Ansteckende Erkrankung der Atemwege
Der Impfschutz bietet die beste Möglichkeit, sich und andere vor einer Grippeinfektion zu schützen. Die Impfung bietet zwar keinen hundertprozentigen Schutz, aber das Risiko zu erkranken verringert sich bzw. eine Infektion verläuft meist weniger heftig.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfiehlt die jährliche Grippeimpfung allen Menschen ab 60 Jahren sowie bestimmten Risikogruppen. Der Impfschutz besteht aus einer einmaligen Impfdosis, die ausreichend für die gesamte Grippesaison wirkt.
Zu den Risikogruppen gehören besonders gesundheitlich gefährdete Personen:
- Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (zweites Trimenon) sowie bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem ersten Trimenon (Zeitraum von drei Monaten)
- Personen mit chronischen Krankheiten der Atmungsorgane (inkl. Asthma und COPD), chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und anderen Stoffwechselkrankheiten, mit Multipler Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weiteren vergleichbaren chronischen neurologischen Krankheiten, die zu Beeinträchtigungen in den Atemwegen führen können, mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion und Personen mit einer HIV-Infektion
- Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten Personengruppen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierte Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt (z. B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. Immunsuppression).
- medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit einem umfangreichen Publikumsverkehr oder Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
- Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sollten sich impfen lassen
Mit dem Grippe-Impfcheck des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit können Sie in wenigen Klicks prüfen, ob für Sie, Ihr Kind oder Angehörige eine Grippeimpfung empfohlen wird. Der Impfcheck ersetzt nicht die persönliche ärztliche Beratung.
Influenzaviren verändern sich ständig. Deshalb wird die Zusammensetzung des Grippeimpfstoffs jedes Jahr angepasst und die Impfung jährlich empfohlen.
Der beste Zeitpunkt für die Impfung liegt zwischen Oktober und Mitte Dezember. Nach der Impfung dauert es etwa 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Wurde die Impfung in diesem Zeitraum versäumt, kann sie aber auch später in der Grippesaison noch sinnvoll sein.
Nach der Impfung kann es vorübergehend zu Schmerzen, Rötungen oder Schwellungen an der Einstichstelle kommen. Auch Beschwerden wie Müdigkeit, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen oder Fieber sind möglich. Diese Impfreaktionen klingen in der Regel nach wenigen Tagen wieder ab. Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten.
Ja. Wenn für Sie neben der Grippeimpfung weitere Schutzimpfungen empfohlen werden, können diese teilweise bei demselben Termin verabreicht werden. Das gilt zum Beispiel für die Pneumokokken- und COVID-19-Impfung. Auch eine gleichzeitige RSV-Impfung ist je nach verwendetem Impfstoff möglich.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.
Die Kosten für die Impfung werden für KKH Versicherte ab 60 Jahren und die genannten Risikogruppen übernommen. Darüber hinaus übernimmt die KKH im Rahmen einer Satzungsleistung Schutzimpfungen gegen Influenza (Grippe) für Versicherte, die nicht von den Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie erfasst werden.
Im Sinne der Satzungsregelung haben somit alle Personen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 60 Jahre) ebenfalls Anspruch auf diese Impfung.
Gut zu wissen: Die Impfung zählt auch als Maßnahme bei unserem Bonusprogramm. Mehr zum KKH-Bonus erfahren Sie hier.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihre ärztliche Praxis.
Falls Sie Fragen zur Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH-Servicestelle. Wir beraten Sie gern.
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