Ihre persönliche Identifikationsnummer
Der Wechsel unseres IT-Dienstleisters erfordert den Austausch aller Gesundheitskarten. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch das Design der Karten überarbeitet. Alle Versicherten erhalten ihre neue Karte innerhalb des ersten Quartals 2026.
Aufgrund des IT-Dienstleisterwechsels bekommen Sie auch dann neue Gesundheitskarte, wenn Ihre alte Karte noch nicht abgelaufen ist. Sobald Sie die neue Karte erhalten haben, nutzen Sie bitte nur noch diese.
Sie können Ihre alte Gesundheitskarte nutzen, bis Sie die neu ausgestellte erhalten. Danach wird die alte Gesundheitskarte automatisch gesperrt.
Falls Ihre Karte in der Praxis nicht gelesen werden kann, melden Sie sich bitte bei uns.
Zunächst erhalten die Nutzerinnen und Nutzer unserer digitalen Services ihre neuen Gesundheitskarten. Danach geht es in alphabetischer Reihenfolge nach Versichertennamen weiter. Es kann also sein, dass nicht alle Personen in Ihrem familiären Umfeld zur gleichen Zeit neue Karten bekommen. Bis Ende März 2026 werden jedoch alle neuen Gesundheitskarten ausgestellt sein.
Alle Informationen zum Erhalt der PIN für Ihre neue Gesundheitskarte finden Sie hier.
PIN ist die Abkürzung für „Persönliche Identifikationsnummer“. Eine PIN wird auch als Geheimzahl bezeichnet. Sie ist nur Ihnen persönlich bekannt. Die PIN hat sechs Stellen. Wurde Ihre PIN dreimal falsch eingegeben, ist Ihre PIN gesperrt.
PUK ist die Abkürzung für „Persönlicher Entsperrungsschlüssel“ (Personal Unblocking Key). Mit Eingabe Ihrer achtstelligen PUK können Sie die Sperrung Ihrer PIN wieder aufheben.
Sie benötigen eine PIN, wenn Sie freiwillige Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen möchten. Dazu gehören zum Beispiel die elektronische Patientenakte, die eRezeptApp, der elektronische Medikationsplan oder das Notfalldatenmanagement.
Nein, brauchen Sie nicht. Falls Sie sich nur ärztlich oder zahnärztlich behandeln lassen möchten, müssen Sie wie bisher einfach nur Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen.
Eine PIN darf erst versandt werden, wenn die dazugehörige elektronische Gesundheitskarte zugestellt wurde. Die notwendige Bestätigung der eGK ist wie folgt möglich:
- Kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte und einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in eine Servicestelle der KKH. Nach erfolgreicher Identifizierung und Verifizierung ihrer Gesundheitskarte erhalten Sie von uns Ihre PIN per Post. Unsere Servicestellen finden Sie hier.
- Über eine elektronische Patientenakte (ePA):
POSTIDENT – der Klassiker. Dafür stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:
- Neuer Personalausweis mit PIN
- Besuch in einer Postfiliale
Eine Anleitung finden Sie hier. - Sollten Sie bereits in Besitz einer ePA sein, können Sie nach erneuter ePA-Anmeldung durch Eingabe der letzten sechs Ziffern der Kennnummer der Karte die dazugehörige PIN per Post anfordern. Eine Anleitung finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre PIN nicht mehr kennen oder Ihren PIN-Brief nicht mehr haben, benötigen Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Über unseren self service „Meine KKH“ können Sie unkompliziert eine neue Gesundheitskarte beantragen. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an service@kkh.de schicken oder rufen Sie uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 5548640554 an.
Sobald Sie Ihre neue Gesundheitskarte erhalten haben, müssen Sie Ihre Karte erneut in einer Servicestelle oder über die elektronische Patientenakte verifizieren lassen.
Ja. Die PIN ist nur für die dazugehörige Gesundheitskarte gültig und kann nicht übertragen werden. Für eine neue eGK benötigen Sie zwingend eine neue PIN.
Eine Änderung der PIN ist zurzeit nur über die ePA möglich. Klicken Sie nach der ePA- Anmeldung auf Ihr Profilbild und dann auf „Sicherheit“.
Auf der elektronischen Gesundheitskarte können Notfalldaten und ein elektronischer Medikationsplan gespeichert werden. Besprechen Sie diese Möglichkeiten mit Ihrem Arzt.
Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?