Aktuelle Warnung vor dubiosen Anrufen
Wir warnen unsere Kunden und Versicherten vor unseriösen Telefonanrufen.
Die Anrufer geben sich als Mitarbeitende der KKH oder anderer Institutionen aus, um das Vertrauen unserer Versicherten zu erschleichen. In Wahrheit handelt es sich um unerwünschte, versteckte und unzulässige Werbeanrufe oder um versuchten Datendiebstahl, um so in betrügerischer Weise an sensible Sozial-, Gesundheits- oder Bankdaten zu gelangen.
- Es erfolgen Anrufe bei pflegebedürftigen Versicherten mit dem Ziel, direkt am Telefon Lieferverträge für Hilfsmittelpakete abzuschließen.
- Anrufer geben vor, eine Prämie/Bonus auszahlen zu wollen und dafür die Adresse und Kontoverbindung abgleichen zu müssen. Tatsächlich versuchen die Anrufer, die erschlichenen Informationen/Daten an Dritte weiterzuverkaufen.
- Kunden werden zum Abschluss unseriöser Zusatzversicherungen gedrängt. Im Verlaufe solcher Gespräche wird der Tonfall der Anrufer häufig immer schärfer und aufdringlicher.
- Anrufer geben sich als Mitarbeitende eines Pflegeservice aus und kontaktieren unsere pflegebedürftigen Versicherten, um „Beratungsleistungen“ anzubieten, um sie vermeintlich bei der Beantragung und Durchsetzung von Leistungen aus der Pflegekasse zu unterstützen. Im Nachgang zu diesen Anrufen erhalten unsere Versicherten Rechnungen über „Servicegebühren“ in Höhe von 129 Euro.
Bei den geschilderten Vorgehensweisen handelt es sich um Beispiele. Häufig ändern die Anrufer jedoch auch ihre Strategien und Methoden.
In allen Fällen gilt:
Sensible Daten wie die Versichertennummer, aber auch die Kontonummer oder das Geburtsdatum sollten Sie niemals an unbekannte Anrufer am Telefon durchgeben. Versichertendaten werden durch die KKH grundsätzlich nicht weitergegeben. Die KKH fragt nur nach Ihrer Bankverbindung, wenn Sie einen Antrag auf eine Leistung oder eine Erstattung gestellt haben.
Wenn Sie bei einem Telefonat den Verdacht haben, dass es sich um einen missbräuchlichen oder fingierten Anruf handelt, sollten Sie das Telefonat umgehend beenden.
Wenn Sie einen Vertrag über die Erbringung von „Beratungsleistungen“ erhalten haben, sollten Sie den angeblich geschlossenen Vertrag unverzüglich widerrufen und auf keinen Fall bezahlen. Sie haben einen kostenfreien Rechtsanspruch auf eine Pflegeberatung.
Sofern Sie weitere Maßnahmen ergreifen wollen, können Sie auf der Website der Bundesnetzagentur Rufnummern von Betrugsanrufen melden. Die Behörde kann dann eine Sperrung der unseriösen Telefonnummern veranlassen. Werbeanrufe dürfen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Angerufenen erfolgen. Unerlaubte Werbeanrufe können daher als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Darüber hinaus haben Sie gem. Art. 15 DSGVO als Betroffener gegenüber dem Verantwortlichen ein Auskunftsrecht, welche Daten dieser über Sie gespeichert bzw. verarbeitet hat, woher diese Daten stammen bzw. wohin Ihre Daten übermittelt werden. Dieses Recht können Sie formlos und ohne Begründung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Bei Fragen oder zweifelhaften Auskünften können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie auf der Website des Bundesbeauftragten für Datenschutz & Informationssicherheit.
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