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Wer kann die Auskunft in Anspruch nehmen?
Die Auskunft kann von allen KKH Versicherten in Anspruch genommen werden.
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Welche Kosten bzw. Ausgaben werden in der Auskunft berücksichtigt?
Die Auskünfte beziehen sich auf die Leistungsbereiche ärztliche und zahnärztliche Behandlungen.
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Welche Kosten entstehen mir?
Keine
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Für welchen Zeitraum kann ich die Auskunft erhalten?
Die Auskunft erstreckt sich mindestens auf die 18 Monate, die der Antragstellung vorausgehen.
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Wie erhalte ich die Auskunft?
Bitte füllen Sie den Antrag auf Versichertenauskunft aus und senden diesen an Ihre KKH Servicestelle. Alternativ können Sie die Auskunft auch telefonisch oder persönlich in Ihrer KKH Servicestelle anfordern.
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung unsererseits erfolgt schnellstmöglich und unverzüglich. Bei der Auskunft zu den ärztlichen Leistungen erfolgt die Antwort in der Regel innerhalb von einer Woche. Je nach Umfang kann es gerade im zahnärztlichen Bereich etwas länger dauern. Gerne berät Sie hierzu Ihre KKH Servicestelle.
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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.