Auch wir sind dabei und erweitern Ihren Leistungsanspruch!
Das hängt davon ab, welche DiGA Sie nutzen möchten. Einige Apps unterstützen Sie zum Beispiel bei einer Physiotherapie, andere wiederum ermöglichen ein besseres Selbstmanagement chronischer Krankheiten. Grundsätzlich sollen die Apps jedoch dabei helfen, die ärztliche oder therapeutische Behandlung zu verbessern und die Kommunikation zu vereinfachen.
Sie haben zwei Möglichkeiten, eine DiGA zu beantragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine ärztliche Verordnung (Rezept) einreichen. Wir prüfen dann für Sie, ob die App in die BfArM-Liste aufgenommen wurde. Falls ja, erhalten Sie von uns einen Freischaltcode.
Sie können sich aber auch direkt bei uns melden. Damit wir die Kosten für eine App übernehmen können, müssen Sie jedoch nachweisen können, dass diese medizinisch notwendig ist. Dies sollten Sie sich ärztlich bestätigen lassen.
Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden: Wir kümmern uns schnellstmöglich darum, dass Sie die App umgehend nutzen können.
Reichen Sie Ihr Rezept oder Ihren Antrag für die DiGA direkt bei uns ein. Sie können das Rezept oder Ihren Antrag
- über „Meine KKH“ hochladen,
- per Post an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden,
- in einer unserer Servicestellen einreichen.
Bitte denken Sie an Folgendes:
- Ihr Rezept sollten Sie innerhalb von 28 Tagen bei uns einreichen. Danach ist es nicht mehr gültig.
- Wenn Sie eine DiGA beantragen, müssen Sie nachweisen, dass die medizinische Indikation vorliegt. Einen solchen Nachweis können Sie zum Beispiel in Ihrer ärztlichen oder therapeutischen Praxis erhalten.
Alles Weitere erledigen wir für Sie. Anschließend schicken wir Ihnen per Post einen Freischaltcode für die verordnete App zu. Danach können Sie die App direkt nutzen.
Gesundheits-Apps, die in der BfArM-Liste stehen, sind für Sie kostenfrei. Eine gesetzliche Zuzahlung, wie zum Beispiel bei Medikamenten, gibt es nicht. Auch für die Nutzung müssen Sie nichts bezahlen.
Falls Sie eine App kaufen, können wir Ihnen die Kosten leider nicht erstatten. Sprechen Sie uns am besten vorher an, ob die von Ihnen gewünschte DiGA zu den Apps auf Rezept gehört.
Funktioniert eine App nicht, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller der jeweiligen Gesundheitsanwendung. Dieser unterstützt Sie mit einem kostenlosen Support auf Deutsch.
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