Zwar tritt Kinderlähmung (Polio) so gut wie gar nicht mehr in Deutschland auf, doch durch international Reisende besteht stets die Gefahr, dass die Krankheit aus anderen Ländern mit eingeschleppt wird. Der Impfschutz ist in solchen Fällen die beste Maßnahme sich vor einer Ansteckung zu schützen.
Eine Grundimmunisierung wird bereits im Säuglingsalter bis zum Alter von 11 Monaten empfohlen. Diese besteht aus drei Impfdosen. I. d. R. wird hierbei gleichzeitig mit einem Sechsfachimpfstoff gegen Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Wundstarrkrampf (Tetanus), HIB (Haemophilus influenzae Typ B) und Hepatitis B geimpft. Eine Auffrischung sollte im Alter von neun bis 16 Jahren erfolgen.
Darüber hinaus wird allen Erwachsenen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung sowie für alle Erwachsenen ohne eine einmalige Auffrischimpfung die Inanspruchnahme einer Impfung gegen Polio empfohlen. Auch berufliche Indikationen sind denkbar.
Ihre KKH übernimmt bei Vorlage der altersbedingten, medizinischen oder beruflichen Indikationen die Kosten dieser Impfung. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben (beispielsweise zu den beruflich bedingten Indikationen), wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.
Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?