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KKH Kaufmännische
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30125 Hannover

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  • An wen richtet sich die Leistung?

    Die Leistung richtet sich an Personen mit Beeinträchtigungen oder Beschwerden, bei denen es naheliegt, dass diese in Verbindung mit der Erziehungstätigkeit stehen. Prinzipiell anspruchsberechtigt sind Personen, bei denen im Haushalt ein Kind unter 18 Jahren lebt, für das die Erziehungsverantwortung besteht.*

    Die Möglichkeit zur Mitaufnahme von Kindern besteht in der Regel bis zu einem Alter von 12 Jahren, in besonderen Fällen bis zu einem Alter von 14 Jahren.*

    Steht die Behandlungsbedürftigkeit Ihres Kindes im Vordergrund, kommt keine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme in Betracht, sondern ggf. eine Kinderrehabilitation mit Begleitperson.

    *Bei behinderten Kindern ist das Alter unerheblich.

  • Gibt es gemeinsame Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen?

    Eine gemeinsame Familien-Maßnahme im Rahmen einer Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen ist leider nicht möglich. Die Leistung kann als Mutter-Kind-Maßnahme bzw. als Vater-Kind-Maßnahme beansprucht werden.

  • Welche Kosten entstehen mir?

    Die Kosten der Mutter/Vater-Kind-Maßnahme übernimmt die KKH. Sie zahlen entsprechend der gesetzlichen Zuzahlung 10 Euro je Aufenthaltstag dazu. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Leistung zuzahlungsfrei.

    Etwaige Fahr- oder Reisekosten werden durch die KKH erstattet.

    Bei einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme zur Vorsorge zahlen Sie entsprechend der gesetzlichen Zuzahlung 10 % je Fahrt dazu. Die Zuzahlung je Fahrt beträgt dabei jedoch nicht mehr als 10 Euro.

    Eine Zuzahlung bei Reisekosten für Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen zur Rehabilitation ist nicht zu leisten.

  • Wie kann ich teilnehmen?

    In der Regel erfolgt die Empfehlung für eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme durch den Hausarzt. Dieser berät Sie über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten. Falls eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme für Sie angezeigt ist, erhalten Sie entsprechende Antragsformulare direkt von Ihrem Arzt. Den Leistungsantrag füllen Sie anschließend bitte mit Ihrem behandelnden Arzt gemeinsam aus.

    Bei Fragen können Sie sich auch an die KKH direkt wenden. Wir beraten Sie gern.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bei Vorliegen Ihres Antrages beginnt die Bearbeitung unverzüglich. Nach ca. zwei Wochen können wir Ihnen in der Regel bereits das Ergebnis mitteilen. Sollte die Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD) notwendig sein, ist ggf. mit einer Entscheidung nach fünf Wochen zu rechnen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bitte stellen Sie den Antrag für eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme vor deren Antritt. Vor Beginn der Leistung muss die KKH ihre Kostenübernahme erklärt haben. Nachträgliche Kostenerstattungen bzw. Teilkostenübernahmen sind bei einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme nicht möglich.

    Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen können alle vier Jahre nach Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen übernommen oder bezuschusst werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

  • Wo erfolgt die Maßnahme?

    Die Behandlung erfolgt in speziell, zugelassenen Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen. Bei Fragen zu bestimmten Einrichtungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

  • An wen kann ich mich wenden?

    Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre KKH Servicestelle.

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