Familiären Belastungen gemeinsam begegnen
Die Leistung richtet sich an Personen mit Beeinträchtigungen oder Beschwerden, bei denen es naheliegt, dass diese in Verbindung mit der Erziehungstätigkeit stehen. Prinzipiell anspruchsberechtigt sind Personen, bei denen im Haushalt ein Kind unter 18 Jahren lebt, für das die Erziehungsverantwortung besteht.*
Die Möglichkeit zur Mitaufnahme von Kindern besteht in der Regel bis zu einem Alter von 12 Jahren, in besonderen Fällen bis zu einem Alter von 14 Jahren.*
Steht die Behandlungsbedürftigkeit Ihres Kindes im Vordergrund, kommt keine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme in Betracht, sondern ggf. eine Kinderrehabilitation.
*Bei behinderten Kindern ist das Alter unerheblich.
Eine gemeinsame Familien-Maßnahme im Rahmen einer Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen ist leider nicht möglich. Die Leistung kann als Mutter-Kind-Maßnahme bzw. als Vater-Kind-Maßnahme beansprucht werden.
Die Kosten der Mutter/Vater-Kind-Maßnahme übernimmt die KKH. Sie zahlen entsprechend der gesetzlichen Zuzahlung 10 Euro je Aufenthaltstag dazu. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Leistung zuzahlungsfrei.
Etwaige Fahr- oder Reisekosten werden durch die KKH erstattet.
Bei einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme zur Vorsorge zahlen Sie entsprechend der gesetzlichen Zuzahlung 10 % je Fahrt dazu. Die Zuzahlung je Fahrt beträgt dabei jedoch nicht mehr als 10 Euro.
Eine Zuzahlung bei Reisekosten für Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen zur Rehabilitation ist nicht zu leisten.
In der Regel erfolgt die Empfehlung für eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme durch den Hausarzt. Dieser berät Sie über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten. Falls eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme für Sie angezeigt ist, erhalten Sie entsprechende Antragsformulare direkt von Ihrem Arzt. Den Leistungsantrag füllen Sie anschließend bitte mit Ihrem behandelnden Arzt gemeinsam aus.
Bei Fragen können Sie sich auch an die KKH direkt wenden. Wir beraten Sie gern.
Bei Vorliegen Ihres Antrages beginnt die Bearbeitung unverzüglich. Nach ca. zwei Wochen können wir Ihnen in der Regel bereits das Ergebnis mitteilen. Sollte die Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD) notwendig sein, ist ggf. mit einer Entscheidung nach fünf Wochen zu rechnen.
Bitte stellen Sie den Antrag für eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme vor deren Antritt. Vor Beginn der Leistung muss die KKH ihre Kostenübernahme erklärt haben. Nachträgliche Kostenerstattungen bzw. Teilkostenübernahmen sind bei einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme nicht möglich.
Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen können alle vier Jahre nach Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen übernommen oder bezuschusst werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
Die Behandlung erfolgt in speziell, zugelassenen Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen. Bei Fragen zu bestimmten Einrichtungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Beim MD handelt es sich um eine neutrale ärztliche Stelle, die der Gesetzgeber damit beauftragt hat, die Krankenkassen bei der Beurteilung von Leistungsanträgen zu Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen mit medizinischem Expertenwissen zu unterstützen.
Bei einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme stehen grundsätzlich die Beschwerden der Mutter bzw. des Vaters im Vordergrund. Sollten Ihr Kind /Ihre Kinder ebenfalls behandlungsbedürftig sein, wird die Einrichtung einen entsprechenden Behandlungsplan erstellen.
Grundsätzlich ist die Aufnahme einer Begleitperson in den Einrichtungen möglich. Sollte eine medizinische Notwendigkeit für die Begleitperson bestehen, übernimmt die KKH die Kosten.
Sobald wir über Ihren Antrag entscheiden können, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und stimmen u. a. gemeinsam die notwendige Einrichtung ab.
Der Aufnahmetermin wird Ihnen direkt von der behandelnden Klinik mitgeteilt. Gern können Sie sich bei Fragen zur Aufnahme auch direkt an die Einrichtung wenden.
Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes benötigen wir Ihr Einverständnis, der behandelnden Klinik Ihre Unterlagen zukommen zu lassen. Eine entsprechende Einverständniserklärung stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung. Bei Fragen steht Ihnen Ihre KKH Servicestelle gern zur Verfügung.
Die Ferienzeiten sind bei Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen generell stark nachgefragt. Aufnahmetermine während dieser Zeiträume können daher nicht garantiert werden. Bei Fragen steht Ihnen Ihre KKH Servicestelle gern zur Verfügung.
Gern können Sie vorab einen Termin in einer Einrichtung reservieren. Welche Kliniken für Sie in Frage kommen, teilen wir Ihnen nach Erhalt der Antragsunterlagern gern mit. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Sofern Sie berufstätig sind, informieren Sie bitte vorab Ihren Arbeitgeber. Für die Dauer der Maßnahme steht Ihnen grundsätzlich Gehalt oder Lohn durch Ihren Arbeitgeber zu. Als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber können Sie hierzu das Genehmigungsschreiben verwenden.
Damit für Sie ein optimales Behandlungsprogramm erstellt werden kann, sollten aktuelle Befunde (z. B. Facharztberichte, Krankenhausentlassungsberichte) zum Aufnahmetag der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden.
Die Kostenübernahme ist 9 Monate nach Erhalt gültig.
Die Regeldauer einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme beträgt drei Wochen.
Sollte der behandelnde Arzt eine Verlängerung der Maßnahme für notwendig halten, stellt die Einrichtung einen entsprechenden Antrag bei der KKH. Schnellstmöglich werden wir die Prüfung aufnehmen und Sie über das Ergebnis informieren.
In welcher Höhe Fahrkosten erstattet werden, teilen wir Ihnen schriftlich mit unserer Kostenübernahme mit. Im Nachgang Ihrer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme lassen Sie uns Ihren Antrag zur Erstattung von Fahrkosten zukommen. Bei Fragen steht Ihnen Ihre KKH Servicestelle gern zur Verfügung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien zu lassen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen zum Thema Zuzahlungsbefreiung
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