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Mit unserem Bericht des Vorstandes über die Arbeit der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach § 197a SGB V, § 47a SGB XI kommen wir unserem gesetzlichen Auftrag nach, den Verwaltungsrat sowie das Bundesamt für soziale Sicherung und den GKV-SV über die Arbeit und die Ergebnisse der vergangenen zwei Jahre unserer Fehlverhaltensbekämpfungsstelle zu unterrichten.

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