Navigation überspringen

Krankengeldanspruch bei der Erkrankung eines Kindes

  Gemeinsamerziehende
Alleinerziehende
Anzahl Kinder
Tage je Elternteil
Tage gesamt
Tage gesamt
1 Kind max. 15 max. 30 max. 30
2 Kinder max. 30 max. 60 max. 60
3 Kinder und mehr max. 35 max. 70 max. 70

  • Sie sind erwerbstätig und erwirtschaften kein Arbeitseinkommen in der Zeit, in der Sie Ihr erkranktes Kind pflegen und Sie haben einen Krankengeld-Tarif für Selbstständige abgeschlossen.
  • Ihr erkranktes Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder
  • Ihr erkranktes Kind hat das 12. Lebensjahr vollendet, ist behindert und auf Hilfe angewiesen.
  • Das erkrankte Kind ist selbst oder in der Familienversicherung gesetzlich versichert.
  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung (Muster 21), dass die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes krankheitsbedingt erforderlich ist.
  • Keine andere Person in Ihrem Haushalt kann Ihr erkranktes Kind betreuen oder pflegen.

In der Zeit vom 18.12.2023 bis zum 30.06.2024 reicht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anruf in der kinderärztlichen Praxis aus und die ärztliche Bescheinigung wird Ihnen per Post nach Hause geschickt.

Voraussetzungen sind:

  • das Kind muss in der Praxis persönlich bekannt sein und  
  • eine telefonische Krankschreibung ist medizinisch vertretbar.

Die telefonische Krankschreibung kann für bis zu 5 Kalendertage ausgestellt werden.

Die Anspruchstage für das Kalenderjahr 2024 können Sie der oben abgebildeten Übersichtstabelle entnehmen.

Wenn nur ein Elternteil den Anspruch auf Kinderkrankengeld wahrnehmen möchte, kann das andere Elternteil – je nach persönlicher Situation – seine Ansprüche übertragen. Zu den Einzelheiten beraten wir Sie gern.

Sie erhalten 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Bitte beachten Sie, dass eine Krankengeldzahlung nur erfolgen kann, wenn aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet wird. Davon führen wir gleich Ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge ab.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Sie beantragen das Kinderkrankengeld mit der „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21).

Je nach Format befindet sich der Antrag im unteren Teil oder auf der Rückseite der Bescheinigung. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und laden Sie ihn direkt unter „Krankmeldung hochladen“ in der KKH-App oder mit dem AU-Upload unter Meine KKH hoch.

Danach brauchen Sie nichts weiter zu tun!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH-Servicestelle.

Sie können gerne unseren Dokumenten-Upload unter Meine KKH oder in unserer KKH-App nutzen und uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag online übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken!

Der Anspruch besteht unbegrenzt für die Dauer der medizinisch notwendigen Mitaufnahme eines Elternteils zur stationären Behandlung des Kindes.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH-Servicestelle.

Krankengeld

Krankengeld

Mehr erfahren

Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?