Schutz vor Atemwegserkrankungen
Die Impfung wird grundsätzlich ab 75 Jahren empfohlen.
Darüber hinaus für Personen ab dem Alter von 60 Jahren, die in Pflegeeinrichtungen leben oder schwere Ausprägungen von Grunderkrankungen haben, wie zum Beispiel:
- chronische Erkrankungen der Atmungsorgane,
- chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen,
- hämatoonkologische Erkrankungen,
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen),
- chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen oder eine
- angeborene oder erworbene Immundefizienz.
Für Neugeborene und Säuglinge empfiehlt die STIKO eine Immunisierung mit dem Arzneimittel Beyfortus. Das Risiko für schwere Verläufe ist im ersten Lebensjahr besonders hoch.
Neugeborene (0-28. Lebenstag), die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober bis März) geboren werden, sollen Beyfortus möglichst rasch nach der Geburt erhalten. Idealerweise vor der Entlassung aus der Geburtseinrichtung beziehungsweise während der U2 (3. bis 10. Lebenstag).
Für Säuglinge (29. Lebenstag bis 12. Lebensmonat), die zwischen April und September geboren sind, gilt der ideale Zeitraum für die Impfung vor der ersten RSV-Saison. Diese geht von Oktober bis März.
Eine versäumte Beyfortus-Gabe wird idealerweise innerhalb der ersten RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir die Kosten. Die Impfung wird direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Informationen und Empfehlungen zu Ihrem persönlichen Impfschutz erhalten Sie in Ihrer ärztlichen Praxis vor Ort.
Die Empfehlungen der STIKO zur Impfung gegen den RSV-Virus finden Sie auf der Webseite des RKI.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihre ärztliche Praxis.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH-Servicestelle. Wir beraten Sie gern.
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