Wichtige Neuigkeit
Stand 01.07.2024
Ab dem 01.07.2024 kann die ärztliche Bescheinigung auch telefonisch angefordert werden – der Besuch in der Kinderarztpraxis entfällt.
Die Anzahl der Anspruchstage erhöht sich ab 2024. Außerdem ergeben sich ab 2024 beim Kinderkrankengeld weitere Änderungen. Dies betrifft die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme eines Elternteils zur stationären Behandlung des Kindes – mehr dazu in unserer FAQ.
In Planung ist eine zusätzliche Entbürokratisierung, wodurch das ärztliche Attest nicht mehr wie bisher am 1. Tag, sondern erst am 4. Tag der Erkrankung des Kindes erforderlich ist. Wir informieren hier, sobald bekannt ist, ob und wann dies umgesetzt wird.