Warnung vor fingierten Anrufen
In den letzten Wochen und Monaten erhielten wir von einigen unserer Kunden/Versicherten Hinweise auf dubiose Telefonanrufe.
Die Anrufer geben sich als KKH Mitarbeiter oder als Mitarbeiter einer anderen Institution aus, um sich das Vertrauen ihrer Gesprächspartner zu erschleichen. In Wahrheit handelt es sich um versteckte und unzulässige Werbeanrufe oder um versuchten Datendiebstahl, um so in betrügerischer Weise an sensible Sozial- und Gesundheitsdaten zu gelangen.
- Anrufe bei pflegebedürftigen Versicherten mit dem Ziel direkt am Telefon Lieferverträge für Hilfsmittelpakete abzuschließen.
- Häufig geben die Anrufer vor, eine Prämie/einen Bonus auszahlen zu wollen und dafür nur kurz die Adresse und die Kontoverbindung abgleichen zu wollen. Tatsächlich versuchen die Trickdiebe, die erschlichenen Informationen zu Geld zu machen, z. B. durch Weiterverkauf der Daten an Dritte.
- In anderen Fällen werden die Kunden zum Abschluss unseriöser Zusatzversicherungen gedrängt. Im Laufe des Gesprächs wird dann der Ton der Anrufer häufig schärfer und aufdringlicher.
Bei der geschilderten Vorgehensweise handelt es sich nur um Beispiele. Häufig ändern die Anrufer ihre Strategie und Methoden.
Sensible Daten wie die Versichertennummer, aber auch die Kontonummer oder das Geburtsdatum sollten niemals an unbekannte Anrufer am Telefon durchgegeben werden.
Die KKH fragt nur nach Ihrer Bankverbindung, wenn Sie einen Antrag auf eine Leistung oder eine Erstattung gestellt haben.
Wenn Sie bei einem Telefonat den Verdacht haben, dass es sich um einen missbräuchlichen oder fingierten Anruf handelt, sollten Sie das Telefonat umgehend beenden.
Sofern Sie weitere Maßnahmen ergreifen wollen, können Sie auf der Website der Bundesnetzagentur Rufnummern von Betrugsanrufen melden. Die Behörde kann dann eine Sperrung einleiten.
Werbeanrufe dürfen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Angerufenen erfolgen. Unerlaubte Werbeanrufe können daher als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.