahlung nur erfolgen kann, wenn aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet wird. Davon führen wir gleich Ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge ab.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Der Antrag befindet sich auf der Rückseite des ärztlichen Attestes („Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“). Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und reichen Sie ihn bei uns ein. Dazu können Sie gerne unseren Dokumenten-Upload nutzen und uns Ihren Antrag einfach online übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

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