Skip to main content
Zentrales Postfach

KKH Kaufmännische Krankenkasse
30125 Hannover

Vermittlerportal

Das Portal für schnelles und angenehmes Tagesgeschäft

Einloggen

Ihr persönlicher Gesundheitsmanager steht Ihnen gerne zur Seite.

Kontakt
Kontaktformular

Nutzen Sie unser Online-Formular und schreiben uns.

Zum Kontaktformular
Servicestellen-Suche

Finden Sie schnell und einfach Ihre KKH Servicestelle.

Servicestelle finden
Cookie-Einstellungen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Impressum | Datenschutz

Cookie-Einstellungen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Einstellungen verwalten

Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. Sie ermöglichen Grundfunktionen, wie den Zugriff auf gesicherte Bereiche der Webseite. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber möglicherweise nicht.

Mehr dazu
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Speicherung der Zustimmung für Cookies

    Cookie Name
    kkh_mark_1
    kkh_analytics_1
    kkh_preferences_1

    Speicherdauer
    1 Jahr

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Zuordnung der laufenden Session zu einem Nutzer

    Cookie Name
    JSESSIONID

    Speicherdauer
    Sitzung

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Kennzeichnung des Servers, der die Seite ausliefert

    Cookie Name
    renderid

    Speicherdauer
    Sitzung

    Mehr Erfahren

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Alle von diesen Cookies erfassten Informationen werden aggregiert. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.

Mehr dazu
  • Anbieter
    etracker GmbH

    Zweck der Datenerhebung
    Reichweitenmessung

    Cookie Name
    et_allow_cookies, _et_coid, isSdEnabled, BT_pdc, BT_sdc

    Speicherdauer
    Sitzung / 24 Stunden / 1 Jahr

    Mehr Erfahren

Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind. Durch das Unterdrücken von Marketing Cookies können Sie auch weiterhin Werbung der KKH sehen, diese ist dann aber möglicherweise weniger relevant für Sie.

Mehr dazu
  • Anbieter
    Meta Platforms Ireland Ltd.

    Zweck der Datenerhebung
    Werbung, Analyse, Marketing, Retargeting, Tracking

    Cookie Name
    _fbp

    Speicherdauer
    90 Tage

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Google Ireland Limited

    Zweck der Datenerhebung
    Conversion-Tracking, Analyse, Marketing, Remarketing

    Cookie Name
    _gcl_au
    IDE

    Speicherdauer
    90 Tage / 1 Jahr

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Google Ireland Limited

    Zweck der Datenerhebung
    Anzeigen und Abspielen von YouTube-Videos

    Cookie Name
    yt-remote-cast-installed
    yt-remote-connected-devices
    yt-remote-device-id
    yt-remote-fast-check-period
    yt-remote-session-app
    yt-remote-session-name
    yt.innertube::nextId
    yt.innertube::requests
    ytidb::LAST_RESULT_ENTRY_KEY

    Speicherdauer
    Sitzung / Persistent

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    The UK Trade Desk Ltd.

    Zweck der Datenerhebung
    Werbung, Personalisierung, Analyse, Optimierung, Genutzte Technologien

    Cookie Name
    TDID, TDCPM

    Speicherdauer
    1 Jahr

    Mehr Erfahren
Online-Services
Service-Icon

FAQ

  • Was tun, wenn ich mein Passwort nicht mehr weiß?

    Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben oder dieses nicht mehr finden, können Sie ganz bequem ein neues Zugangs-Passwort anfordern. Aktivieren Sie hierzu auf der Login-Seite den Link Passwort vergessen.

    Geben Sie Ihre registrierte E-Mail-Adresse ein und Sie erhalten dann per Mail ein vorübergehendes Zugangs-Passwort. Dies ist 24 Stunden gültig. Anschließend generieren Sie Ihr neues Wunschkennwort.

  • Wenn Sie sich nicht einloggen können, kann das mehrere Ursachen haben. Für die häufigsten Ursachen haben wir folgende Lösungsvorschläge:
    • Überprüfen Sie, ob die Feststelltaste in der Tastatur vielleicht aktiviert ist. Dadurch schreibt sich das Passwort für den Login vielleicht in Großbuchstaben und Sie bemerken es nicht. Viele Tastaturen haben kleine Leuchten, auf denen eine aktive Feststelltaste angezeigt wird.
    • Verwenden Sie immer die aktuellste Version Ihres Browsers.
    • Klappt der Login nicht, versuchen Sie es mal mit einem anderen Browser. Zum Beispiel Google Chrome, Mozilla Firefox, Opera, Microsoft Edge,….bei Apple Safari
    • Nutzen Sie einen Passwort-Manager? Schalten Sie diesen aus und geben Sie Ihre Login-Daten manuell ein.
    • Überprüfen Sie noch einmal Benutzernamen und Passwort und geben Sie beides unter Beachtung der genauen Schreibweise noch einmal ein
  • Wann findet die Abrechnung meiner vermittelten Mitglieder an die KKH statt?

    Die Auszahlungen Ihrer Aufwandsentschädigung findet immer zum 15. des Monats statt. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft bei der KKH schon begonnen hat.

  • Wann erhalte ich eine Übersicht meiner Abrechnung?

    Die laufende Abrechnung wird Ihnen immer ab dem 15. eines Monats in Ihrem Portal unter „Abrechnungen“ als PDF zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

  • Wie erhalte ich eine Jahresübersicht meiner Aufwandsentschädigungen?

    Die Jahresübersicht der gezahlten Aufwandsentschädigungen, des vergangenen Jahres,  stellen wir Ihnen immer ab dem Monat März des laufenden Jahres zur Verfügung.

  • Wer muss bei der Krankenkasse kündigen?

    Bei Beginn einer neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Arbeitnehmer künftig sofort die Kasse wechseln – ohne Einhaltung einer Bindungsfrist und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse. Dafür haben sie 14 Tage ab Beschäftigungsbeginn Zeit. Auch während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ist ein Kassenwechsel ohne eine Kündigung bei der alten Kasse möglich.

    Künftig reicht es aus, einen Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse einzureichen. Um die Auflösung des Vertragsverhältnisses mit der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neu gewählte Kasse. Deren entsprechende Meldung an die bisherige Krankenkasse erfolgt elektronisch im Rahmen eines neuen Verfahrens. Die bisherige Krankenkasse bestätigt daraufhin innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Meldung – ebenfalls elektronisch – das Ende der Mitgliedschaft. Diese Rückmeldung hat die gleiche Funktion wie die bisher erfolgte Kündigungsbestätigung.

    Wichtig: Die vereinfachte Wechselmöglichkeit gilt auch bei einem Statuswechsel, z. B. wenn die Versicherungspflicht bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze am Jahresende in eine freiwillige Versicherung geändert wird.

    Versicherte müssen ihre Krankenkasse ab 2021 nur noch dann kündigen, wenn sie das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen, also z. B. in die private Krankenversicherung wechseln oder ins Ausland ziehen.

  • Wie wird der Arbeitgeber informiert?

    Ebenfalls ist neu ab 2021, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel formlos informiert. Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer daraufhin bei der angegebenen Krankenkasse an und erhält elektronisch die Bestätigung der Mitgliedschaft zurück.

    Folgende Rückmeldungen der Krankenkassen sind dabei möglich:

    Die Mitgliedschaft besteht und das Datum des Beginns ist mit der Anmeldung identisch. Dieser Fall entspricht der bisherigen Mitgliedsbescheinigung auf Papier. Es ist dann nichts weiter zu beachten.

    Die Mitgliedschaft besteht und der Beginn liegt in der Zukunft. Der Arbeitgeber muss die Anmeldung stornieren und den korrekten Beginn neu übermitteln.

    Die Mitgliedschaft besteht nicht. Hier ist ebenfalls die bisherige Anmeldung zu stornieren. Anschließend ist die korrekte Krankenkasse zu ermitteln.

  • Gibt es weiterhin ein Sonderkündigungsrecht?

    Das bisherige Sonderkündigungsrecht bleibt unverändert: Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.

Dieses Feld muss ausgefüllt sein. (< 1500 Zeichen)

Für konkrete Fragen oder Anliegen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Ihre Nachricht wird gesendet