Ansteckende Erkrankung der Atemwege
Der Impfschutz bietet die beste Möglichkeit, sich und andere vor einer Grippeinfektion zu schützen. Die Impfung bietet zwar keinen hundertprozentigen Schutz, aber das Risiko zu erkranken verringert sich bzw. eine Infektion verläuft meist weniger heftig.
Die Impfung wird allen Menschen ab 60 Jahren und gewissen Risikogruppen empfohlen. Der Impfschutz besteht aus einer einmaligen Impfdosis, die ausreichend für die gesamte Grippesaison wirkt. Man sollte sich jedoch jedes Jahr erneut vor der Grippesaison impfen lassen. Der Impfschutz setzt ca. zwei Wochen nach Verabreichung der Dosis ein.
Zu den Risikogruppen gehören besonders gesundheitlich gefährdete Personen:
- Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (zweites Trimenon) sowie bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem ersten Trimenon (Zeitraum von drei Monaten)
- Personen mit chronischen Krankheiten der Atmungsorgane (inkl. Asthma und COPD), chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und anderen Stoffwechselkrankheiten, mit Multipler Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weiteren vergleichbaren chronischen neurologischen Krankheiten, die zu Beeinträchtigungen in den Atemwegen führen können, mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion und Personen mit einer HIV-Infektion
- Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten Personengruppen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierte Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt (z. B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. Immunsuppression).
- medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit einem umfangreichen Publikumsverkehr oder Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
- Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sollten sich impfen lassen
Die Kosten für die Impfung werden für KKH Versicherte ab 60 Jahren und die genannten Risikogruppen übernommen. Darüber hinaus übernimmt die KKH im Rahmen einer Satzungsleistung Schutzimpfungen gegen Influenza (Grippe) für Versicherte, die nicht von den Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie erfasst werden.
Im Sinne der Satzungsregelung haben somit alle Personen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 60 Jahre) ebenfalls Anspruch auf diese Impfung.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH-Servicestelle. Wir beraten Sie gern.
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