Schützen Sie sich mit einer Impfung
Die Impfung kann vor schweren Erkrankungen durch Pneumokokken schützen und das Risiko für mögliche Komplikationen verringern. Besonders wichtig ist der Impfschutz für Personen, die aufgrund ihres Alters oder bestimmter gesundheitlicher Risiken stärker gefährdet sind.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfiehlt die Pneumokokken-Impfung für folgende Personengruppen:
Säuglinge
Die Impfung wird bereits im Säuglingsalter empfohlen. Die Grundimmunisierung ist ab dem Alter von zwei Monaten möglich und besteht aus drei Impfdosen. Die Grundimmunisierung sollte bis zum Alter von 11 Monaten abgeschlossen sein.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Impfungen im Säuglingsalter.
Personen ab 60 Jahren
Aufgrund eines schwächeren Immunsystems im Alter wird Erwachsenen ab dem 60. Lebensjahr eine Impfung empfohlen.
Personen mit chronischen Erkrankungen
Zu der Risikogruppe gehören Personen mit
- chronischer Herz-Kreislauf-Erkrankung,
- Erkrankung der Atmungsorgane (z.B. COPD, Asthma bronchiale),
- Stoffwechselkrankheiten (z.B. Diabetes mellitus),
- neurologischen Krankheiten (z.B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden).
Personen mit Immundefekten
Zu der Risikogruppe gehören zum Beispiel Personen mit
- Funktionseinschränkung oder Fehlen der Milz,
- Krebserkrankungen oder nach Knochenmarktransplantation,
- schweren Erkrankungen der Niere oder der Leber,
- Therapien zur Unterdrückung des Immunsystems (z. B. nach Organtransplantation oder bei Autoimmunerkrankungen),
- Funktionseinschränkung oder Fehlen von Abwehrzellen wie den weißen Blutkörperchen (Leukozyten) oder Beeinträchtigung der Signalwege innerhalb des Immunsystems (angeboren oder erworben, z. B. auch bei HIV-Infektion).
Personen mit anatomischen oder fremdkörperassoziierten Risiken für Pneumokokken-Meningitis
Zu der Risikogruppe gehören Personen mit z.B.
- Liquorfistel,
- Cochlea-Implantat.
Personen mit spezieller beruflicher Tätigkeit
Dazu gehören Personen, die in ihrem Beruf Metalle schweißen oder schneiden und dabei Rauch oder Dämpfe aus Metallen (z. B. Metalloxide) einatmen können.
Mit dem Pneumokokken-Impfcheck des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit können Sie in wenigen Klicks prüfen, ob für Sie, Ihr Kind oder Angehörige eine Pneumokokken-Impfung empfohlen wird. Der Impfcheck ersetzt nicht die persönliche ärztliche Beratung.
Wie oft eine Pneumokokken-Impfung erforderlich ist, hängt unter anderem von Ihrem Alter, Ihren Vorerkrankungen und Ihren bisherigen Impfungen ab. Wurden Sie bereits gegen Pneumokokken geimpft, kann abhängig vom verwendeten Impfstoff und vom Zeitpunkt der Impfung eine weitere Impfung notwendig sein. Häufig ist dabei ein Abstand von sechs Jahren vorgesehen; in bestimmten Fällen kann ein kürzerer Abstand sinnvoll sein. Nach einer Impfung mit dem aktuell empfohlenen Impfstoff PCV20 wird derzeit keine generelle Wiederholungsimpfung empfohlen.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.
Nach der Impfung kann es vorübergehend zu Schmerzen, Rötungen oder Schwellungen an der Einstichstelle kommen. Auch Beschwerden wie Müdigkeit, Kopf- und Muskelschmerzen oder leichtes Fieber sind möglich. Diese Impfreaktionen klingen in der Regel nach wenigen Tagen wieder ab. Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten.
Ja. Wenn für Sie sowohl die Pneumokokken- als auch die Grippeimpfung empfohlen wird, können beide Impfungen in der Regel bei demselben Termin verabreicht werden. Die Impfungen erfolgen dabei an unterschiedlichen Körperstellen. Die Wirksamkeit wird bei einer gleichzeitigen Verabreichung grundsätzlich nicht beeinträchtigt; vorübergehende Impfreaktionen können jedoch etwas häufiger auftreten.
Die KKH übernimmt bei Vorliegen einer altersbedingten, medizinischen oder beruflichen Indikation die Kosten dieser Impfung. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Gut zu wissen: Die Impfung zählt auch als Maßnahme bei unserem Bonusprogramm. Mehr zum KKH-Bonus erfahren Sie hier.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihre ärztliche Praxis.
Falls Sie Fragen zur Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH-Servicestelle. Wir beraten Sie gern.
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