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Impfen schützt vor allem die Jüngsten

Die Meningokokken-Erreger werden durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen, aber auch wenn Trinkgläser gemeinsam benutzt werden. Wo sich viele Menschen auf engem Raum bewegen, ist die Ansteckungsgefahr deutlich erhöht, etwa in Kindergärten, Schulen, Diskotheken oder auf Partys.

Meningokokken B:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Dreifachimpfung gegen Meningokokken B bis zum fünften Geburtstag. Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Da uns die Gesundheit unserer Versicherten besonders am Herzen liegt, zahlen wir mehr. Als Zusatzleistung übernehmen wir Kosten der Impfung bis zum 18. Geburtstag.

Meningokokken ACWY:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren. Wir übernehmen die Impfkosten darüber hinaus als Zusatzleistung für Kinder bereits vor dem 12. Geburtstag und für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Sollten Sie eine Rechnung erhalten, begleichen Sie diese bitte zunächst selbst und reichen sie uns im Anschluss ein. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erstatten wir Ihnen die Kosten

Meningokokken C:

Aufgrund der neuen wissenschaftlichen Risikoeinschätzung entfällt die bisherige Empfehlung für Kleinkinder, sich gegen Meningokokken C impfen zu lassen. Eine Kostenübernahme ist daher nicht möglich.

Reiseschutzimpfung:

Sie vereisen ins Ausland und brauchen eine Impfung? Sofern die STIKO und das Auswärtige Amt die Impfung für Ihr Reiseland empfehlen, übernehmen wir dafür die Kosten. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2024.

Gehen Sie in diesem Fall bitte folgendermaßen vor:

  • Lassen Sie sich impfen und bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst.
  • Reichen Sie anschließend diese Rechnung zusammen mit dem Privatrezept für die Impfung bei uns ein.
  • Wir prüfen Ihre Unterlagen und überweisen Ihnen die erstattungsfähigen Kosten auf Ihr Konto.

Gut zu wissen: Über unser Onlineportal Meine KKH können Sie uns alle Belege auch einfach hochladen. Das spart Zeit und Porto.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Meningokokken B. Die Dreifachimpfung soll idealerweise im zweiten Monat, vierten Monat und im zwölften Monat durchgeführt werden. Eine Nachholimpfung wird bis zum fünften Geburtstag empfohlen. Sollten Sie sich erst später für die Impfung entscheiden, übernehmen wir die Kosten im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zum 18. Geburtstag.

Die Impfung gegen Meningokokken C empfiehlt die STIKO für Kinder zwischen zwölf und 23 Monaten. Falls die Impfung versäumt wurde, kann sie bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden.

Prinzipiell kann eine Meningokokken-Infektion jeden Menschen treffen. Allerdings ist das Risiko bei Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen erhöht. Auch Personen mit einem geschwächten Immunsystem haben eine höhere Wahrscheinlichkeit zu erkranken, wenn sie mit Meningokokken-Bakterien in Kontakt kommen. Und natürlich Menschen, die in Gebiete mit vielen Krankheitsfällen reisen oder kranke Menschen medizinisch behandeln.

Bitte klären Sie medizinische Fragen immer mit ihrer ärztlichen Praxis. Für Fragen zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen in unseren Servicestellen zur Verfügung.

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